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   VG Gera, 12.05.2020 - 5 K 1226/17 Ge   

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VG Gera, 12.05.2020 - 5 K 1226/17 Ge (https://dejure.org/2020,23919)
VG Gera, Entscheidung vom 12.05.2020 - 5 K 1226/17 Ge (https://dejure.org/2020,23919)
VG Gera, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 5 K 1226/17 Ge (https://dejure.org/2020,23919)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 36.95

    Bebauungsplan: Wie muß das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden?

    Auszug aus VG Gera, 12.05.2020 - 5 K 1226/17
    Fehlt diese Festsetzung, sind die gesamten Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung unwirksam (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 36.95 -, juris Rn. 4; Thüringer OVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 1 N 92/00 -, juris Rn. 25 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. November 2012 - OVG 10 A 10.09 -, juris Rn. 29).

    Dies vermag die fehlende Festsetzung einer Grundflächenzahl oder der Größe einer Grundfläche nicht zu ersetzen, da diese Festsetzungen jeweils unterschiedliche Ziele verfolgen und den Plangeber daher zu unterschiedlichen Abwägungen der öffentlichen und privaten Belange verpflichten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. November 2012 - OVG 10 A 10.09 -, juris Rn. 31 m. w. N): "(...) Bei der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung darf auf die Festsetzung der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundfläche der baulichen Anlagen auch dann nicht verzichtet werden, wenn die überbaubare Grundstücksfläche gemäß § 23 BauNVO festgesetzt wird (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 - 4 NB 36.95 - BauR 1996, 353).

    Diese unterschiedliche Zielsetzung verpflichtet die Gemeinde, die öffentlichen und privaten Belange jeweils unterschiedlich abzuwägen, so dass nicht die eine Festsetzungsweise durch die andere substituiert werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 a. a. O.; BayVGH, U.v. 7.11.2012 - 1 N 10.2417 - ZfBR 2013, 182)." (Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 1 NE 16.2191 -, juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 10 A 10.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan zur Errichtung von Seniorenzentrum auf ehemaligem

    Auszug aus VG Gera, 12.05.2020 - 5 K 1226/17
    Fehlt diese Festsetzung, sind die gesamten Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung unwirksam (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 36.95 -, juris Rn. 4; Thüringer OVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 1 N 92/00 -, juris Rn. 25 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. November 2012 - OVG 10 A 10.09 -, juris Rn. 29).

    Dies vermag die fehlende Festsetzung einer Grundflächenzahl oder der Größe einer Grundfläche nicht zu ersetzen, da diese Festsetzungen jeweils unterschiedliche Ziele verfolgen und den Plangeber daher zu unterschiedlichen Abwägungen der öffentlichen und privaten Belange verpflichten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. November 2012 - OVG 10 A 10.09 -, juris Rn. 31 m. w. N): "(...) Bei der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung darf auf die Festsetzung der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundfläche der baulichen Anlagen auch dann nicht verzichtet werden, wenn die überbaubare Grundstücksfläche gemäß § 23 BauNVO festgesetzt wird (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 - 4 NB 36.95 - BauR 1996, 353).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus VG Gera, 12.05.2020 - 5 K 1226/17
    Aufgabe der Gerichte, das "steckengebliebene" Genehmigungsverfahren in allen Einzelheiten durchzuführen und es kann ausnahmsweise gerechtfertigt sein davon abzusehen, die Sache spruchreif zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 52/87 -, juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 8 A 320/09

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auszug aus VG Gera, 12.05.2020 - 5 K 1226/17
    herangezogenen Versagungsgründe die Ablehnung des Antrags nicht tragen (2.) und die Genehmigung nach dem bis zum Zeitpunkt der Entscheidung gewonnenen Erkenntnisstand nicht schon aus anderen Gründen offensichtlich zu versagen ist (3.; vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 14. April 2011 - 8 A 320/09 -, juris Rn. 182).
  • OVG Thüringen, 15.12.2004 - 1 N 92/00

