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   VG Frankfurt/Oder, 24.04.2006 - 8 K 928/99   

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VG Frankfurt/Oder, 24.04.2006 - 8 K 928/99 (https://dejure.org/2006,61090)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24.04.2006 - 8 K 928/99 (https://dejure.org/2006,61090)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24. April 2006 - 8 K 928/99 (https://dejure.org/2006,61090)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02

    Unmöglichkeit der Rückübertragung aufgrund Weiterveräußerung an einen Dritten;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.04.2006 - 8 K 928/99
    Endgültig untergegangen ist der Restitutionsanspruch des Klägers in einer Weise, dass er nicht mehr wiederaufleben kann, erst nach Klageerhebung am 1. Juni 1999, als der Zweiterwerber der streitgegenständlichen Grundstücke, Herr ..., als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde und damit zumindest nach § 892 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gutgläubig Eigentum erworben hat (vgl. zum Untergang des Restitutionsanspruchs bei einem Rechtserwerb nach § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB : Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 192/02 , Seite 8 des amtlichen Entscheidungsabdrucks; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Mai 2002 - 2 U 41/01 , VIZ 2003, 100 ff.).

    Der Grundstückskaufvertrag vom 11. Februar 1991 war wegen der fehlenden Rückfallklausel nichtig (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2003, a.a.O.).

  • VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.04.2006 - 8 K 928/99
    Denn im Falle einer nichtigen Investitionsbescheinigung erlischt ein Rückübertragungsanspruch nicht (vgl. VG Chemnitz, Urteil vom 19. Dezember 1996 - C 2 K 581/92, OV-spezial 1997, 187).
  • BVerwG, 21.10.1998 - 8 B 145.98

    Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen für das Wiederaufleben eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.04.2006 - 8 K 928/99
    Vorliegend konnte der Kläger seinen Rückübertragungsanspruch mit der hier erhobenen Klage zunächst im Klagewege verfolgen, weil im Zeitpunkt der Klageerhebung am 30. April 1999 mangels Bekanntgabe an den Kläger weder der Genehmigungsbescheid des Landrates des ehemaligen Landkreises ... vom 20. Dezember 1990, mit dem der PGH "..." eine Investitionsbescheinigung nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über besondere Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik in der Fassung des Einigungsvertrages - InvG - (Anl. II Kap. III Sachgeb. B Abschn. I Nr. 4, BGBl. 1990 II S. 1157) erteilt worden war, noch die Bescheide nach der Grundstücksverkehrsordnung (Genehmigung vom 6. März 1991 des Dezernenten für Finanzverwaltung des Landkreises ... und Feststellungsbescheid des Landwirtschaftsamtes des Beigeladenen vom 13. August 1998 zur fehlenden Genehmigungsbedürftigkeit nach der Grundstücksverkehrsordnung ) bestandskräftig geworden sind (vgl. zum Fortbestand eines Rückübertragungsanspruchs bei fehlender Bestandskraft von Investitionsvorrangbescheiden sowie Genehmigungsbescheiden nach der Grundstücksverkehrsordnung : BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 8 B 145/98 , VIZ 99, 90 f.).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2002 - 2 U 41/01

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung des Verkehrswertes eines verkauften

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.04.2006 - 8 K 928/99
    Endgültig untergegangen ist der Restitutionsanspruch des Klägers in einer Weise, dass er nicht mehr wiederaufleben kann, erst nach Klageerhebung am 1. Juni 1999, als der Zweiterwerber der streitgegenständlichen Grundstücke, Herr ..., als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde und damit zumindest nach § 892 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gutgläubig Eigentum erworben hat (vgl. zum Untergang des Restitutionsanspruchs bei einem Rechtserwerb nach § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB : Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 192/02 , Seite 8 des amtlichen Entscheidungsabdrucks; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Mai 2002 - 2 U 41/01 , VIZ 2003, 100 ff.).
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