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   VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15   

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VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15 (https://dejure.org/2016,7830)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19.01.2016 - 5 K 576/15 (https://dejure.org/2016,7830)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 5 K 576/15 (https://dejure.org/2016,7830)
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    Bauleitplanung - Festsetzung; Sichtfläche; Einfriedung; Außerkrafttreten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15
    Dies ist allerdings erst dann der Fall, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (BVerwG, Urt. v. 29.04.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5 ).

    Von einer Funktionslosigkeit kann im Allgemeinen nur in äußerst seltenen Fällen die Rede sein (BVerwG, Urt. v. 03.12.1998 - IV C 39.75 - BVerwGE 108, 71 ).

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15
    Die Planungskonzeption, die einer Festsetzung zu Grunde liegt, wird nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (BVerwG, Urt. v. 03.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BVerwGE 108, 71 [76]; Beschl. v. 23.01.2003 - 4 B 79.02 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114; Beschl. v. 22.07.2010 - 4 B 22.10 - DVBl 2010, 787).

    Von einer Funktionslosigkeit kann im Allgemeinen nur in äußerst seltenen Fällen die Rede sein (BVerwG, Urt. v. 03.12.1998 - IV C 39.75 - BVerwGE 108, 71 ).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15
    Auch Rechtsänderungen können der Verwirklichung eines Bebauungsplans nachträglich als objektives Hindernis im Wege stehen (vgl. Urt. v. 12.08.1999 - 4 CN 4.98 -,BVerwGE 109, 246 ; Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287 ).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15
    Auch Rechtsänderungen können der Verwirklichung eines Bebauungsplans nachträglich als objektives Hindernis im Wege stehen (vgl. Urt. v. 12.08.1999 - 4 CN 4.98 -,BVerwGE 109, 246 ; Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287 ).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

    Auszug aus VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15
    Die Planungskonzeption, die einer Festsetzung zu Grunde liegt, wird nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (BVerwG, Urt. v. 03.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BVerwGE 108, 71 [76]; Beschl. v. 23.01.2003 - 4 B 79.02 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114; Beschl. v. 22.07.2010 - 4 B 22.10 - DVBl 2010, 787).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 3 S 1643/12

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes - kein Planungsersatz

    Auszug aus VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15
    Denn eine vollständige Befreiung kommt jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil die Festsetzung angesichts der konkreten Fallgestaltung (entsprechend einer Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde) erfolgt und somit Gegenstand der Abwägung beim Satzungsbeschluss war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.05.2013 - 3 S 1643/12 - VBlBW 2013, 453).
  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15
    Schließlich kann ein Bebauungsplan auch dann außer Kraft treten, wenn seine Festsetzungen unter veränderten Umständen - etwa als Folge einer im Ergebnis nunmehr schlechterdings nicht mehr vertretbaren Abwägung der betroffenen Belange - nicht mehr vertretbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.1974 - IV C 6.73 -, BVerwGE 45, 25 , Urt. v. 10.09.1976 - IV C 5.76 -, Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8: im Zuge von Maßnahmen der kommunalen Neuordnung).
  • BVerwG, 23.01.2003 - 4 B 79.02

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Funktionslosigkeit.

    Auszug aus VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15
    Die Planungskonzeption, die einer Festsetzung zu Grunde liegt, wird nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (BVerwG, Urt. v. 03.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BVerwGE 108, 71 [76]; Beschl. v. 23.01.2003 - 4 B 79.02 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114; Beschl. v. 22.07.2010 - 4 B 22.10 - DVBl 2010, 787).
  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73

    Fortgeltung von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderung

    Auszug aus VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15
    Schließlich kann ein Bebauungsplan auch dann außer Kraft treten, wenn seine Festsetzungen unter veränderten Umständen - etwa als Folge einer im Ergebnis nunmehr schlechterdings nicht mehr vertretbaren Abwägung der betroffenen Belange - nicht mehr vertretbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.1974 - IV C 6.73 -, BVerwGE 45, 25 , Urt. v. 10.09.1976 - IV C 5.76 -, Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8: im Zuge von Maßnahmen der kommunalen Neuordnung).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15
    Allerdings kann eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft treten (vgl., auch zum Folgenden, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.06.2010 - 5 S 2986/08 - ESVGH 61, 23 m.w.N. sowie Urt. v. 13.06.2007 - 3 S 881/06 - ESVGH 57, 227 = VBlBW 2007, 385 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2015 - 5 S 1047/14

    Festsetzung einer von Bebauung freizuhaltenden Fläche für ein

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2010 - 5 S 2986/08

    Zur Befristung des Normenkontrollantragsrechtes - zur nachträglichen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - 5 S 1787/93

    Bauordnungsrechtliche Festsetzungen eines Bebauungsplans über die Höhe von

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 99-IV-15
    Mit seiner am 20. August 2015 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Kostenentscheidung mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. Juli 2015 (5 K 576/15).

    Mit am 20. Juli 2015 zugegangenen Beschluss vom 9. Juli 2015 (5 K 576/15) stellte das Verwaltungsgericht Leipzig das Verfahren ein und erlegte die Verfahrenskosten zu 3/4 dem Beschwerdeführer und zu 1/4 der Beklagten auf.

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