    Bebauungsplan ohne die erforderlichen Mindestfestsetzungen; Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Gera, 12.05.2020 - 5 K 1226/17
    Fehlt diese Festsetzung, sind die gesamten Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung unwirksam (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 36.95 -, juris Rn. 4; Thüringer OVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 1 N 92/00 -, juris Rn. 25 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. November 2012 - OVG 10 A 10.09 -, juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 31.01.2017 - 1 NE 16.2191

    Unwirksamer Bebauungsplan mangels hinreicher Festsetzung des Maßes der baulichen

    Auszug aus VG Gera, 12.05.2020 - 5 K 1226/17
    Diese unterschiedliche Zielsetzung verpflichtet die Gemeinde, die öffentlichen und privaten Belange jeweils unterschiedlich abzuwägen, so dass nicht die eine Festsetzungsweise durch die andere substituiert werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 a. a. O.; BayVGH, U.v. 7.11.2012 - 1 N 10.2417 - ZfBR 2013, 182)." (Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 1 NE 16.2191 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus VG Gera, 12.05.2020 - 5 K 1226/17
    Diese würde nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich unverändert fort gelten, wenn die gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtsfolge, dass die später erlassene Norm die frühere verdrängt, wegen der Unwirksamkeit des späteren Bebauungsplans nicht eintritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16/07 -, juris Rn. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 1.11

    Genehmigung einer sog. Biopolderanlage zur Trocknung und Lagerung von

    Auszug aus VG Gera, 12.05.2020 - 5 K 1226/17
    Aus den Antragsunterlagen der Klägerin ergeben sich für die wesentlich geänderte Gesamtanlage einerseits reine Lagerflächen sowie andererseits die "Behandlungsanlage im weiteren Sinne": Die streitgegenständliche Anlage soll feste Stoffe und Gemische sowohl lagern, das heißt, sie zur weiteren Nutzung (Verwendung, Be- oder Verarbeitung), Abgabe oder Entsorgung aufbewahren, als auch verwenden (Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften; vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2013 - OVG 11 B 1.11 -, juris Rn. 32; Meyer, a. a. O., § 62 WHG, Rn. 8).
  • VGH Bayern, 07.11.2012 - 1 N 10.2417

    Normenkontrollantrag; Änderung eines Bebauungsplans; Inzidentprüfung der

    Auszug aus VG Gera, 12.05.2020 - 5 K 1226/17
    Diese unterschiedliche Zielsetzung verpflichtet die Gemeinde, die öffentlichen und privaten Belange jeweils unterschiedlich abzuwägen, so dass nicht die eine Festsetzungsweise durch die andere substituiert werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 a. a. O.; BayVGH, U.v. 7.11.2012 - 1 N 10.2417 - ZfBR 2013, 182)." (Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 1 NE 16.2191 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

    Auszug aus VG Gera, 12.05.2020 - 5 K 1226/17
    Der von der Klägerin ausdrücklich gestellte Antrag auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung der begehrten Änderungsgenehmigung enthält als rechtliches "Minus" in aller Regel auch den Antrag, die Behörde zur Neubescheidung nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts zu verpflichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1996 - 4 C 15/95 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 14.06.1999 - 7 B 332.98

    Grundsätzliche Bedeutung eines Rechtsstreits - Abweichung eines Urteils von der

  • VG Gera, 24.06.2021 - 5 K 978/20

    Fehlgewichtung des Belangs "substanzielle Windenergienutzung" im Regionalplan

    Im Allgemeinen sind jedoch individuelle Einschätzungen und Zweckmäßigkeitserwägungen dafür erheblich, ob diese oder jene häufig gleichermaßen geeignete Auflage oder sonstige Nebenbestimmung anzufügen ist ( BVerwG , Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 52/87 - NvWZ 1990, 257-258, juris, Rn. 18; VG Gera , Urteil vom 12. Mai 2020 - 5 K 1226/17 - S. 14-17 des Entscheidungsabdrucks; Eyermann/Schmidt , VwGO, Kommentar, 13. Aufl., München 2010, § 113 Rn. 39).
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