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   VG Frankfurt/Main, 27.02.2001 - 7 G 601/01 (1)   

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VG Frankfurt/Main, 27.02.2001 - 7 G 601/01 (1) (https://dejure.org/2001,24513)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.02.2001 - 7 G 601/01 (1) (https://dejure.org/2001,24513)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Februar 2001 - 7 G 601/01 (1) (https://dejure.org/2001,24513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Wahl einer Stadtverordnetenversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch einer Freien Wähler Gemeinschaft auf gleiche Werbefläche im Kommunalwahlkampf

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch einer Freien Wähler Gemeinschaft auf gleiche Werbefläche im Kommunalwahlkampf

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2001 - 7 G 601/01
    Hat sich die Antragsgegnerin wie vorliegend entschieden, Plakatflächen der DSM (Deutsche Städte-Medien GmbH) zur Verfügung zu halten, ist sie dabei nur insoweit eingeengt, als im Ergebnis jeweils angemessene Wahlwerbemöglichkeiten sichergestellt sein müssen (vgl. BVerwGE 47, 280 S. 285).

    Weiter darf der größten Partei kein Anteil zugewiesen werden, der den Anteil der kleinsten Partei um mehr als etwa das Vier- bis Fünffache übersteigt (grundlegend BVerwGE 47, 280 S. 292).

    Von einem solchen optischen Untergang gegenüber der erdrückenden Wahlwerbung einer großen Partei kann nur dann gesprochen werden, wenn der größten Partei mehr als etwa das Vier- bis Fünffache an Werbeflächen eingeräumt wird als der kleinsten Partei (BVerwGE 47, 280 S. 292).

  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2001 - 7 G 601/01
    Sie ist daher auf die Antragstellerin als Wählervereinigung anzuwenden, welche die Legaldefinition der Partei nach § 2 Abs. 1 PartG nicht erfüllt, weil sie nur auf kommunaler Ebene auf die politische Willensbildung Einfluss nimmt und sich an Wahlen beteiligt (vgl. BVerfGE 13, 1 S. 16; 12, 10 S. 25 = NJW 1961, 19; BVerfGE 11, 351 S. 361 = NJW 1960, 2283; BVerfGE 11, 266 S. 276 = NJW 1960, 1755; BVerwG, NJW 1971, 71) und gilt auch für Kommunalwahlen.

    Die anlässlich von Bundes- oder Landtagswahlen entwickelten Grundsätze zur Chan cengleichheit der Parteien sind entsprechend auf Kommunalwahlen anzuwenden (vgl. BVerfGE 13, 1 S. 12 und 16; 12, 10 S. 25 = NJW 1961, 19; BVerfGE 11, 351 S. 360 = NJW 1960, 2283; BVerfGE 11, 266 S. 276 = NJW 1960, 1755).

    Aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 3 GG folgt, dass in den Gemeinden und Kreisen die örtlich orientierten Rathausparteien und Wählervereinigungen den politischen Parteien rechtlich grundsätzlich gleichgestellt sind (BVerfGE 12, 10 S. 25 = NJW 1961, 19; BVerfGE 11, 351 S. 361 = NJW 1960, 2283; BVerwGE 11, 266 S. 276 = NJW 1960, 1755).

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2001 - 7 G 601/01
    Sie ist daher auf die Antragstellerin als Wählervereinigung anzuwenden, welche die Legaldefinition der Partei nach § 2 Abs. 1 PartG nicht erfüllt, weil sie nur auf kommunaler Ebene auf die politische Willensbildung Einfluss nimmt und sich an Wahlen beteiligt (vgl. BVerfGE 13, 1 S. 16; 12, 10 S. 25 = NJW 1961, 19; BVerfGE 11, 351 S. 361 = NJW 1960, 2283; BVerfGE 11, 266 S. 276 = NJW 1960, 1755; BVerwG, NJW 1971, 71) und gilt auch für Kommunalwahlen.

    Die anlässlich von Bundes- oder Landtagswahlen entwickelten Grundsätze zur Chan cengleichheit der Parteien sind entsprechend auf Kommunalwahlen anzuwenden (vgl. BVerfGE 13, 1 S. 12 und 16; 12, 10 S. 25 = NJW 1961, 19; BVerfGE 11, 351 S. 360 = NJW 1960, 2283; BVerfGE 11, 266 S. 276 = NJW 1960, 1755).

    Aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 3 GG folgt, dass in den Gemeinden und Kreisen die örtlich orientierten Rathausparteien und Wählervereinigungen den politischen Parteien rechtlich grundsätzlich gleichgestellt sind (BVerfGE 12, 10 S. 25 = NJW 1961, 19; BVerfGE 11, 351 S. 361 = NJW 1960, 2283; BVerwGE 11, 266 S. 276 = NJW 1960, 1755).

  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2001 - 7 G 601/01
    Sie ist daher auf die Antragstellerin als Wählervereinigung anzuwenden, welche die Legaldefinition der Partei nach § 2 Abs. 1 PartG nicht erfüllt, weil sie nur auf kommunaler Ebene auf die politische Willensbildung Einfluss nimmt und sich an Wahlen beteiligt (vgl. BVerfGE 13, 1 S. 16; 12, 10 S. 25 = NJW 1961, 19; BVerfGE 11, 351 S. 361 = NJW 1960, 2283; BVerfGE 11, 266 S. 276 = NJW 1960, 1755; BVerwG, NJW 1971, 71) und gilt auch für Kommunalwahlen.

    Die anlässlich von Bundes- oder Landtagswahlen entwickelten Grundsätze zur Chan cengleichheit der Parteien sind entsprechend auf Kommunalwahlen anzuwenden (vgl. BVerfGE 13, 1 S. 12 und 16; 12, 10 S. 25 = NJW 1961, 19; BVerfGE 11, 351 S. 360 = NJW 1960, 2283; BVerfGE 11, 266 S. 276 = NJW 1960, 1755).

    Aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 3 GG folgt, dass in den Gemeinden und Kreisen die örtlich orientierten Rathausparteien und Wählervereinigungen den politischen Parteien rechtlich grundsätzlich gleichgestellt sind (BVerfGE 12, 10 S. 25 = NJW 1961, 19; BVerfGE 11, 351 S. 361 = NJW 1960, 2283; BVerwGE 11, 266 S. 276 = NJW 1960, 1755).

  • VG Düsseldorf, 28.01.1997 - 16 K 13522/94
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2001 - 7 G 601/01
    Darauf kann schon deshalb nicht verzichtet werden, weil bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Wahlsichtwerbung über den verfassungsrechtlichen Anspruch auf notwendige und angemessene Wahlwerbungsmöglichkeit hinaus die Gemeinde Aspekte der Verkehrsgefährdung und der Verschandelung des Stadtbildes zu berücksichtigen hat (VG Düsseldorf, Urteil vom 28.1.1997 - 16 K 13522/94 - in NVwZ-RR 1997, 729 S. 730).

    Nach einer jüngeren Entscheidung (VG Düsseldorf, Urteil vom 28.1.1997 - 16 K 13522/94 - in NVwZ-RR 1997, 729 S. 730) werden erst 329 Plakatierungsmöglichkeiten für 7 an der Kommunalwahl teilnehmenden Parteien und Vereinigungen in einer Stadt mit 55.000 Einwohnern für nicht ausreichend erachtet.

  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2001 - 7 G 601/01
    Sie ist daher auf die Antragstellerin als Wählervereinigung anzuwenden, welche die Legaldefinition der Partei nach § 2 Abs. 1 PartG nicht erfüllt, weil sie nur auf kommunaler Ebene auf die politische Willensbildung Einfluss nimmt und sich an Wahlen beteiligt (vgl. BVerfGE 13, 1 S. 16; 12, 10 S. 25 = NJW 1961, 19; BVerfGE 11, 351 S. 361 = NJW 1960, 2283; BVerfGE 11, 266 S. 276 = NJW 1960, 1755; BVerwG, NJW 1971, 71) und gilt auch für Kommunalwahlen.

    Die anlässlich von Bundes- oder Landtagswahlen entwickelten Grundsätze zur Chan cengleichheit der Parteien sind entsprechend auf Kommunalwahlen anzuwenden (vgl. BVerfGE 13, 1 S. 12 und 16; 12, 10 S. 25 = NJW 1961, 19; BVerfGE 11, 351 S. 360 = NJW 1960, 2283; BVerfGE 11, 266 S. 276 = NJW 1960, 1755).

