Rechtsprechung
   VG Bremen, 31.05.2010 - 6 V 602/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18987
VG Bremen, 31.05.2010 - 6 V 602/10 (https://dejure.org/2010,18987)
VG Bremen, Entscheidung vom 31.05.2010 - 6 V 602/10 (https://dejure.org/2010,18987)
VG Bremen, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 6 V 602/10 (https://dejure.org/2010,18987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07

    Ortsamtsleiter Burglesum

    Auszug aus VG Bremen, 31.05.2010 - 6 V 602/10
    Auf Antrag der Antragstellerin und eines weiteren unterlegenen Mitbewerbers gab das Verwaltungsgericht der Antragsgegnerin auf, die Stelle vorläufig freizuhalten (Beschluss vom 02.01.2008 - 6 V 903/07).

    Zudem übersehe die Antragsgegnerin, dass sich das Gericht bislang nur im Eilverfahren (6 V 903/07) mit dem Abbruch des Auswahlverfahrens II befasst habe und das entsprechende Hauptsacheverfahren noch offen sei.

    Die Kammer hat die Gerichtsakten 6 V 903/07 (verbunden mit 6 V 1083/07), 6 K 2228/07, 6 V 833/08 (verbunden mit 6 V 861/08 = OVG 2 B 279/09) sowie die im Verfahren 6 K 2228/07 von der Antragsgegnerin vorgelegten Behördenakten über die Auswahlentscheidungen beigezogen.

    Im Beschluss vom 02.01.2008 (6 V 903/07) hat die Kammer dazu ausgeführt: 6.

    Wie die beschließende Kammer ebenfalls bereits gegenüber der Antragstellerin entschieden hat (Beschluss vom 02.01.2008 - 6 V 903/07 - S. 19 f.), ändert das qualifizierte Vorschlagsrecht des Beirats nichts daran, dass die Auswahlkriterien nach Art. 33 Abs. 2 GG und die Vorrangregelung in § 4 BremLGG zu beachten sind.

    Diese Vorschrift wenden die bremischen Verwaltungsgerichte an, wenn die Freihaltung einer Stelle zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs begehrt wird (vgl. Beschl. v. 02.01.2008 - 6 V 903/07 - in Sachen der Antragstellerin u. a.).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VG Bremen, 31.05.2010 - 6 V 602/10
    Grundsätzlich ist der Dienstherr rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden (BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112).

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - 2 C 21.95 - a. a. O.).

    Das Erfordernis eines sachlichen Abbruchgrundes beugt auch bei der Besetzung von Beamtenstellen einer sonst möglichen Intransparenz und der Gefahr von mit einem Verfahrensabbruch u. U. bezweckten Manipulation des Stellenbesetzungsverfahrens vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - 2 C 21.95 -, NVwZ 1997, 283; BVerfG, B. v. 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02 u. a. -, NJW-RR 2005, 998; OVG Bremen, B. v. 16.03.2007 - 2 B 286/06).

  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

    Auszug aus VG Bremen, 31.05.2010 - 6 V 602/10
    An solchen fehle es insbesondere dann, wenn die einmal vorgenommene Ausschreibung einer Stelle, auf die Bewerbungen vorliegen, mit der Begründung abgebrochen werde, die Justizverwaltung halte das Notariat - bei zahlenmäßig unverändertem Bedarf - nunmehr für entbehrlich oder jedenfalls die Besetzung für nicht mehr dringlich (BVerfG, Beschl. v. 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02, 1 BvR 572/03, 1 BvR 586/03, 1 BvR 629/03 - NJW-RR 2005, 998).

