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   VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12   

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VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12 (https://dejure.org/2017,29857)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20.07.2017 - 3 K 693/12 (https://dejure.org/2017,29857)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 3 K 693/12 (https://dejure.org/2017,29857)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (57)

  • VG Potsdam, 25.11.2013 - 12 K 1683/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Auszug aus VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12
    Diese Straßen dienen also in erheblichem Maße dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder Ortslagen und daneben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke (zu allem: VG Potsdam, Urteil vom 25. November 2013 - 12 K 1683/11 -, juris Rn. 19; vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 10. März 1998 - 9 L 2841/96 - juris Rn. 43).

    Den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen kommt eine demgegenüber untergeordnete und nur ergänzende Funktion zu, weil sich diese jederzeit ändern können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2015 - OVG 9 S 25.14 - juris Rn. 13 m.w.N.; VG Potsdam, Urteil vom 25. November 2013 - 12 K 1683/11 -, juris Rn. 18).

    Auch aus der Verwendung des Begriffs "dienen" in § 4 Abs. 5 SBS lässt sich entnehmen, dass grundsätzlich die Funktionszuweisung durch die Gemeinde für die Einstufung entscheidend ist (VG Potsdam, Urteil vom 25. November 2013 - 12 K 1683/11 -, juris Rn. 22).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 9 N 148.05

    Straßenausbaubeitrag - Beitragsfähigkeit der Kosten bei Ausbau einer Straße

    Auszug aus VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12
    Die Erneuerung einer (Teil-) Einrichtung ist indes nur beitragspflichtig, wenn zum einen die betreffende Anlage verschlissen ist, das heißt, sich in einem schadhaften Zustand im Sinne einer Erneuerungsbedürftigkeit befindet, und zum zweiten, die übliche Nutzungszeit abgelaufen ist, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung und ordnungsgemäßer Unterhaltung und Instandsetzung der betreffenden Straße erfahrungsgemäß zu erwarten ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2007 - 9 N 148.05 -, juris).

    Dies ist jedenfalls bei der technischen Verbesserung der Anlagen - etwa durch erstmaligen Einbau einer Frostschutzschicht oder bei einer deutlichen Verstärkung des vertikalen Aufbaus der Fahrbahn, womit eine höhere Belastbarkeit und eine geringere Frostanfälligkeit verbunden ist, anzunehmen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2007 - OVG 9 N 148.05 -, juris Rn. 9).

    Mit Blick auf die Fortentwicklung der Straßenbaukunst und die Verfügbarkeit besserer Materialien dürfte demnach mit einer Erneuerung einer alten Straße regelmäßig auch eine technische Verbesserung einhergehen, so dass sich die Tatbestände "Erneuerung" und "Verbesserung" nicht klar voneinander abgrenzen lassen, sondern ineinander fließen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2007 - 9 N 148.05 -, juris Rn. 7 f., 17).

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12
    Ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 BauGB ist, inwieweit die aufeinander folgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 B 238.96 - BRS 59 Nr. 78 m.w.N.).

    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1997, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 18.10.2018 - 3 K 910/13

    Straßenausbaubeiträge

    In der Rechtsprechung wird auf der Basis eines Grundfaktors von 1, 0 für das erste Vollgeschoss ein linearer Steigerungsfaktor zwischen 0, 25 und 0, 5 als gebräuchlich und rechtssicher angesehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 9 B 62.11 -, juris Rn. 33 ff. m.w.N.; VG Cottbus, Urteil vom 20. Juli 2017 - 3 K 693/12 -, juris Rn. 30).
  • VG Cottbus, 11.06.2018 - 3 K 1211/12

    Straßenbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen

    In der Rechtsprechung wird auf der Basis eines Grundfaktors von 1, 0 für das erste Vollgeschoss ein linearer Steigerungsfaktor zwischen 0, 25 und 0, 5 als gebräuchlich und rechtssicher angesehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 9 B 62.11 -, juris Rn. 33 ff. m.w.N.; VG Cottbus, Urteil vom 20. Juli 2017 - 3 K 693/12 -, juris Rn. 30).
  • VG Cottbus, 11.01.2018 - 3 K 409/12

    Bestimmung des Verhältnisses der durch die Inanspruchnahme für die Allgemeinheit

    In der Rechtsprechung wird auf der Basis eines Grundfaktors von 1, 0 für das erste Vollgeschoss ein linearer Steigerungsfaktor zwischen 0, 25 und 0, 5 als gebräuchlich und rechtssicher angesehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 9 B 62.11 -, juris Rn. 33 ff. m.w.N.; VG Cottbus, Urteil vom 20. Juli 2017 - 3 K 693/12 -, juris Rn. 30).
  • VG Schleswig, 19.04.2018 - 9 B 2/18

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Gerichts, im Rahmen der Beitragserhebung inzident zu prüfen, ob die Gemeinde die sinnvollste und zweckmäßigste Ausbaumaßnahme gewählt hat (VG Cottbus, U. v. 20.07.2017 - 3 K 693/12 -, juris, Rdnr. 50 unter Bezugnahme auf OVG Münster, B. v. 04.08.2004 - 15 B 1351/04 -, juris, Rdnr. 5).
  • VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12

    Festsetzung des Beitrags für den Straßen- bzw. Fahrbahnausbau

    Dieser Wertung schließt sich die Kammer im Straßenausbaubeitragsrecht an (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 20. Juli 2017 - 3 K 693/12 -, juris Rn. 30; siehe auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A 465/99 -, juris Rn. 4; zu einem für zulässig erachteten Steigerungsfaktor von nur 0, 2: VG Potsdam, Urteil vom 02. November 2012 - 12 K 755/11 -, juris Rn. 41 f.).
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