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   VG Freiburg, 17.09.2015 - 4 K 622/14   

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https://dejure.org/2015,27872
VG Freiburg, 17.09.2015 - 4 K 622/14 (https://dejure.org/2015,27872)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17.09.2015 - 4 K 622/14 (https://dejure.org/2015,27872)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17. September 2015 - 4 K 622/14 (https://dejure.org/2015,27872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abwasserzweckverband; Verteilung der Betriebskosten von Abwasserbeseitigungsanlage; unterschiedliche Entsorgungssysteme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Abwasserzweckverband; Verteilung der Betriebskosten von Abwasserbeseitigungsanlage; unterschiedliche Entsorgungssysteme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKZ § 6 Abs. 2 Nr. 5; GKZ § 19 Abs. 1 S. 1-2
    Kommunale Zusammenarbeit - Abwasserzweckverband; Betriebskostenumlage; Trockenwetterabflussmessreihe; Trennkanalisation; Mischwasserkanalisation; Schmutzwasser; Regenwasser; Fremdwasser; Äquivalenzprinzip; angemessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Regelung über Betriebskostenumlage der Abwasserbeseitigungsanlagen darf Gemeinden nicht ungleich behandeln

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit der Verteilungsregelung in der Satzung des Abwasserverbandes "Mittleres Wiesental"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelung über Betriebskostenumlage der Abwasserbeseitigungsanlagen darf Gemeinden nicht ungleich behandeln

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Nichtigkeit der Verteilungsregelung in der Satzung des Abwasserverbandes "Mittleres Wiesental"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 3 S 1947/12

    Bemessung der Umlagen eines Zweckverbands zur Wasserversorgung: Wasserrecht nicht

    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2015 - 4 K 622/14
    Hinzu kommt, dass dem Bescheid des Beklagten vom 07.02.2013 im Widerspruchsbescheid des Landratsamts ... vom 13.02.2014 ausdrücklich die Eigenschaft eines (anfechtbaren) Verwaltungsakts zugesprochen wurde ( zur Bedeutung einer solchen Qualifikation durch die Widerspruchsbehörde vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1987, NVwZ 1988, 51; siehe insoweit auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.05.2014 - 3 S 1947/12 -, juris; zur Auslegung weitgehend formloser Schreiben, mit denen eine Verbandsumlage geltend gemacht wird, vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.05.1996 - 2 S 590/94 -, juris ).

    Ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, ist bei einer Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verteilungsmaßstabs nicht von Bedeutung ( vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.05.2014, a.a.O., mit Nachweisen aus der Rspr. des BVerwG"s ).

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2015 - 4 K 622/14
    Schon das spricht aus der maßgeblichen Sicht der Adressaten bei objektiver Würdigung aller Umstände und unter Berücksichtigung der jahrelang geübten, den Beteiligten bekannten Verwaltungspraxis ( vgl. zur Bedeutung eines solchen Praxis BVerwG, Urteil vom 23.08.2011, NVwZ 2012, 506 ) dafür, dass es sich nicht nur um eine Gutschrift (infolge zu hoher Vorauszahlungen), sondern um eine endgültige Festsetzung der Verbandsumlage für das gesamte abgelaufene Jahr 2012 handelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1996 - 2 S 590/94

    Zweckverbandsumlage als "sonstige öffentlich-rechtliche Abgabe und Umlage" iSd

    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2015 - 4 K 622/14
    Hinzu kommt, dass dem Bescheid des Beklagten vom 07.02.2013 im Widerspruchsbescheid des Landratsamts ... vom 13.02.2014 ausdrücklich die Eigenschaft eines (anfechtbaren) Verwaltungsakts zugesprochen wurde ( zur Bedeutung einer solchen Qualifikation durch die Widerspruchsbehörde vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1987, NVwZ 1988, 51; siehe insoweit auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.05.2014 - 3 S 1947/12 -, juris; zur Auslegung weitgehend formloser Schreiben, mit denen eine Verbandsumlage geltend gemacht wird, vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.05.1996 - 2 S 590/94 -, juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 3 S 2227/15

    Umlagemaßstab für die Kosten eines Abwasserzweckverbands

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17. September 2015 - 4 K 622/14 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17.9.2015 - 4 K 622/14 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Freiburg, 19.09.2017 - 5 K 2540/15

    Umlage eines Abwasserzweckverbandes als Verwaltungskosten im Sinne des KAG BW

    In einem Urteil vom 17.09.2015 - 4 K 622/14 - habe das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, dass die Ermittlung einer Betriebskostenumlage allein auf der Basis des Trockenwetterabflusses sachwidrig sein und einzelne Gemeinden benachteiligen könne.

    Wenn es, wie dargelegt, rechtlich zulässig ist, dass ein Abwasserzweckverband zur Deckung seines Finanzbedarf von seinen Mitgliedsgemeinden eine nicht vom Äquivalenzprinzip abhängige Umlage fordert und die Gemeinden zur Zahlung dieser Umlage verpflichtet sind bzw. durch Leistungsbescheid dazu verpflichtet werden können ( vgl. VG Freiburg, Urt. v. 17.09.2015 - 4 K 622/14 -, juris Rn. 25, m.w.N., das insoweit ausdrücklich bestätigt wurde durch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.04.2017, a.a.O. ), dann muss es zulässig sein, dass diese Umlage als ansatzfähige Kosten in die Gebührenkalkulation eingestellt werden darf bzw. gar muss und dass die Einwohner der Gemeinde diese Umlage anteilig als Bestandteil der Abwassergebühren zahlen müssen.

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