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   VG Hamburg, 11.05.2017 - 2 K 245/16   

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https://dejure.org/2017,37444
VG Hamburg, 11.05.2017 - 2 K 245/16 (https://dejure.org/2017,37444)
VG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2017 - 2 K 245/16 (https://dejure.org/2017,37444)
VG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 2 K 245/16 (https://dejure.org/2017,37444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 42 Abs 2 VwGO, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 12 RettAssAPrV
    Klage nach nicht bestandener Prüfung in einem weiteren irregulären Prüfungsversuch

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Hamburg, 11.05.2017 - 2 K 245/16
    Das erkennende Gericht macht sich die nachfolgenden Ausführungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 20.1.1989, 8 C 30/87, BVerwGE 81, 226, juris Rn. 9 m.w.N.) zu Eigen:.
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus VG Hamburg, 11.05.2017 - 2 K 245/16
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, kann ein Prüfling, der eine Wiederholungsprüfung bestanden hat, mit der Klage weiterhin gegen die - nicht bestandene - Erstprüfung vorgehen, um so den "Makel des Durchgefallenseins" als ein generelles Hemmnis für das berufliche Fortkommen zu beseitigen (BVerwG, Urt. v. 12.4.1991, 7 C 36/90, BVerwGE 88, 111, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VG Hamburg, 11.05.2017 - 2 K 245/16
    Hat ein Prüfling die Wiederholungsprüfung bestanden, so kommt für die Geltendmachung der Rechtswidrigkeit der ersten Prüfungsentscheidung allenfalls die Anfechtungsklage in Betracht (BVerwG, Urt. v. 21.10.1993, 6 C 12/92, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 14 A 2687/09

    Anfechtung der Bewertung von Aufsichtsarbeiten im Ersten juristischen

    Auszug aus VG Hamburg, 11.05.2017 - 2 K 245/16
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 18.4.2012, 14 A 2687/09, juris Rn. 37) ist gegen eine negativen Prüfungsentscheidung eine Anfechtungsklage dann nicht mehr eröffnet, wenn sie wegen einer nachfolgenden Prüfungsentscheidung rechtlich bedeutungslos geworden ist.
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