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   VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09   

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VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09 (https://dejure.org/2009,27708)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25.06.2009 - 2 L 91/09 (https://dejure.org/2009,27708)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 2 L 91/09 (https://dejure.org/2009,27708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    Cannabis und Alkohol - Zur Fahrerlaubnisentziehung und Trennungsvermögen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09
    In der Rechtsprechung und Fachliteratur wird bereits bei einem THC-3-Wert zwischen 5 und 75 ng/ml (vorliegend: 65, 4 ng/ml) sicher zumindest von einem gelegentlichen Cannabiskonsum ausgegangen und unter bestimmten Umständen der Verdacht auf regelmäßigen Cannabiskonsum für naheliegend gehalten (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2007 - 10 S 1272/07, Rdnr. 34, m.w.N., zit. nach Juris, Himmelreich, Cannabis-Konsum und seine rechtlichen Folgen für den Führerschein im Verkehrs-Verwaltungsrecht, DAR 2002, S. 26/29, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09
    Insbesondere bei dem letztgenannten Eignungsmerkmal kommt eine Vielzahl von Tatsachen und persönlichen Merkmalen in Betracht, etwa Art, nähere Umstände und Anzahl der bereits begangenen verkehrsrechtlichen oder auch nicht verkehrsrechtlichen Straftaten, außerdem das Alter, die persönlichen und familiären Verhältnisse und anderes mehr (vgl. noch zur älteren Rechtslage BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - 7 C 87.84 -, Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 6, S. 2 f.; Urteil vom 17. Juli 1987 - 7 C 71.85 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 75, S. 4 f.; OVG Bautzen, Beschluss vom 23. Februar 1993 - 3 S 2/93 -, LKV 1994, 214).Die Nichteignung muss im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung positiv festgestellt sein.
  • VG Gelsenkirchen, 04.09.2008 - 9 L 895/08

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabis, gelegentlicher Konsum

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09
    Nach § 11 Abs. 7 FeV unterbleibt die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens, wenn die Nichteignung des Betroffenen zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde (vgl. zur diesbezüglich einschränkenden Auslegung, VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 4. September 2008 - 9 L 895/08, zit. nach Juris) feststeht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2006 - 1 S 122.05

    EU-Fahrerlaubnis - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09
    Wenn sich ein Kraftfahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, muss dies nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in aller Regel auch dazu führen, dass diese Anordnung sofort vollzogen wird, um den ungeeigneten Führerscheininhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, da ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit daran besteht, dass die Gefahren, die von ungeeigneten Kraftfahrern für ihre Sicherheit ausgehen, nicht länger hingenommen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. September 2006 - 1 S 122.05 - S. 9 f. EA).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09
    Daraus folgt, dass bereits ein zweimaliger Cannabiskonsum - wie hier beim Antragsteller nachgewiesen - ausreicht, um die Schwelle zur "Gelegentlichkeit" zu überschreiten (so BayVGH, Beschluss vom 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85

    Fahrerlaubnis - Gutachten - Mehrfachtätern

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09
    Insbesondere bei dem letztgenannten Eignungsmerkmal kommt eine Vielzahl von Tatsachen und persönlichen Merkmalen in Betracht, etwa Art, nähere Umstände und Anzahl der bereits begangenen verkehrsrechtlichen oder auch nicht verkehrsrechtlichen Straftaten, außerdem das Alter, die persönlichen und familiären Verhältnisse und anderes mehr (vgl. noch zur älteren Rechtslage BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - 7 C 87.84 -, Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 6, S. 2 f.; Urteil vom 17. Juli 1987 - 7 C 71.85 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 75, S. 4 f.; OVG Bautzen, Beschluss vom 23. Februar 1993 - 3 S 2/93 -, LKV 1994, 214).Die Nichteignung muss im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung positiv festgestellt sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2006 - 10 S 133/06

