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   VG Cottbus, 06.10.2009 - 3 L 342/08   

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VG Cottbus, 06.10.2009 - 3 L 342/08 (https://dejure.org/2009,35735)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06.10.2009 - 3 L 342/08 (https://dejure.org/2009,35735)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - 3 L 342/08 (https://dejure.org/2009,35735)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 18.12.2008 - 2 B 2277/08

    Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung nach Verzicht auf

    Auszug aus VG Cottbus, 06.10.2009 - 3 L 342/08
    In Betracht kommen - worauf der Antragsgegner zutreffend hingewiesen hat - vielmehr Umstände, die ihre Anknüpfungspunkte in der Persönlichkeit des Fahrerlaubnisinhabers haben (vgl. zu § 2a Abs. 5 StVG a.F. VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, zitiert nach Juris, Rn. 4 f.; vgl. auch Hessischer VGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 B 2277/08 -, zitiert nach Juris, Rn. 5 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 10 S 617/00

    Fahrerlaubnisentziehung - Wiedererteilung nach Beibringung eines Gutachtens

    Auszug aus VG Cottbus, 06.10.2009 - 3 L 342/08
    In Betracht kommen - worauf der Antragsgegner zutreffend hingewiesen hat - vielmehr Umstände, die ihre Anknüpfungspunkte in der Persönlichkeit des Fahrerlaubnisinhabers haben (vgl. zu § 2a Abs. 5 StVG a.F. VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, zitiert nach Juris, Rn. 4 f.; vgl. auch Hessischer VGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 B 2277/08 -, zitiert nach Juris, Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Cottbus, 06.10.2009 - 3 L 342/08
    Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens genügt auch den in § 11 Abs. 6 FeV normierten Anforderungen (vgl. dazu allgemein zu der Vorgängervorschrift § 15 b Abs. 2 StVZO a. F. BVerwG, Urteil vom 05. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78 = DÖV 2002, 125).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.1999 - 7 B 11398/99

    Zur Verweigerung der Mitwirkung bei Fahreignungsgutachten bei Besitz von geringen

    Auszug aus VG Cottbus, 06.10.2009 - 3 L 342/08
    Zur Mitwirkung im Verwaltungsverfahren ist der Betroffene dann verpflichtet, wenn die Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 FeV i. V. m. den §§ 11 ff. FeV erfüllt sind und das dort beschriebene Verfahren eingehalten wurde (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 10. August 1999 - 7 B 11.398/99 -, DAR 1999, 518).
  • OVG Sachsen, 23.02.1993 - 3 S 2/93

    Fahrerlaubnisentziehung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Streitwert;

    Auszug aus VG Cottbus, 06.10.2009 - 3 L 342/08
    Wenn sich ein Kraftfahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, muss dies nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in aller Regel auch dazu führen, dass diese Anordnung sofort vollzogen wird, um den ungeeigneten Führerscheininhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, da ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit daran besteht, dass die Gefahren, die von einem ungeeigneten Kraftfahrer für ihre Sicherheit ausgehen, nicht länger hingenommen werden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 23. Februar 1993 - 3 S 2/93 -, LKV 1994, 224).
  • VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10

    Fahrerlaubnisentzug in zweiter Probezeit

    Die Regelung beruht mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. m StVG auch auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage und hält sich zudem im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung (vgl. hierzu VG Cottbus, Beschluss vom 6. Oktober 2009 -3 L 342/08 -, [...] [Rdnr. 12]).
  • VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12

    Der Schluss auf die fehlende Fahreignung im Fall der nicht fristgerechten

    Soweit der Antragsteller der Auffassung ist, es habe sich bei den ihm zur Last gelegten Zuwiderhandlungen um geringfügige Verkehrsverstöße gehandelt, verkennt er, dass die Bewertung als schwerwiegend oder weniger schwerwiegend nicht der Fahrerlaubnisbehörde obliegt, sondern in § 34 FeV i. V. m. deren Anlage 12 verbindlich geregelt ist (VG Cottbus, Urteil Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 L 342/08 -, juris).
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