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   VG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 5 L 315/09   

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https://dejure.org/2010,34545
VG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 5 L 315/09 (https://dejure.org/2010,34545)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 01.04.2010 - 5 L 315/09 (https://dejure.org/2010,34545)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 01. April 2010 - 5 L 315/09 (https://dejure.org/2010,34545)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 28.07.2006 - 23 ZB 06.1310
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 5 L 315/09
    Für die Bringpflicht genügt es deshalb, dass das Grundstück eine Zufahrt mit üblichen Entsorgungsfahrzeugen nicht erlaubt (st. Rspr. vgl. z.B. zu unzulänglichen Erschließungsverhältnissen OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 55/05, NVwZ 2006, 956, zitiert nach juris Rdnr. 4 ff.; BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 23 ZB 06.1310, zitiert nach juris Rdnr.9 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2004 - 9 ME 1/04

    Leerung von Abfallbehältern; Voraussetzungen für die Zufahrt zu den

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 5 L 315/09
    Ein Transport des Abfalls bis zu 100 m Entfernung ist aber im Regelfall - wie auch hier - jedenfalls zumutbar (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 9 ME 1/04, NVwZ-RR 2004, 561 f. zitiert nach juris Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98

    Überlassung von Abfällen; Einsammeln; Befördern; Aufstellort eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 5 L 315/09
    Aus der gesetzlichen Aufgabenverteilung folgt, dass den Erzeugern oder Besitzern überlassungspflichtiger Abfälle aus privaten Haushaltungen keine Tätigkeiten abverlangt werden dürfen, die ihrem Wesen nach zu den vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorzunehmenden Entsorgungshandlungen zu rechnen sind; insbesondere darf dem überlassungspflichtigen Abfallbesitzer keine generelle Bringpflicht auferlegt werden (grundlegend BVerwG, Urteil vom 25. August 1999, NVwZ 2000, 71 ff. zitiert nach juris Rdnr. 19).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.02.2007 - 5 L 418/06

    Werkleiter eines Abfallentsorgungs(eigen)betriebes und die Frage des Anschluss-

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 5 L 315/09
    Der Werkleiter (bzw. die Werkleitung) erfüllt die Merkmale einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligungsfähigen Behörde i. S. der §§ 61 Nr. 3 und 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Februar 2007 - 5 L 418/06 - [veröffentlicht in juris]).
  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 55/05

    Abfallbeseitigung: Entsorgungspflicht im Außenbereich

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 5 L 315/09
    Für die Bringpflicht genügt es deshalb, dass das Grundstück eine Zufahrt mit üblichen Entsorgungsfahrzeugen nicht erlaubt (st. Rspr. vgl. z.B. zu unzulänglichen Erschließungsverhältnissen OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 55/05, NVwZ 2006, 956, zitiert nach juris Rdnr. 4 ff.; BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 23 ZB 06.1310, zitiert nach juris Rdnr.9 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 12 S 60.07

    Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs seitens des Werkleiters eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 5 L 315/09
    Denn dem Werkleiter obliegen die in § 5 Abs. 3 BS genannten Geschäfte der laufenden Betriebsführung; diese beziehen sich nicht allein auf Maßnahmen, die der kaufmännischen und wirtschaftlichen Führung des Eigenbetriebs dienen (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Juli 2007 - 12 S 60.07, zitiert nach juris Rdnr. 2 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 9 N 179.13

    Müllentsorgung; Bereitstellungsort für Müllbehälter; Stichstraße; Müllfahrzeug;

    Der Zulassungsantrag hält dem entgegen: Nach den Beschlüssen der Verwaltungsgerichte Frankfurt (Oder) (1. April 2010 - 5 L 315/09 -, juris) und Potsdam (21. Dezember 2007 - 8 L 528/06 -) und darin in Bezug genommenen Entscheidungen sei es unzumutbar, Müllbehälter an einen Bereitstellungsort bringen zu müssen, der mehr als 100 m vom Grundstück entfernt sei.

    Soweit der von den Klägern in Anspruch genommene Beschluss des VG Frankfurt (Oder) vom 1. April 2010 (- 5 L 315/09 -, juris, Rdnr. 32) und das darin in Bezug genommene Urteil des OVG Lüneburg vom 17. März 2004 - 9 ME1/04 - juris, Rdnr. 8) davon ausgehen, dass für die Zumutbarkeit eines über 100 m hinausgehenden Transports jedenfalls besondere bzw. erhöhte Voraussetzungen zu fordern wären, führen sie gleichzeitig aus, dass ein Transport über 100 m im Regelfall - also unter normalen Verhältnissen - zumutbar sein soll.

  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 20 ZB 18.957

    Anordnung einer Bringpflicht des Abfallerzeugers

    Die Zumutbarkeit der Verbringung richte sich nach den allgemeinen Verhältnissen unter Außerachtlassung von Schwierigkeiten, die ausschließlich im privaten Bereich der Kläger lägen (mit Verweis auf BayVGH, B.v. 28.7.2006 - 23 ZB 06.1310 - juris; VG Frankfurt/Oder, B.v. 1.4.2010 - 5 L 315/09 - juris; VG München, U.v. 21.10.2010 - M 10 K 09.2244 - juris).

    Gegen diese Einschätzung ist nichts zu erinnern (vgl. BayVGH, Beschluss v. 28.7.2006 - 23 ZB 06.1310 - juris; VG Frankfurt/Oder, Beschluss v. 1.4.2010 - 5 L 315/09 - juris; VG München, Urteil v. 21.10.2010 - M 10 K 09.2244 - juris).

  • VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf eine grundstücksnahe Abfallentsorgung;

    Für die Bringpflicht genügt es deshalb, dass das Grundstück eine Zufahrt mit üblichen Entsorgungsfahrzeugen nicht erlaubt (st. Rspr. vgl. z.B. zu unzulänglichen Erschließungsverhältnissen OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 55/05, juris Rdnr. 4 ff.; BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 23 ZB 06.1310 - juris Rdnr.9 ff.; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 1. April 2010 - VG 5 L 315/09 -, juris Rdnr. 26).

    (vgl. OVG Saarlouis a.a.O. Rdnr. 28; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 1. April 2010, a.a.O, Rdnr. 27).

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