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   VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12   

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VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12 (https://dejure.org/2013,20305)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26.07.2013 - 4 K 280/12 (https://dejure.org/2013,20305)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26. Juli 2013 - 4 K 280/12 (https://dejure.org/2013,20305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammentreffen von Anträgen auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Quellen zur Trinkwasserversorgung; Volle gerichtliche Überprüfbarkeit einer auf Grundlage des § 18 Abs. 1 S. 1 WG getroffenen Entscheidung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Wasserrechtliche Erlaubnis für die Nutzung von Quellen zur Trinkwasserversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WG § 18
    Quellwassernutzung; Trinkwasser; konkurrierende Anträge; Wohl der Allgemeinheit; bereits getätigte Investitionen als Gemeinwohlbelang i.S.d § 18 Abs. 1 Satz 1 WG (abgelehnt); Versorgungssicherheit; Qdm und Qdmax; Nitratminderung; nachträgliche Änderungen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nutzung von Quellen - Fließendes Wasser ist eine herrenlose Sache

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)

    Klage der Gemeinde Steinen auf Nutzung der Wasenquellen erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage der Gemeinde Steinen auf Nutzung der Wasenquellen erfolglos

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 30.88

    Benutzungserlaubnis - Wasserwirtschaftliche Belange - Gesundheits- und

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    In Rechtsprechung wie Literatur bestehen trotz jahrzehntelanger Erörterungen nach wie vor unterschiedliche Auffassungen über die Reichweite dieses unbestimmten Rechtsbegriffs (vgl. dazu ausführlich Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 16 ff.; Keppeler, NVwZ 1992, 137; Bulling/Finkenbeiner/Eckardt/Kibele, WG BW, Stand 10.2012, § 18 Rn. 13 ff.; jew. m.w.N.).

    65 1.1 Klarheit herrscht insoweit, als diesem Begriff jedenfalls alle spezifisch wasserwirtschaftlichen Belange zuzuordnen sind, wie etwa die Sicherung des Wasserhaushalts hinsichtlich Menge und Beschaffenheit des Wassers (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 30/88 -, BVerwGE 81, 347; VG Ansbach, Urteil vom 31.07.2007 - AN 15 K 07.01239 -, juris), der Schutz vor schädlichen Verunreinigungen oder sonstigen nachteiligen Veränderungen des (Trink-)Wassers (BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 4 A 1001/04 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 23.10.2012 - 4 K 321/10 -, juris; VG Regensburg, Beschluss vom 20.11.2007 - RN 13 07.1796 -, juris), das Interesse der Allgemeinheit an einer effizienten und sinnvollen Nutzung der Gewässer (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris) oder der Schutz vor Hochwassergefahren (VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris; Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 17).

    Im Zusammenhang mit einer drohenden nachteiligen Veränderung des Trinkwassers werden auch gesundheits- und seuchenpolizeiliche Belange unter den Begriff des Wohls der Allgemeinheit gefasst (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.; VG München, Urteil vom 30.09.2003 - M 2 K 02.4783 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 09.08.2005 - Au 7 S 05.566 -, juris).

    1.2.1 Nach ganz überwiegender Auffassung sind dem Wohl der Allgemeinheit über die spezifisch wasserwirtschaftlichen Gründe hinaus alle Belange zuzuordnen, die im Wasserhaushaltsgesetz selbst ausdrücklich erfasst sind, so etwa die Bewirtschaftungsgrundsätze (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 30/88 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 23.01.2008 - 6 K 214/07 -, juris; offen gelassen von VG Trier, Urteil vom 24.04.2013 - 5 K 1625/12.TR -, juris); im Hinblick auf die in § 1a WHG a.F. enthaltenen Grundsätze wird etwa auch der Schutz des Ökosystems Wasser und der ökologischen Gewässerfunktionen (BVerwG, Urteil vom 18.09.1987, a.a.O.) etwa vor nachteiligen Veränderungen der dortigen Tier- und Pflanzenwelt (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris) als Aspekt des Wohls der Allgemeinheit angesehen.

    In wenigen Entscheidungen dagegen sind Gemeinwohlbelange angesprochen, die den Bereich der vom Wasserhaushaltsgesetz umfassten Belange klar verlassen (so etwa - nicht entscheidungstragend und im Konjunktiv gehalten - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, juris, für städtebauliche Belange; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995, a.a.O., für Belange der Fischerei; Melsheimer, a.a.O., für landschaftästhetische Gesichtspunkte, Aspekte des Denkmalschutzes und Interessen der Fischerei; Bayer. VGH, Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris, für Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Energieerzeugung und der Fischerei; offen gelassen bezüglich Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht von BVerwG, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.09.2004 - 7 B 62.04

    Erlaubnis, wasserrechtliche; wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb;

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    In der Rechtsprechung geklärt ist, dass es sich beim Wohl der Allgemeinheit um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris; Beschluss vom 28.07.2004 - 7 B 61/04 -, juris; Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 17).