    Das Erfordernis eines sachlichen Abbruchgrundes beugt auch bei der Besetzung von Beamtenstellen einer sonst möglichen Intransparenz und der Gefahr von mit einem Verfahrensabbruch u. U. bezweckten Manipulation des Stellenbesetzungsverfahrens vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - 2 C 21.95 -, NVwZ 1997, 283; BVerfG, B. v. 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02 u. a. -, NJW-RR 2005, 998; OVG Bremen, B. v. 16.03.2007 - 2 B 286/06).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VG Bremen, 31.05.2010 - 6 V 602/10
    Vielmehr kann der unterlegene Bewerber seinen Bewerbungsverfahrensanspruch nur dadurch sichern, dass er durch einen auf vorläufige Freihaltung der Stelle gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu verhindern versucht, dass die Stelle besetzt und damit irreversible Tatsachen geschaffen werden (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 62.85 = BVerwGE 80, 127, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 = NJW 1990, 501; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 13.09.2001 - 2 C 39.00 = BVerwGE 115, 89 ).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Bremen, 31.05.2010 - 6 V 602/10
    Vielmehr kann der unterlegene Bewerber seinen Bewerbungsverfahrensanspruch nur dadurch sichern, dass er durch einen auf vorläufige Freihaltung der Stelle gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu verhindern versucht, dass die Stelle besetzt und damit irreversible Tatsachen geschaffen werden (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 62.85 = BVerwGE 80, 127, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 = NJW 1990, 501; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 13.09.2001 - 2 C 39.00 = BVerwGE 115, 89 ).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des

    Auszug aus VG Bremen, 31.05.2010 - 6 V 602/10
    Vielmehr kann der unterlegene Bewerber seinen Bewerbungsverfahrensanspruch nur dadurch sichern, dass er durch einen auf vorläufige Freihaltung der Stelle gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu verhindern versucht, dass die Stelle besetzt und damit irreversible Tatsachen geschaffen werden (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 62.85 = BVerwGE 80, 127, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 = NJW 1990, 501; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 13.09.2001 - 2 C 39.00 = BVerwGE 115, 89 ).
  • OVG Bremen, 27.07.2009 - 2 B 166/09

    Besetzung der Stelle des Direktors bei der Bürgerschaft

    Auszug aus VG Bremen, 31.05.2010 - 6 V 602/10
    Beim Vorschlag des Beirats handelt es sich nämlich nicht um eine Art. 33 Abs. 2 GG bzw. § 4 BremLGG modifizierende, sondern lediglich um eine zusätzliche Ernennungsanforderung, die der Gesetzgeber angesichts der Nähe der Ortsamtsleitung zum Beirat aus sachlichen Gründen stellen durfte (zur zusätzlichen Anforderung der "Nähe zum Parlament" bei der Auswahl eines Direktors der bremischen Bürgerschaft vgl.: OVG Bremen, Beschl. v. 27.07.2009 - 2 B 166/09 - juris).
  • VGH Bayern, 29.09.2005 - 3 CE 05.1705

    Aufhebung der Ausschreibung einer Dienstpostenbesetzung (hier: Konrektorenstelle

    Auszug aus VG Bremen, 31.05.2010 - 6 V 602/10
    Denn ein Grund zur Anwendung differenzierender Regeln ist nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29.09.2005 - 3 CE 05.1705 - NVwZ-RR 2006, 344).
  • OVG Bremen, 16.03.2007 - 2 B 286/06

    Zulässigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens aus sachlichen

    Auszug aus VG Bremen, 31.05.2010 - 6 V 602/10
    Das Erfordernis eines sachlichen Abbruchgrundes beugt auch bei der Besetzung von Beamtenstellen einer sonst möglichen Intransparenz und der Gefahr von mit einem Verfahrensabbruch u. U. bezweckten Manipulation des Stellenbesetzungsverfahrens vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - 2 C 21.95 -, NVwZ 1997, 283; BVerfG, B. v. 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02 u. a. -, NJW-RR 2005, 998; OVG Bremen, B. v. 16.03.2007 - 2 B 286/06).
  • VG Bremen, 28.04.2011 - 6 V 1896/10

    Stellenbesetzung Ortsamtsleitung Burglesum (Auswahlverfahren IV) -

    Der Senat hat das Letztentscheidungsrecht, was aus seiner Personalhoheit nach Art. 118 Abs. 2, Art. 148 BremLV und aus seiner parlamentarischen Verantwortung folgt (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 31.05.2010 - 6 V 602/10).
  • VG Bremen, 16.12.2010 - 6 V 676/10

    Ortsamt Konkurrentenstreitigkeit

    Dieses folgt aus der Personalhoheit des Senats nach Art. 118 Abs. 2, Art. 148 BremLV und aus seiner parlamentarischen Verantwortung (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 31.05.2010 - 6 V 602/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht