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   VG Frankfurt/Main, 25.07.2005 - 1 G 1938/05 (V)   

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https://dejure.org/2005,3394
VG Frankfurt/Main, 25.07.2005 - 1 G 1938/05 (V) (https://dejure.org/2005,3394)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.07.2005 - 1 G 1938/05 (V) (https://dejure.org/2005,3394)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - 1 G 1938/05 (V) (https://dejure.org/2005,3394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 2 InvG, § 7 Abs 2 InvG, § 1 Abs 1 S 2 Nr 6 KredWG, § 1 Abs 11 KredWG
    Unerlaubtes Betreiben des Investmentgeschäfts; Beteiligungen an einer KG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung von Anlegern als Treugeber über eine Treuhandkommanditistin; Anordnung der sofortigen Einstellung des Geschäftsbetriebes und die unverzügliche Abwicklung von Geschäften; Fehlen der erforderlichen Erlaubnis für die Betreibung von Bankgeschäften oder ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfordernis der Erlaubnis der BaFin für geschlossene Fonds ? Erlaubnispflicht auch für Investmentgeschäfte außerhalb des Investmentgesetzes ? Kein Finanzkommissionsgeschäft in den Fällen kollektiver Anlagemodelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnt Eilantrag des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) "geschlossenen" Deutschen Vermögensfonds ab

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 1 Abs. 1, 3, 11; InvG § 7 Abs. 2
    Zur Bestimmung des Investmentgeschäfts und des Finanzkommissionsgeschäfts im Sinne des KWG

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnt Eilantrag des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) "geschlossenen" Deutschen Vermögensfonds ab

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1500
  • DB 2005, 2014
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2005 - 1 G 1938/05
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22.09.2004 Az.: BVerwG 6 C 29.03 ausgeführt hat, hat das KWG in § 1 Abs. 2 und § 2 a den natürlichen Personen die juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften gleichgestellt und damit zugleich - jedenfalls im Grundsatz - zum Ausdruck gebracht, dass hinsichtlich des Vermögens solcher Gesellschaften keine Fremdvermögensverwaltung zu Gunsten der Gesellschafter, sondern die Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft stattfindet.

    Das Auskunfts- und Vorlagebegehren kann sich gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 KWG auf alle Geschäftsangelegenheiten erstrecken (vgl. hierzu BVerwG, Urteil v. 22.09.2004, Az.: BVerwG 6 C 29.03).

  • BVerwG, 20.07.1984 - 6 P 16.83

    Mehrarbeit - Überstunden - Zeitliche Festlegung - Umfang - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2005 - 1 G 1938/05
    Dies verlangt nämlich, dass dann, wenn ein anderes, die Rechte des Betroffenen weniger einschränkendes Mittel in Betracht kommt, dass zur Zweckerreichung in gleicher Weise geeignet ist, wie das eingriffsintensivere, das schwächere Mittel zur Anwendung zu kommen hat (vgl. BVerwGE 70, 1 (29); Rachor in Lisken/Denninger Handbuch des Polizeirechts 3. Auflage 2001 Seite 279).
  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2005 - 1 G 1938/05
    Die Frage nach der Reichweite des Begriffs des Finanzgeschäftes ist aufgrund einer Wertung aller Umstände des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der bankwirtschaftlichen Verkehrsauffassung zu entscheiden (vgl. hier BVerwG, Urteil v. 27.03.1984, NJW 1985 Seite 929).
  • RG, 30.06.1892 - I 335/91

    Stellt die im Falle des Art. 209d H.G.B. erfolgende Übernahme der Aktien einer zu

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2005 - 1 G 1938/05
    Anschaffung ist "abgeleiteter entgeltlicher Erwerb zu Eigentum mittels Rechtsgeschäft unter Lebenden" (RGZ 31, 17 (18)) unter Einschluss des auf einen solchen Erwerb gerichteten schuldrechtlichen Vertrages (Beck/Samm - Gesetz über das Kreditwesen § 1 Rdnr. 152).
  • VG Frankfurt/Main, 27.10.2005 - 1 E 1159/05

    Bankgeschäft; Finanzkommissionsgeschäft; Investmentgeschäft; Aufsicht

    Da § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 KWG nach seinem Wortlaut auf die in § 7 Abs. 2 Investmentgesetz bezeichneten Geschäfte verweist und § 7 Abs. 2 Investmentgesetz als Geschäft die Verwaltung von Investmentvermögen aufführt und der Begriff des Investmentvermögens nach dem Willen des Gesetzgebers sämtliche kollektiven Vermögensanlagen erfassen soll, die nach dem Grundsatz der Risikomischung angelegt werden, ist die Kammer bisher davon ausgegangen, dass § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 KWG alle Geschäfte erfasst, die sich materiell als die Verwaltung von Investmentvermögen und damit materiell als Investmentgeschäfte darstellen (vgl. Beschluss v. 25.07.2005 1 G 1938/05(V)).

