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VG Frankfurt/Oder, 30.08.2007 - 4 K 837/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
Restitution bei Treuhandübertragung
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.08.2007 - 4 K 837/00
Gemeinsames Merkmal aller Regelbeispiele ist, dass sie eine sittlich anstößige Manipulation des Erwerbsvorganges erfordern (BVerwG, VIZ 1993, 250 sowie BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42/93 - KPS § 4 VermG 1/95).Hinzutreten muss vielmehr noch, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalls der in Rede stehende Verstoß die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen und dass der Erwerber diesen konkreten Rechtsverstoß zumindest hätte erkennen können (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 a. a. O. und BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - 7 C 20/94 - KPS § 4 VermG 1/96, S. 5 ff.).
- BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung - …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.08.2007 - 4 K 837/00
Dies folgt aus den auch im Vermögensrecht geltenden allgemeinen Grundsätzen der Beweislast im verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (vgl. hierzu u.a. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1995 - 7 B 163/95 - KPS 10/95 zu § 4 VermG). - BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94
Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.08.2007 - 4 K 837/00
Hinzutreten muss vielmehr noch, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalls der in Rede stehende Verstoß die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen und dass der Erwerber diesen konkreten Rechtsverstoß zumindest hätte erkennen können (BVerwG…, Urteil vom 19. Januar 1995 a. a. O. und BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - 7 C 20/94 - KPS § 4 VermG 1/96, S. 5 ff.).
- BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.08.2007 - 4 K 837/00
Denn die vom Beklagten unter Ziffer 5 seines Bescheides getroffene Feststellung, dass dem Kläger für den Eigentumsverlust am o.g. Grundstück dem Grunde nach ein Entschädigungsanspruch zusteht, ist weder mit der vorliegenden Klage noch von Seiten der Beigeladenen angegriffen worden (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, VIZ 1998, 450). - BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93
Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.08.2007 - 4 K 837/00
Gemeinsames Merkmal aller Regelbeispiele ist, dass sie eine sittlich anstößige Manipulation des Erwerbsvorganges erfordern (BVerwG, VIZ 1993, 250 sowie BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42/93 - KPS § 4 VermG 1/95). - VG Dresden, 09.05.2000 - 13 K 1647/96
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.08.2007 - 4 K 837/00
Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang zunächst der Erwerb des Eigentums am Haus, weil das Nutzungsrecht wegen seines akzessorischen Charakters nicht redlich erworben worden sein könnte, wenn der Erwerber bei Abschluss des Eigenheimkaufvertrages unredlich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Buchholz 428 § 4 Nr. 25 und VG Dresden, Urteil vom 09. Mai 2000 - 13 K 1647/96 - zitiert nach juris).