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VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 3967/07 |
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1503/07
Verpflichtung des Betreibers eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes mit …
Auszug aus VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 3967/07
Gegen diesen Beschluss hat die Klägerin am 24. September 2007 Klage erhoben und am 12. Oktober 2007 einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gestellt (21 L 1503/07).Das Gericht hat mit Beschluss vom 24. Juni 2008 die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet (21 L 1503/07).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der gerichtlichen Verfahrensakten - auch im Verfahren 21 L 1503/07 - und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.
Das Gericht hat dazu bereits in seinem im Verfahren 21 L 1503/07 ergangenen Beschluss vom 24. Juni 2008 Folgendes festgestellt:.
- BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07
Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen, …
Auszug aus VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 3967/07
Das Gericht lässt offen, ob dies schon daraus folgt, dass die Verpflichtung aus § 22 Abs. 3 TKG insgesamt als Transparenzverpflichtung zu qualifizieren ist - dafür spricht vor allem die Veröffentlichungsbefugnis in § 22 Abs. 3 Satz 2 TKG - und deswegen die Vorlageverpflichtung nach Satz 1 dieser Vorschrift keine gesetzesunmittelbare Geltung beanspruchen kann, sondern bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung dieser Norm zwingend der vorherigen regulatorischen Auferlegung bedurft hätte, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 - Rn 58 f und Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 - Rn. 63. - VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 2048/07
Angebot von digitalen Rundfunksignalen gegen Entgelt über Kabelkopfstationen; …
Auszug aus VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 3967/07
Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Gericht die Klage der Klägerin gegen diese Regulierungsverfügung im Wesentlichen abgewiesen (21 K 2048/07). - BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07
Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung; …
Auszug aus VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 3967/07
Das Gericht lässt offen, ob dies schon daraus folgt, dass die Verpflichtung aus § 22 Abs. 3 TKG insgesamt als Transparenzverpflichtung zu qualifizieren ist - dafür spricht vor allem die Veröffentlichungsbefugnis in § 22 Abs. 3 Satz 2 TKG - und deswegen die Vorlageverpflichtung nach Satz 1 dieser Vorschrift keine gesetzesunmittelbare Geltung beanspruchen kann, sondern bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung dieser Norm zwingend der vorherigen regulatorischen Auferlegung bedurft hätte, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 - Rn 58 f und Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 - Rn. 63.
- VG Köln, 19.06.2017 - 22 L 812/16 VG Köln, Urteil vom 21. Januar 2009 - 21 K 3967/07 -, juris, Rn. 16 f.
- VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1503/07 Die aufschiebende Wirkung der Klage 21 K 3967/07 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 18.09.2007 (BK 3b-07/21) wird angeordnet.