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   VG Greifswald, 17.04.2014 - 3 A 34/13   

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VG Greifswald, 17.04.2014 - 3 A 34/13 (https://dejure.org/2014,8990)
VG Greifswald, Entscheidung vom 17.04.2014 - 3 A 34/13 (https://dejure.org/2014,8990)
VG Greifswald, Entscheidung vom 17. April 2014 - 3 A 34/13 (https://dejure.org/2014,8990)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VG Greifswald, 17.04.2014 - 3 A 34/13
    Das der Aufnahme zugrunde liegende Verwaltungsverfahren gliedert sich in zwei Stufen (vgl. zum Folgenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 B 17/11 -, juris und BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, BVerwGE 132, 64, jeweils m.w.N.).

    Ist das Angebot jedoch größer als der Bedarf, ist das Krankenhaus also nur neben anderen geeignet, den Bedarf zu befriedigen, so hat die Behörde auszuwählen, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausplanung am besten gerecht wird (BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, BVerwGE 132, 64, m.w.N.).

    Diese Auslegung des § 8 Abs. 2 KHG ist durch die Grundrechte des Krankenhausträgers aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) geboten (BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, BVerwGE 132, 64).

  • OVG Sachsen, 14.05.2013 - 5 A 820/11

    Aufnahme von 50 Betten zur akut-stationären psychosomatischen und

    Auszug aus VG Greifswald, 17.04.2014 - 3 A 34/13
    Sollte diese behördlichen Feststellungen ergeben, dass die Klägerin im maßgeblichen Versorgungsbereich mit anderen Krankenhäusern in einem Konkurrenzverhältnis steht, hätte der Beklagte zudem eine Auswahlentscheidung zu treffen, die vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen wäre, ob der Beklagte von einem zutreffenden, vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ein sich im Rahmen des Gesetzes und des Krankenhausplans haltender Beurteilungsmaßstab zutreffend angewandt worden ist und keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind und ob dabei die nach § 6 Abs. 1 KHG für die Krankenhausplanung maßgeblichen Ziele der Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Trägervielfalt in den Blick genommen und angemessen berücksichtigt worden sind (OVG Bautzen, Urteil vom 14. Mai 2013 - 5 A 820/11 -, juris).

    Es entspricht dem Gebot effektiven Rechtsschutzes, einem Krankenhaus die Aufnahme in die Krankenhausplanung auch rückwirkend zu gewähren, weil auch für vergangene Zeiträume noch Ansprüche auf Bewilligung einer öffentlichen Krankenhausförderung oder Ersatzansprüche wegen unterbliebener Bewilligung der öffentlichen Förderung bestehen können, die nur bei rückwirkender Aufnahme in den Plan geltend gemacht werden können (OVG Bautzen, Urteil vom 14. Mai 2013 - 5 A 820/11 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 9 S 1586/01

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

    Auszug aus VG Greifswald, 17.04.2014 - 3 A 34/13
    Die sogenannte Burton-Hill-Formel kann eine wissenschaftlich anerkannte Methode für die Bedarfsanalyse sein, die Zulässigkeit anderer Verfahren ist allerdings nicht ausgeschlossen (VGH Mannheim, Urteil vom 16. April 2002 - 9 S 1586/01 -, juris).

    Erweist sich eine Prognose hiernach als fehlerhaft oder fehlt eine gebotene Prognose völlig und ist deshalb dem Gericht eine abschließende Entscheidung über die Verpflichtungsklage nicht möglich, so muss es die Behörde in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO verpflichten, über den Antrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16. April 2002 - 9 S 1586/01 -, juris).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10

    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche

    Auszug aus VG Greifswald, 17.04.2014 - 3 A 34/13
    Das Begehren, in den Krankenhausplan aufgenommen zu werden, bezieht sich nicht auf einen bestimmten Krankenhausplan; deshalb erledigt es sich auch nicht, wenn der bisherige Krankenhausplan durch einen neuen abgelöst wird (BVerwG, Urteil vom 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, BVerwGE 139, 309).

