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   VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03   

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VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03 (https://dejure.org/2006,26033)
VG Hannover, Entscheidung vom 12.06.2006 - 7 A 5927/03 (https://dejure.org/2006,26033)
VG Hannover, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - 7 A 5927/03 (https://dejure.org/2006,26033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Klage auf Übernahme des Heimentgeltes durch Patienten; Sachleistungserbringung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 93 Abs 3 S 1 BSHG; § 93 Abs 2 BSHG; § 3 BSHG; § 4 HeimG; § 5 HeimG; § 195 BGB
    Einrichtung; Einrichtungsträger; Heimentgelt; Heimvertrag; Leistungsvereinbarung; Pflegesatz; Sachleistung; Sachleistungserbringung; Vergütungsvereinbarung; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916

    Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung, (fehlende)

    Auszug aus VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03
    Ohne weitere Begründung verneinte daneben der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 23.03.2005 - 12 B 01.1916 - (zit. n. Juris) ebenfalls eine Sachleistung.

    Denn nach dem Wortlaut des § 93 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BSHG in der ab 01.01.1999 geltenden und seinen späteren Fassungen und dem Zweck der gesetzlichen Regelung beschränkten die Pflegesatzvereinbarungen den Hilfeanspruch des Hilfeempfängers ungeachtet der im Heimvertrag zwischen dem Hilfeempfänger und dem Einrichtungsträger vereinbarten Entgelte (BayVGH, Urt. v. 23.03.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01

    Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94

    Auszug aus VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03
    Denn der Gesetzgeber wollte durch diese Änderung den Sozialhilfeträgern das Risiko der Überzahlung abnehmen, falls die Schiedsstellenentscheidung im Klageverfahren korrigiert werden sollte (vgl. BVerwGE 116, 78 ).
  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03
    Die gegen die Entscheidungen der Schiedsstelle erhobenen Klagen haben nach § 93 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 BSHG F.1994 keine aufschiebende Wirkung, so dass kein "anderer Fall" im Sinne von § 93 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BSHG F.1994 vorliegt, bei dem der Beklagte gegebenenfalls das zwischen der früheren Klägerin und dem Einrichtungsträger vereinbarte Entgelt zu übernehmen hätte, soweit die Aufwendungen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen (vgl. BVerwGE 97, 53 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2004 - 2 LB 65/03

    Eingliederungshilfe, Heimvertrag, Platzfreihalt, Sozialhilfe

    Auszug aus VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03
    Zwar meint das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein (Urteil vom 18.02.2004 - 2 LB 65/03 -, FEVS 56, 168 ff.), dass der Sozialhilfeträger bei der Gewährung von Eingliederungshilfe für einen stationären Aufenthalt keine Sachleistung erbringt.
  • VG Münster, 22.06.2004 - 5 L 756/04

    Vergabeverfahren des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe gestoppt

    Auszug aus VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03
    Auch die Vergabekammer des Verwaltungsgerichts Münster kam zu dem Schluss, dass Leistungsbeziehungen allein zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Hilfesuchenden einerseits sowie dem Hilfesuchenden und dem Einrichtungsträger andererseits bestünden und die Zahlung der Eingliederungshilfe an den Leistungsempfänger nur die Erfüllung der Verpflichtung des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Hilfesuchenden und nicht die Gewährung eines Entgelts für die gegenüber dem Hilfeempfänger erfolgende Erbringung einer Leistung sei (Beschluss vom 22.06.2004 - 5 L 756/04 -, zit. n. Juris).
  • VG Hannover, 06.07.2004 - 7 A 673/04

    Ermessen; Kündigung; Kündigungsgrund; Leistungsvereinbarung; Sozialhilfe;

    Auszug aus VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03
    Es handelte sich insoweit um eine Sachleistung der Beklagtenseite, die nur lediglich nicht durch eine eigene Einrichtung des Sozialhilfeträgers, sondern durch einen Dritten, dem Einrichtungsträger, für den Sozialhilfeträger erbracht wurde (vgl. dazu auch bereits VG Hannover, Urt. v. 06.07.2004 - 7 A 673/04 -, in Juris).
  • VG Lüneburg, 19.12.2000 - 4 A 92/00

    Eingliederungshilfe; Heimkosten; Pflegesatzvereinbarung

    Auszug aus VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03
    Die Verjährung wurde nicht durch die der Beklagtenseite geleisteten Abschlagszahlungen nach § 208 BGB a.F. bzw. § 212 Abs. 1 Nr. 1 n.F. unterbrochen (a.A. in einem vergleichbaren Fall: VG Lüneburg, Urteil vom 19.12.2001 - 4 A 92/00 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung;

    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (BGBl. I 1996, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnrn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05

    Anspruch auf Übernahme der ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts; Eigener

    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) als Sachleistungen erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06
    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (BGBl. I 1996, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnrn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.

    Die vom SG und VG Hannover (Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) vertretene gegenteilige Auffassung vermag auch im Hinblick auf die ergangenen Bescheide über die Gewährung der Eingliederungshilfe nicht zu überzeugen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem § 93

    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (BGBl. I 1996, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnrn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.

    Die vom SG und VG Hannover (Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) vertretene gegenteilige Auffassung vermag auch im Hinblick auf die ergangenen Bescheide über die Gewährung der Eingliederungshilfe nicht zu überzeugen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 148/06
    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (BGBl. I 1996, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnrn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.

    Die vom SG und VG Hannover (Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) vertretene gegenteilige Auffassung vermag auch im Hinblick auf die ergangenen Bescheide über die Gewährung der Eingliederungshilfe nicht zu überzeugen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 156/06

    Gewährung höherer Leistungen der Eingliederungshilfe; Übernahme der Kosten für

    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (BGBl. I 1996, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 204/06

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem § 93

    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (BGBl. I 1996, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnrn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung -

    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (BGBl. I 1996, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnrn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 14/03

    Anspruch auf Übernahme ungedeckter Kosten eines Aufenthalts in einer sogenannten

    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts vom 23. Juli 1996, BGBl. I, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnrn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 4 LC 126/06

    Übernahme von Heimkosten aus Sozialhilfemitteln bei einem über 60-jährigen

    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (BGBl. I 1996, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnrn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 134/06

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfeleistung - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem

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