    65 1.1 Klarheit herrscht insoweit, als diesem Begriff jedenfalls alle spezifisch wasserwirtschaftlichen Belange zuzuordnen sind, wie etwa die Sicherung des Wasserhaushalts hinsichtlich Menge und Beschaffenheit des Wassers (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 30/88 -, BVerwGE 81, 347; VG Ansbach, Urteil vom 31.07.2007 - AN 15 K 07.01239 -, juris), der Schutz vor schädlichen Verunreinigungen oder sonstigen nachteiligen Veränderungen des (Trink-)Wassers (BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 4 A 1001/04 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 23.10.2012 - 4 K 321/10 -, juris; VG Regensburg, Beschluss vom 20.11.2007 - RN 13 07.1796 -, juris), das Interesse der Allgemeinheit an einer effizienten und sinnvollen Nutzung der Gewässer (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris) oder der Schutz vor Hochwassergefahren (VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris; Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 17).

    1.2.1 Nach ganz überwiegender Auffassung sind dem Wohl der Allgemeinheit über die spezifisch wasserwirtschaftlichen Gründe hinaus alle Belange zuzuordnen, die im Wasserhaushaltsgesetz selbst ausdrücklich erfasst sind, so etwa die Bewirtschaftungsgrundsätze (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 30/88 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 23.01.2008 - 6 K 214/07 -, juris; offen gelassen von VG Trier, Urteil vom 24.04.2013 - 5 K 1625/12.TR -, juris); im Hinblick auf die in § 1a WHG a.F. enthaltenen Grundsätze wird etwa auch der Schutz des Ökosystems Wasser und der ökologischen Gewässerfunktionen (BVerwG, Urteil vom 18.09.1987, a.a.O.) etwa vor nachteiligen Veränderungen der dortigen Tier- und Pflanzenwelt (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris) als Aspekt des Wohls der Allgemeinheit angesehen.

  • VG Freiburg, 30.01.2003 - 4 K 1398/01

    Keine nachträgliche Befristung einer unbefristet erteilten Genehmigung für

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    65 1.1 Klarheit herrscht insoweit, als diesem Begriff jedenfalls alle spezifisch wasserwirtschaftlichen Belange zuzuordnen sind, wie etwa die Sicherung des Wasserhaushalts hinsichtlich Menge und Beschaffenheit des Wassers (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 30/88 -, BVerwGE 81, 347; VG Ansbach, Urteil vom 31.07.2007 - AN 15 K 07.01239 -, juris), der Schutz vor schädlichen Verunreinigungen oder sonstigen nachteiligen Veränderungen des (Trink-)Wassers (BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 4 A 1001/04 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 23.10.2012 - 4 K 321/10 -, juris; VG Regensburg, Beschluss vom 20.11.2007 - RN 13 07.1796 -, juris), das Interesse der Allgemeinheit an einer effizienten und sinnvollen Nutzung der Gewässer (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris) oder der Schutz vor Hochwassergefahren (VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris; Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 17).

    Immer wieder findet sich die Aussage, der Begriff des Wohls der Allgemeinheit sei weit zu verstehen und beziehe sich nicht nur auf die Beeinträchtigung der wasserwirtschaftlichen Ordnung, sondern erfasse auch öffentliche Belange und Interessen auf anderen Rechtsgebieten (so etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.1980 - VII 907/79 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995 - 3 M 27/95 -, juris; VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris; Melsheimer, ZfW 2003, 65; offen gelassen von VG München, Urteil vom 30.09.2003 - M 2 K 02.4783 -, juris; ablehnend wohl Nieders. OVG, Urteil vom 25.10.1985 - 3 OVG A 53/82 -, ZfW 1987, 117); in diese Richtung scheint auch die Gesetzesbegründung zu weisen, die davon spricht, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht nur bei einer Gefährdung des Wasserhaushalts beeinträchtigt werde, weil die Behörde eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit "auch in anderer Hinsicht zu berücksichtigen" habe (vgl. BT-Drs. 2/2072 S. 23).

    In den konkret zu entscheidenden Fällen ging es jedoch regelmäßig um Belange, die mit der wasserwirtschaftlichen Ordnung zumindest in engem Zusammenhang stehen und zu ihr einen konkreten Bezug haben, wie etwa um limnologische (Binnengewässer als Ökosystem betreffende) und ökologische Gesichtspunkte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.1980, a.a.O.), um Hochwasserschutz und gewässerökologische Probleme (VG F., Urteil vom 30.01.2003, a.a.O.) oder um die Erholungsfunktion der Gewässer (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995 - 3 M 27/95 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.1995 - 3 M 27/95

    Wasserrechtliche Erlaubnis; Fischzucht; Antragsbefugnis; Ermessen

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    Immer wieder findet sich die Aussage, der Begriff des Wohls der Allgemeinheit sei weit zu verstehen und beziehe sich nicht nur auf die Beeinträchtigung der wasserwirtschaftlichen Ordnung, sondern erfasse auch öffentliche Belange und Interessen auf anderen Rechtsgebieten (so etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.1980 - VII 907/79 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995 - 3 M 27/95 -, juris; VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris; Melsheimer, ZfW 2003, 65; offen gelassen von VG München, Urteil vom 30.09.2003 - M 2 K 02.4783 -, juris; ablehnend wohl Nieders. OVG, Urteil vom 25.10.1985 - 3 OVG A 53/82 -, ZfW 1987, 117); in diese Richtung scheint auch die Gesetzesbegründung zu weisen, die davon spricht, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht nur bei einer Gefährdung des Wasserhaushalts beeinträchtigt werde, weil die Behörde eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit "auch in anderer Hinsicht zu berücksichtigen" habe (vgl. BT-Drs. 2/2072 S. 23).

    In den konkret zu entscheidenden Fällen ging es jedoch regelmäßig um Belange, die mit der wasserwirtschaftlichen Ordnung zumindest in engem Zusammenhang stehen und zu ihr einen konkreten Bezug haben, wie etwa um limnologische (Binnengewässer als Ökosystem betreffende) und ökologische Gesichtspunkte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.1980, a.a.O.), um Hochwasserschutz und gewässerökologische Probleme (VG F., Urteil vom 30.01.2003, a.a.O.) oder um die Erholungsfunktion der Gewässer (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995 - 3 M 27/95 -, juris).

    In wenigen Entscheidungen dagegen sind Gemeinwohlbelange angesprochen, die den Bereich der vom Wasserhaushaltsgesetz umfassten Belange klar verlassen (so etwa - nicht entscheidungstragend und im Konjunktiv gehalten - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, juris, für städtebauliche Belange; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995, a.a.O., für Belange der Fischerei; Melsheimer, a.a.O., für landschaftästhetische Gesichtspunkte, Aspekte des Denkmalschutzes und Interessen der Fischerei; Bayer. VGH, Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris, für Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Energieerzeugung und der Fischerei; offen gelassen bezüglich Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht von BVerwG, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    Vielmehr galt schon vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.05.2011 (- 1 BvR 857/07 -, juris), dass die letztverbindliche Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe grundsätzlich und regelmäßig selbst dann zu den richterlichen Aufgaben gehört, wenn ein unbestimmter Rechtsbegriff an Prognosen und Risikobewertungen anknüpft oder das Gesetz Begrifflichkeiten wie "öffentliches Interesse" verwendet; etwas anderes galt auch bislang außerhalb ausdrücklicher gesetzlicher Übertragung eines Beurteilungsspielraums auf die Behörde lediglich in Fällen, in denen etwa ein weisungsfreies Gremium mit besonderer pluralistischer Zusammensetzung oder Sachkunde zur Entscheidung berufen ist, in denen die Entscheidung eine politische Komponente beinhaltet, in denen persönliche Erfahrungen oder Eindrücke für die Entscheidung maßgeblich sind, oder in nicht wiederholbaren Prüfungs- und Beurteilungssituationen (vgl. dazu ausführlich und m.w.N. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 114 Rn. 23 ff.).

    Mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 31.05.2011, a.a.O.) ist die Annahme eines Beurteilungsspielraums deutlich eingeschränkt und nur noch dann zugelassen, wenn es eine klare gesetzliche Grundlage für das Bestehen gerichtlich nicht voll überprüfbarer Letztentscheidungsbefugnisse der Verwaltung gibt und gegenüber Art. 19 Abs. 4 GG hinreichende Sachgründe bestehen.

  • VGH Bayern, 02.02.2010 - 8 BV 08.1113

    Wasserrechtliche Auswahlentscheidung ist kein Verwaltungsakt;

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    Zwar handelt es sich insoweit, hierin ist dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zuzustimmen, um eine Prognoseentscheidung mit planerischem Einschlag (vgl. Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris).

    In wenigen Entscheidungen dagegen sind Gemeinwohlbelange angesprochen, die den Bereich der vom Wasserhaushaltsgesetz umfassten Belange klar verlassen (so etwa - nicht entscheidungstragend und im Konjunktiv gehalten - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, juris, für städtebauliche Belange; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995, a.a.O., für Belange der Fischerei; Melsheimer, a.a.O., für landschaftästhetische Gesichtspunkte, Aspekte des Denkmalschutzes und Interessen der Fischerei; Bayer. VGH, Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris, für Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Energieerzeugung und der Fischerei; offen gelassen bezüglich Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht von BVerwG, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.).

