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   VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 1219/12   

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https://dejure.org/2012,42851
VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 1219/12 (https://dejure.org/2012,42851)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13.12.2012 - 5 K 1219/12 (https://dejure.org/2012,42851)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 5 K 1219/12 (https://dejure.org/2012,42851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebietsgewährleistungsanspruch von Eigentümern von in einem faktischen Baugebiet liegenden Grundstücken; Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit eines geplanten Aldi-Marktes in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Gelsenkirchen, 31.03.2011 - 5 L 102/11

    Gebietsgewährleistungsanspruch, WA-Gebiet, Einzelhandeldiscounter, ALDI

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 1219/12
    Die Kammer ordnete nach Durchführung einer Ortsbesichtigung mit Beschluss vom 31. März 2011 (5 L 102/11) die aufschiebende Wirkung der Klage an.

    Er ist der Auffassung, dass sein Gebietsgewährleistungsanspruch verletzt sei und verwies auf den Beschluss der Kammer vom 31. März 2011 (5 L 102/11).

    Es beständen bereits Zweifel an der Einschätzung des Gerichts in dem Beschluss vom 31. März 2011 (5 L 102/11), wonach es sich bei der gesamten Umgebungsbebauung einschließlich der im Blockinnenbereich vorhandenen Schulgebäude usw. um ein einheitliches faktisches allgemeines Wohngebiet handele.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 5 K 453/11, 5 K 471/11, 5 K 481/11, 5 L 98/11, 5 L 102/11, 5 L 106/11, 5 L 164/12, 5 L 176/12, 5 L 263/12, 5 L 264/12 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 10 B 725/12

    Vorliegen eines Gebietsgewährleistungsanspruchs bei Erteilung einer

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 1219/12
    Auf die Beschwerde eines Nachbarn des Klägers (I. . 13A) gegen den inhaltlich gleichlautenden Beschluss hat das OVG NRW mit Beschluss vom 6. Juli 2012 die aufschiebende Wirkung dessen Klage angeordnet (10 B 725/12).

    Das OVG NRW hat diese Auffassung in seinem Beschluss vom 6. Juli 2012 (10 B 725/12) bestätigt.

  • VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 176/12

    Einzelhandelsbetrieb, Lebensmitteldisconter, großflächig, Verkaufsfläche,

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 1219/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 5 K 453/11, 5 K 471/11, 5 K 481/11, 5 L 98/11, 5 L 102/11, 5 L 106/11, 5 L 164/12, 5 L 176/12, 5 L 263/12, 5 L 264/12 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Dass das Gebiet, das durch den Werner Hellweg, die Heroldstraße, den Nörenbergskamp und die Straße Deutsches Reich umschlossen wird, jedenfalls nördlich des Bereichs, der im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt ist, einem allgemeinen Wohngebiet entspricht (vgl. § 34 Abs. 2 des Baugesetzbuchs - BauGB -), hat die Kammer in ihren Beschlüssen vom 22. Mai 2012 (5 L 176/12 u. a.) sowie vom 31. März 2011 (5 L 98/11 u. a.) entschieden.

  • VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 264/12

    Lebensmitteldisconter, Einzelhandelsbetrieb, großflächig, Verkaufsfläche,

    Der (sinngemäß gestellte) Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage 5 K 1219/12 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 26. Januar 2012 über den Neubau eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes mit 799 m² Verkaufsfläche und 70 Stellplätzen auf dem Grundstück X. I.---weg 517 in C. (Gemarkung X1. , Flur °, Flurstücke 14, 15, 16, 17, 18, 19, 877) anzuordnen, ist zulässig, aber unbegründet.
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