Rechtsprechung
   VG Dessau, 30.07.2003 - 4 A 90/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,32750
VG Dessau, 30.07.2003 - 4 A 90/02 (https://dejure.org/2003,32750)
VG Dessau, Entscheidung vom 30.07.2003 - 4 A 90/02 (https://dejure.org/2003,32750)
VG Dessau, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 4 A 90/02 (https://dejure.org/2003,32750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,32750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks;

    Auszug aus VG Dessau, 30.07.2003 - 4 A 90/02
    Geschützt ist mithin nicht die geänderte Nutzung um ihrer selbst Willen, sondern im Hinblick auf den dafür betriebenen Aufwand, der nicht wegen der Rückgabe nutzlos werden soll ( BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 C 32.99 -, VIZ 2001, 367).

    "Baulicher Aufwand" i.S.v. § 5 Abs. 1 Buchst. a) VermG sind - entsprechend dem dargelegten Zweck der Vorschrift - nur Maßnahmen zur baulichen Umgestaltung gerade im Hinblick auf die neue Zweckbestimmung, nicht jedoch Investitionen in das Gebäude in seiner bisherigen Zweckbestimmung, also insbesondere nicht Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen ( BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 C 32.99 -, a.a.O.; Urteil vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 -, ZOV 1996, 137).

    Unerheblich ist, ob die Baumaßnahmen bereits vor der Änderung der Nutzungsart oder gleichzeitig mit ihr durchgeführt wurden ( BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 C 32.99 -, a.a.O.).

    Bei dieser Gegenüberstellung haben die Kosten, der Umfang und die Art der Baumaßnahmen ebenso indizielle Bedeutung wie die Veränderungen im Erscheinungsbild des Gebäudes, ohne dass einer dieser Faktoren für sich gesehen ausschlaggebend sein müsste ( BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 C 32.99 -, a.a.O.; Urteil vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 -, a.a.O.).

    Denn bei solchen Aufräumarbeiten handelt es sich um bloße Instandsetzungsmaßnahmen, die keine Berücksichtigung finden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 C 32.99 -, a.a.O.).

    Denn bei beiden Maßnahmen handelt es sich um bloße, nicht berücksichtigungsfähige Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Gartengrundstückspflege gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 C 32.99 - ).

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

    Auszug aus VG Dessau, 30.07.2003 - 4 A 90/02
    "Baulicher Aufwand" i.S.v. § 5 Abs. 1 Buchst. a) VermG sind - entsprechend dem dargelegten Zweck der Vorschrift - nur Maßnahmen zur baulichen Umgestaltung gerade im Hinblick auf die neue Zweckbestimmung, nicht jedoch Investitionen in das Gebäude in seiner bisherigen Zweckbestimmung, also insbesondere nicht Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen ( BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 C 32.99 -, a.a.O.; Urteil vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 -, ZOV 1996, 137).

    Bei dieser Gegenüberstellung haben die Kosten, der Umfang und die Art der Baumaßnahmen ebenso indizielle Bedeutung wie die Veränderungen im Erscheinungsbild des Gebäudes, ohne dass einer dieser Faktoren für sich gesehen ausschlaggebend sein müsste ( BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 C 32.99 -, a.a.O.; Urteil vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus VG Dessau, 30.07.2003 - 4 A 90/02
    Da die Feststellung, dass die ungeteilte Erbengemeinschaft einen Entschädigungsanspruch habe und damit Berechtigte i.S.d. Vermögensgesetzes sei (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG ), von den übrigen Beteiligten im gerichtlichen Verfahren nicht angegriffen worden ist, ist Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung allein die Frage, ob die Rückübertragung auf Grund des Eingreifens eines Restitutionsausschlussgrundes ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 C 3.00 -, VIZ 2001, 544; Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42.93 -, VIZ 1995, 288).
  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00

    Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche

    Auszug aus VG Dessau, 30.07.2003 - 4 A 90/02
    Da die Feststellung, dass die ungeteilte Erbengemeinschaft einen Entschädigungsanspruch habe und damit Berechtigte i.S.d. Vermögensgesetzes sei (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG ), von den übrigen Beteiligten im gerichtlichen Verfahren nicht angegriffen worden ist, ist Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung allein die Frage, ob die Rückübertragung auf Grund des Eingreifens eines Restitutionsausschlussgrundes ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 C 3.00 -, VIZ 2001, 544; Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42.93 -, VIZ 1995, 288).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 69.94

    Enteignungsrevision

    Auszug aus VG Dessau, 30.07.2003 - 4 A 90/02
    "Baulicher Aufwand" i.S.v. § 5 Abs. 1 Buchst. a) VermG sind - entsprechend dem dargelegten Zweck der Vorschrift - nur Maßnahmen zur baulichen Umgestaltung gerade im Hinblick auf die neue Zweckbestimmung, nicht jedoch Investitionen in das Gebäude in seiner bisherigen Zweckbestimmung, also insbesondere nicht Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen ( BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 C 32.99 -, a.a.O.; Urteil vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 -, ZOV 1996, 137).
  • BVerwG, 14.04.2003 - 8 B 157.02

    Erheblicher baulicher Aufwand im Sinne von § 5 Abs. 1 a des Vermögensgesetzes

    Auszug aus VG Dessau, 30.07.2003 - 4 A 90/02
    Auf die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. April 2003 - 8 B 157.02 - das Urteil der Kammer vom 11. Juli 2002 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht zurückverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht