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   VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06   

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VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06 (https://dejure.org/2009,31810)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16.11.2009 - 5 K 15/06 (https://dejure.org/2009,31810)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16. November 2009 - 5 K 15/06 (https://dejure.org/2009,31810)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91

    Reisekostenpauschvergütung; Teilzeitbeschäftigung; Gleichheitssatz; Anspruch auf

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06
    Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterscheide von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160; BVerwG, Urt. v. 25. August 1982 - 8 C 182.81 -, zitiert nach juris).

    Diese Maßgaben gelten grundsätzlich auch, soweit die Exekutive normsetzend tätig wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160), wobei die Gestaltungsfreiheit durch die primäre Bindung an Inhalt und Zweck der gesetzlichen Ermächtigungsnorm bestimmt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Februar 1985 - 2 BvL 17/83 -, BVerfGE 69, 150; Osterloh in Sachs, GG, 4. Aufl. 2007, Art. 3 Rn. 115).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - VGH B 2/04

    Schule darf Eltern Volljähriger über wichtige Vorkommnisse unterrichten

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06
    In § 1618a BGB ist das Leitbild einer Eltern-Kind-Beziehung als einer vom Alter der Kinder unabhängigen wechselseitigen Pflicht zu Beistand und Rücksichtnahme niedergelegt, und in dieser lebenslang angelegten Verantwortung, über das spezielle Sorgerecht für das minderjährige Kind hinaus, genießt das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern auch den Schutz der Verfassung in Form des Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22. Juni 2004 - VGH B 2/04 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.1992 - 10 A 111/88

    Wer kann einen Bauvorbescheid aufheben?

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06
    Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Umstandes, dass auch die aufnehmenden Staatlichen Schulämter Behörden des Dienstherrn des Beamten, d.h. des Landes Brandenburg sind, der für die Wahrung der rechtlichen Verpflichtungen des Dienstrechts (nicht zuletzt der Fürsorgepflicht) einheitlich die Verantwortung trägt, würde es in diesem Fall den aufnehmenden Schulämtern obliegen, das Ermessen insoweit fehlerfrei auszuüben (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 40 Rn. 59 f.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14. Januar 1992 - 10 A 111/88 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06
    Jedoch setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. April 2001 - 1 BvR 81/98 -, BVerfGE 103, 225; BVerfG, Urt. v. 28. April 1999 - 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97 -, BVerfGE 100, 138 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06
    Zudem darf eine Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. März 2005 - 2 BvL 7/00 -, BVerfGE 112, 268).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber wie auch die Verwaltung (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. v. 31. Mai 1988 - 1 BvR 520/83 -, BVerfGE 78, 214) anerkanntermaßen grundsätzlich berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen.
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06
    In diesem Rahmen muss die Verwaltung nach dem Gleichheitssatz im wohlverstandenen Sinn der ihr erteilten Ermächtigung handeln und hat sie sich von sachfremden Erwägungen freizuhalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 1981 - 2 BvR 1067/80 -, BVerfGE 58, 68).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 81/98

    Pflegeversicherung II

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06
    Jedoch setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. April 2001 - 1 BvR 81/98 -, BVerfGE 103, 225; BVerfG, Urt. v. 28. April 1999 - 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97 -, BVerfGE 100, 138 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06
    Zwar ist anerkannt, dass vom Grundsatz der Versetzbarkeit des Beamten als wesentlichem Bestandteil seiner Pflicht zur Dienstleistung für die Allgemeinheit unter voller Hingabe an den Beruf (§ 19 Abs. 1 S. 1 LBG) auszugehen ist und dass es, wenn das dienstliche Bedürfnis allein oder doch in erster Linie auf die Versetzung gerade dieses Beamten gerichtet ist, in aller Regel nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn der Dienstherr trotz der mit einer Versetzung unvermeidlich verbundenen Belastungen dem dienstlichen Bedürfnis für die Versetzung den Vorrang gibt, so dass regelmäßig nur ganz schwerwiegende persönliche Gründe oder außergewöhnliche Härten eine im dienstlichen Interesse angeordnete Versetzung als gesetzwidrig erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Januar 1967 - 6 C 58.65 -, BVerwGE 26, 65).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06
    Diese Maßgaben gelten grundsätzlich auch, soweit die Exekutive normsetzend tätig wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160), wobei die Gestaltungsfreiheit durch die primäre Bindung an Inhalt und Zweck der gesetzlichen Ermächtigungsnorm bestimmt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Februar 1985 - 2 BvL 17/83 -, BVerfGE 69, 150; Osterloh in Sachs, GG, 4. Aufl. 2007, Art. 3 Rn. 115).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 650/02

    Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der Rechtspfleger in ein Modell der gleitenden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 4 S 42.08

    Pauschale Herausnahme teilzeitbeschäftigter Beamter aus der Auswahlentscheidung

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 182.81

    Fester Grundbetrag für Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2008 - 10 B 10934/08

    Versetzung; Sozialauswahl

  • VGH Bayern, 04.08.1993 - 3 B 93.237
  • VG Cottbus, 05.11.2009 - 5 K 1126/05

    Versetzung an anderes Schulamt

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes, insbesondere des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen, wird auf die Gerichtsakte zum vorliegenden Verfahren sowie zum Verfahren 5 L 233/05, die vorgelegte Personalakte der Klägerin (Beiakten I bis III) und die zum Verfahren 5 K 15/06 geführten Vorgänge betreffend das Versetzungsverfahren allgemein, bezeichnet mit Beiakte A bis Beiakte B 4 (5 Ordner), sowie die in der zum Verfahren 5 K 15/06 geführten Beiakte XI (Originale Versetzungen Teil II) enthaltenen personalvertretungsrechtlichen Vorgänge die Klägerin betreffend Bezug genommen.
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