    Die herrschende Auffassung in der Literatur geht von einem formellen Investmentbegriff aus, in dem sie nicht auf die in § 7 Abs. 2 Investmentgesetz bezeichnenden Geschäfte, sondern auf die in § 7 Abs. 2 Investmentgesetz bezeichnende Form der Verwaltung von Investmentvermögen, nämlich die Verwaltung durch eine Kapitalanlagegesellschaft abstellt und demgemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 KWG dahin versteht, dass er nur die Geschäfte von Kapitalanlagegesellschaften im Sinne von § 6 Abs. 1 Investmentgesetz erfasst (vgl. Kümpel Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Auflg 2004 S. 1749; Sahavi, ZiP 2005, 929; Fock, ZBB 2004 Köndgen/Schmies WM Sonderbeilage Nr. 1/2004 S. 6; Fock, Der Betrieb 2005 S. 2018; von Livonius EWiR 2005, S. 643; zur früheren Rechtslage vor Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetzes: Beckmann/Scholtz, Investment § 1 KAGG Rdnr. 1; Fülbier in Boos/Fischer/Schulte-Matler-Kreditwesengesetz 2. Auflg. § 1 Rdnr. 69 f.; Szagunn/Hauck/Ergenzinger-KWG § 1 Rdnr. 57).

  • AG Hamburg, 26.04.2006 - 67c IN 312/05

    Zum Insolvenzeinstellungsantrag der Komplementärin der Schuldnerin nach

    Einzige verwaltungsgerichtliche Entscheidung im konkreten Fall ist diejenige des VG Frankfurt a.M. vom 25.07.2005 im Eilverfahren, wonach sich die Abwicklungsverfügung der BaFin nach summarischer Prüfung als offensichtlich rechtmäßig erweist (Az: 1 G 1938/05; veröffentlicht in ZIP 2005, 1500-1505).

    Im übrigen ist die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auch mit der nun vorliegenden Entscheidung des Hessischen VGH vom 14.02.2006 keineswegs als einheitlich oder gefestigt zur in Rede stehenden Frage, inwieweit es sich um ein genehmigungsbedürftiges Bankgeschäft handelt, wenn als Kapitalanlagemodell Personenhandelsgesellschaften errichtet werden, um private Anleger anzuwerben und das von diesen eingebrachte Kapital von der Gesellschaft in Form von Aktien oder anderen Wertpapieren wieder angelegt wird, zu bezeichnen (siehe : VG Frankfurt a.M., Beschluß vom 25.07.2005, Az: 1 G 1938/05, ZIP 2005, 1500-1505 (MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG ./. BaFin; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.10.2005, Az.: 1 E 1159/05, ZIP 2006, 415-420 (G.A.M.A.G German Asset Managers AG ./. BaFin; und letztlich: Hessischer VGH, Beschluß vom 14.02.2006, Az.: 6 TG 1447/05, bislang unveröffentlicht (C.S. Management GmbH ./. BaFin).

  • VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08

    Beendigung der Beteiligtenfähigkeit einer KG bei Ausscheiden der Kommanditistin

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten (7 Bände sowie ein Ordner Anlagen B6 zum Schriftsatz der BaFin vom 24. August 2007) und den Inhalt der Verwaltungsvorgänge (41 Hefte und 3 Ordner zum Verwaltungsvorgang Q 32-71.30 [20424], eine Hängetasche, ein Ordner "Anlage zum Schreiben von RA E. vom 15.08.2007" und 3 Hefte zum Widerspruchsvorgang Q 31-89.50.10.42-10/05-Je) sowie den Inhalt der Gerichtsakten des vorangegangenen Eilverfahrens (1 G 1938/05 bzw. 6 TG 1992/05, 7 Bände).
  • AG Hamburg, 12.09.2005 - 67c IN 312/05

    Insolvenzverfahren: Abwicklungsanordnung aufgrund unerlaubter Bankgeschäfte

    Mit weiterem Beschluss vom 25.07.2005 hat das VG Frankfurt/M. den Antrag der Schuldnerin im Eilverfahren als unbegründet abgelehnt (veröffentlicht in ZIP 2005, 1500-1505; abl. Anm. v. Livonius in EWiR 2005, 643 f.), da sich die Verfügung nach summarischer Überprüfung als offensichtlich rechtmäßig erweise; allerdings stützt sich das Verwaltungsgericht in seiner Begründung auf § 1 Abs. 1 Nr. 6 KWG (verbotenes Investmentgeschäft) und nicht wie die BaFin auf § 1 Abs. 1 Nr. 4 KWG (verbotenes Finanzkommissionsgeschäft).
  • VG Frankfurt/Main, 16.11.2005 - 1 G 4793/05

    Zur Unzulässigkeit eines Abänderungsantrages nach § 80 Abs 7 VwGO

    Dieser Antrag wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main vom 25.07.2005 abgelehnt (Az.: 1 G 1938/05 (V)).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie den Inhalt des beigezogenen Retents des Verfahrens 1 G 1938/05 (V) Bezug genommen.

  • VG Frankfurt/Main, 11.10.2007 - 1 E 3941/06

    Beteiligtenfähigkeit einer KG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte (3 Bände) den Inhalt der beigezogenen Akten des Verfahrens 1 G 1938/05 (V) sowie die vorgelegten Behördenvorgänge (41 Band) sowie 4 Ordner mit Anlagen und 3 Band Widerspruchsakten Bezug genommen.
  • KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06

    Kapitalanlage: Kollektives Anlagemodell als Finanzkommissionsgeschäft;

    Unabhängig von dem Umstand, dass tatsächlich kein solches Geschäft gegeben war (s.o.), war die dies bejahende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juni 2005 - 1 G 1938/05 - für die Prospektverantwortlichen nicht vorhersehbar.
  • KG, 12.12.2007 - 26 U 272/06

    Kapitalanlage: Kollektives Anlagemodell als Finanzkommissionsgeschäft;

    Unabhängig von dem Umstand, dass tatsächlich kein solches Geschäft gegeben war (s.o.), war die dies bejahende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juni 2005 - 1 G 1938/05 - für die Prospektverantwortlichen nicht vorhersehbar.
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