  • VG München, 30.09.2003 - M 2 K 02.4783
    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    Im Zusammenhang mit einer drohenden nachteiligen Veränderung des Trinkwassers werden auch gesundheits- und seuchenpolizeiliche Belange unter den Begriff des Wohls der Allgemeinheit gefasst (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.; VG München, Urteil vom 30.09.2003 - M 2 K 02.4783 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 09.08.2005 - Au 7 S 05.566 -, juris).

    Immer wieder findet sich die Aussage, der Begriff des Wohls der Allgemeinheit sei weit zu verstehen und beziehe sich nicht nur auf die Beeinträchtigung der wasserwirtschaftlichen Ordnung, sondern erfasse auch öffentliche Belange und Interessen auf anderen Rechtsgebieten (so etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.1980 - VII 907/79 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995 - 3 M 27/95 -, juris; VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris; Melsheimer, ZfW 2003, 65; offen gelassen von VG München, Urteil vom 30.09.2003 - M 2 K 02.4783 -, juris; ablehnend wohl Nieders. OVG, Urteil vom 25.10.1985 - 3 OVG A 53/82 -, ZfW 1987, 117); in diese Richtung scheint auch die Gesetzesbegründung zu weisen, die davon spricht, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht nur bei einer Gefährdung des Wasserhaushalts beeinträchtigt werde, weil die Behörde eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit "auch in anderer Hinsicht zu berücksichtigen" habe (vgl. BT-Drs. 2/2072 S. 23).

  • BVerwG, 28.07.2004 - 7 B 61.04

    Erlaubnis, wasserrechtliche; wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb;

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    In der Rechtsprechung geklärt ist, dass es sich beim Wohl der Allgemeinheit um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris; Beschluss vom 28.07.2004 - 7 B 61/04 -, juris; Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 17).
  • VG Cottbus, 23.10.2012 - 4 K 321/10
    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    65 1.1 Klarheit herrscht insoweit, als diesem Begriff jedenfalls alle spezifisch wasserwirtschaftlichen Belange zuzuordnen sind, wie etwa die Sicherung des Wasserhaushalts hinsichtlich Menge und Beschaffenheit des Wassers (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 30/88 -, BVerwGE 81, 347; VG Ansbach, Urteil vom 31.07.2007 - AN 15 K 07.01239 -, juris), der Schutz vor schädlichen Verunreinigungen oder sonstigen nachteiligen Veränderungen des (Trink-)Wassers (BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 4 A 1001/04 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 23.10.2012 - 4 K 321/10 -, juris; VG Regensburg, Beschluss vom 20.11.2007 - RN 13 07.1796 -, juris), das Interesse der Allgemeinheit an einer effizienten und sinnvollen Nutzung der Gewässer (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris) oder der Schutz vor Hochwassergefahren (VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris; Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94

    Wasserfläche des Bodensees als Gemeindegebiet; zu den baurechtlichen und

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    In wenigen Entscheidungen dagegen sind Gemeinwohlbelange angesprochen, die den Bereich der vom Wasserhaushaltsgesetz umfassten Belange klar verlassen (so etwa - nicht entscheidungstragend und im Konjunktiv gehalten - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, juris, für städtebauliche Belange; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995, a.a.O., für Belange der Fischerei; Melsheimer, a.a.O., für landschaftästhetische Gesichtspunkte, Aspekte des Denkmalschutzes und Interessen der Fischerei; Bayer. VGH, Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris, für Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Energieerzeugung und der Fischerei; offen gelassen bezüglich Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht von BVerwG, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 13 LA 71/08

    Von der Wasserbehörde zugrunde gelegte Trinkwasserbedarfsprognose als Gewichtung

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 2/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

  • VG Trier, 24.04.2013 - 5 K 1625/12

    Zulassung eines Gewässerausbaus - wasserrechtliche Anordnungen zum Rückbau von

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1991 - 5 S 2630/89

    Widerruf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die mit Widerrufsvorbehalt versehen

  • VG Aachen, 23.01.2008 - 6 K 214/07
  • VG Regensburg, 23.05.2012 - RN 3 K 12.00646

    Anschluss einer selbständigen Ortsteilanlage an eine zentrale Anlage als

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.10.1985 - 3 A 53/82

    Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau eines Gewässers

  • VG Ansbach, 31.07.2007 - AN 15 K 07.01239
  • VG Augsburg, 09.08.2005 - Au 7 S 05.566
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 3 S 1917/13

    Investitionen zur Nitratreduzierung im Trinkwasser dienen dem Wohl der

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. Juli 2013 - 4 K 280/12 - wird abgelehnt.

    Die von der Klägerin erhobene Klage auf Aufhebung der dem Beigeladenen erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis und auf Verpflichtung des Beklagten, ihr die Erlaubnis zur Nutzung der Wasenquellen zu erteilen, hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 26.7.2013 - 4 K 280/12 - abgewiesen.

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