    Daher sind Feststellungen zum Einzugsbereich des Krankenhauses zu treffen (BVerwG, Urteil vom 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, BVerwGE 139, 309).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 3 B 17.11

    Aufnahme in den Krankenhausrahmenplan; bedarfsgerechte Versorgung;

    Auszug aus VG Greifswald, 17.04.2014 - 3 A 34/13
    Das der Aufnahme zugrunde liegende Verwaltungsverfahren gliedert sich in zwei Stufen (vgl. zum Folgenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 B 17/11 -, juris und BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, BVerwGE 132, 64, jeweils m.w.N.).

    Wie die Gliederung im Einzelnen aussieht, nach welchem Verfahren und welcher - wissenschaftlich anerkannten - Methodik die Bedarfsanalyse vorgenommen wird, obliegt nach § 6 Abs. 4 KHG der Ausgestaltung durch das Landesrecht (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 B 17/11 -, juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus VG Greifswald, 17.04.2014 - 3 A 34/13
    Zum einen entfällt die Bindung an die einem rechtskräftigen Bescheidungsurteil zugrundeliegende Rechtsauffassung, wenn sich die entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert hat (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 8/93 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.2007 - 3 B 77.06

    Rechtmäßigkeit der Absprechung der Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses;

    Auszug aus VG Greifswald, 17.04.2014 - 3 A 34/13
    Dabei ist insbesondere die erforderliche Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses abhängig von der Art der Versorgung, der das Krankenhaus dienen soll (BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 3 B 77/06 -, juris).
  • VGH Bayern, 24.01.2014 - 10 CE 13.2551

    Beschwerde im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Darlegungsgebot;

    Auszug aus VG Greifswald, 17.04.2014 - 3 A 34/13
    Der Bescheidungsantrag ist regelmäßig als ein Minus in einem Verpflichtungsantrag enthalten (VGH München, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 10 CE 13.2551, 10 C 13.2552 -, juris) und musste deshalb nicht ausdrücklich gestellt werden.
  • OVG Sachsen, 18.12.2014 - 3 A 14/13

    Königspython als gefährliches Tier

    Auszug aus VG Greifswald, 17.04.2014 - 3 A 34/13
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 4 A 29/08 und 3 A 14/13 und der vom Beklagten übersandten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13

    Erhöhung der beantragten Planbetten im Rahmen der Verpflichtungsklage;

    Ohne eine räumliche Abgrenzung der Versorgungsgebiete kann nicht bestimmt werden, ob bereits auf der ersten Entscheidungsstufe ein unbedingter Anspruch auf Zulassung besteht sowie ob und gegebenenfalls mit welchen anderen Trägern das betroffene Krankenhaus in einer Auswahlentscheidung konkurriert (vgl. hierzu VG Greifswald, Urteil vom 17.04.2014 - 3 A 34/13 - KHE 2014, 18).

    Sollten die behördlichen Ermittlungen zudem ergeben, dass die Klägerin im maßgeblichen Versorgungsbereich noch mit weiteren Krankenhäusern in einem Konkurrenzverhältnis steht, hätte der Beklagte zudem eine umfassendere Auswahlentscheidung zu treffen, die vom Gericht ebenfalls nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. VG Greifswald, Urteil vom 17.04.2014 - 3 A 34/13 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - 13 A 1725/14

    Ausweisung von zusätzlichen Betten und Plätzen für die Fachabteilung

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. April 2002 - 9 S 1586/01 -, juris, Rn. 38; Sächs. OVG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 5 A 820/11 -, juris, Rn. 49; VG Greifswald, Urteil vom 17. April 2014 - 3 A 34/13 -, juris, Rn. 25; VG Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2014 - 13 K 2618/13 -, juris, Rn. 73; VG Saarland, Urteil vom 9. März 2010 - 3 K 737/08 -, juris, Rn. 42.

    - Württ., Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 -, juris, Rn. 26; VG Greifswald, Urteil vom 17. April 2014 - 3 A 34/13 -, juris, Rn. 26, Eine solche dürfte auch nur dann in Betracht kommen, wenn die Klägerin hieran ein schützwürdiges Interesses darlegen könnte und festzustellen wäre, dass ein zusätzlicher - von der Klägerin zu deckender - Bedarf vorgelegen hätte.

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