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 41.68

    Ermessensreduzierung auf Null durch den Gleichheitssatz - Wahlwerbung im Rundfunk

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2001 - 7 G 601/01
    Sie ist daher auf die Antragstellerin als Wählervereinigung anzuwenden, welche die Legaldefinition der Partei nach § 2 Abs. 1 PartG nicht erfüllt, weil sie nur auf kommunaler Ebene auf die politische Willensbildung Einfluss nimmt und sich an Wahlen beteiligt (vgl. BVerfGE 13, 1 S. 16; 12, 10 S. 25 = NJW 1961, 19; BVerfGE 11, 351 S. 361 = NJW 1960, 2283; BVerfGE 11, 266 S. 276 = NJW 1960, 1755; BVerwG, NJW 1971, 71) und gilt auch für Kommunalwahlen.

    Selbst möglicherweise rasch wieder zerfallende Gruppierungen sollen im Kommunalwahlkampf formal die gleichen Startchancen haben wie festgefügte große politische Parteien (vgl. BVerwG, NJW 1971, 71 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2001 - 7 G 601/01
    Es soll sichergestellt werden, dass der Träger der Straßenbaulast nicht nur Kenntnis von Ort, Zeitdauer und Umfang der beabsichtigten Straßennutzung erhält, sondern auch von vornherein erkennbare Störungen verhindern oder in zumutbaren Grenzen halten und bei Kollision gleichwertiger Rechtsgüter verschiedener Rechtsträger einen Interessenausgleich schaffen kann (vgl. BVerfGE 56, 63 S. 68 = NJW 1978, 1933 m.w.N.; OVG Münster, NVwZ 1988, 269 S. 270).
  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2001 - 7 G 601/01
    Im übrigen hat sie allen zur Wahl für die städtischen Gremien antretenden Parteien/Wählervereinigungen je eine Klebefläche (insgesamt 7) zugeteilt und damit keine weiteren Abstufungen vorgenommen, weshalb es auf die Berücksichtigung anderer Faktoren (die Rechtsprechung nennt hierzu beispielhaft die Zeitdauer des Bestehens einer Partei, ihre Kontinuität und Mitgliederzahl etc.; vgl. BVerfGE 14, 121 S. 137; OVG Koblenz in DÖV 1981, 186) nicht ankommt.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2001 - 7 G 601/01
    Die danach bestehende gesetzliche Verpflichtung, eine Erlaubnis einzuholen, besagt deshalb nicht, dass die erlaubnispflichtige Tätigkeit als solche verboten ist, sondern nur, dass mit der Rechtsausübung erst begonnen werden darf, wenn die Gesetzmäßigkeit des Vorhabens in einem geordneten Verfahren geprüft und festgestellt worden ist (vgl. BVerfGE 20, 150 S. 155 = NJW 1966, 1651).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72

    Bereitstellung gemeindeeigener Plakatflächen für Wahlpropaganda politischer

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.03.1985 - 12 C 1/84

    Sondernutzungserlaubnis; Politische Veranstaltungen; Fußgängerzone; Straße;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1987 - 23 B 878/87
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1980 - 2 B 82/80
  • VGH Bayern, 05.03.1990 - 25 CE 90.00666
  • VG Greifswald, 29.07.2011 - 6 B 726/11

    Erlaubnis zum Anbringen von weiteren Plakattafeln im Stadtgebiet über die

    Das VG Frankfurt/Main hat in seiner Entscheidung vom 27.02.2001, Az.: 7 G 601/01, zit. nach [...], bei einer Kommunalwahl hinsichtlich der Gesamtzahl an Plakatflächen ein Verhältnis von einem Plakat pro 80 Einwohner in einer ca. 52.000 Einwohner zählenden Stadt für ausreichend erachtet.
  • VG Greifswald, 29.07.2011 - 6 B 732/11

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von weiteren Plakattafeln im Stadtgebiet

    Das VG Frankfurt/Main hat in seiner Entscheidung vom 27.02.2001, Az.: 7 G 601/01, zit. nach [...], bei einer Kommunalwahl hinsichtlich der Gesamtzahl an Plakatflächen ein Verhältnis von einem Plakat pro 80 Einwohner in einer ca. 52.000 Einwohner zählenden Stadt für ausreichend erachtet.
  • VG Schleswig, 23.05.2013 - 3 B 52/13

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung (weiterer)

    Zwar ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn bei der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen in dem Sinne zwischen Gemeinde- und Kreiswahl differenziert wird, dass Parteien und Gruppierungen, die zu beiden Wahlen antreten, mehr Plakate genehmigt werden als solchen Parteien und Gruppierungen, die nur zu einer der beiden Wahlen antreten (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 27.02.2011, 7 G 601/01, zitiert nach Juris).
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