    Fahrerlaubnis; Eignung; Parallelkonsum von Cannabis und Alkohol

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09
    Der Grund für die Aufnahme des Parallelkonsums von Cannabis und Alkohol in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol zu einer Potenzierung der Wirkungen beider Stoffe führt (u.a. psychotische Störungen oder Beeinträchtigungen des Herz-Kreislauf-Systems) und solche Cannabiskonsumenten für den Straßenverkehr eine besondere Gefahr darstellen (VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Februar 2006, DÖV 2006, 483 f.).
  • VGH Bayern, 19.07.2005 - 11 CS 05.1008
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09
    Selbst wenn Cannabis und Alkohol nur bei wenigen unspezifischen Gelegenheiten nur in jeweils geringer Menge gleichzeitig und kombiniert konsumiert werden, ist ein Verlust der Fahreignung nicht ohne weiteres zu verneinen (BayVGH, Beschluss vom 19. Juli 2005 - 11 CS 05.1008 -, zit. nach Juris).
  • VGH Bayern, 22.12.2008 - 11 CS 08.2931

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Abbaugeschwindigkeit von THC

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09
    Der BayVGH hat in seinem Beschluss vom 22. Dezember 2008 (- 11 CS 08.2931 -, zit. nach juris) unter Bezugnahme auf aktuelle Erkenntnisse über die Abbaugeschwindigkeit von Cannabis im Rahmen der so genannten "Maastricht-Studie "und deren Auswertung durch Möller/Kauert/Tönnes/Schneider/Theunissen/Ramaekers (Blutalkohol Bd. 43 [2006], S. 361) wie folgt ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 23.02.1993 - 3 S 2/93

    Fahrerlaubnisentziehung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Streitwert;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09
    Insbesondere bei dem letztgenannten Eignungsmerkmal kommt eine Vielzahl von Tatsachen und persönlichen Merkmalen in Betracht, etwa Art, nähere Umstände und Anzahl der bereits begangenen verkehrsrechtlichen oder auch nicht verkehrsrechtlichen Straftaten, außerdem das Alter, die persönlichen und familiären Verhältnisse und anderes mehr (vgl. noch zur älteren Rechtslage BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - 7 C 87.84 -, Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 6, S. 2 f.; Urteil vom 17. Juli 1987 - 7 C 71.85 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 75, S. 4 f.; OVG Bautzen, Beschluss vom 23. Februar 1993 - 3 S 2/93 -, LKV 1994, 214).Die Nichteignung muss im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung positiv festgestellt sein.
  • VG Hamburg, 10.09.2009 - 15 E 1544/09

    Fahrerlaubnisentziehung bei Konsum von Cannabis und Alkohol

    Die Aufnahme des Parallelkonsums von Cannabis und Alkohol als eigenes Kriterium für eine Ungeeignetheit in Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV basiert nämlich auf der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol zu einer Potenzierung der Wirkungen beider Stoffe führt (u.a. psychotische Störungen oder Beeinträchtigungen des Herz-Kreislaufs) und solche Cannabiskonsumenten für den Straßenverkehr eine besondere Gefahr darstellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.02.2006 - 10 S 133/06, juris, Rdnr. 3, m.w.N.; VG München, Urteil vom 28.11.2007 - M 6b K 06.265, juris, Rdnr. 16, Urteil vom 20.01.2009 - M 6a K 08.417, juris, Rdnr. 15, und Beschluss vom 02.04.2009 - M 6a S 09.608, juris, Rdnr. 44; VG Ansbach, Beschluss vom 20.04.2009 - AN 10 S 09.00461, juris, Rdnr. 32; ausführlich VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25.06.2009 - 2 L 91/09, juris, Rdnr. 16 ff.).

    Dies ist hier der Fall, da ohne Hinzuziehung eines Gutachters über sie entschieden werden kann (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25.06.2009 - 2 L 91/09, juris, Rdnr. 8 f.).

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