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   VG Karlsruhe, 14.03.2001 - 7 K 2179/99   

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https://dejure.org/2001,17548
VG Karlsruhe, 14.03.2001 - 7 K 2179/99 (https://dejure.org/2001,17548)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2001 - 7 K 2179/99 (https://dejure.org/2001,17548)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2001 - 7 K 2179/99 (https://dejure.org/2001,17548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Zulassung privater Unternehmen zur Notfallrettung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristete Genehmigung zur Ausübung von Krankentransporten mit Krankenkraftwagen ; Voraussetzungen einer Genehmigung zur Notfallrettung mit Krankenkraftwagen für den Rettungsdienstbereich ; Zulassung privater Unternehmer für den Beruf der Notfallrettung; Vereinbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2001 - 7 K 2179/99
    Ob damit -der Regelung in Berlin vergleichbar, wonach die Feuerwehr die Notfallrettung als Ordnungsaufgabe wahrnimmt und daneben die zuständige Senatsverwaltung den Hilfsorganisationen diese Aufgabe übertragen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.1994 -3 C 17/92- = BVerwGE 97, 79 = NJW 1995, 3067) ein staatliches Monopol oder jedenfalls ein Monopol zugunsten eines sonstigen öffentlich-rechtlichen Trägers hoheitlicher Gewalt geschaffen wird (so wohl Papier im Gutachten vom Februar 1998, S.7, zur Regelung im BayRDG, das die Teilnahme an der Notfallrettung vom Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Rettungszweckverband abhängig macht), ist nicht weiter zu erörtern.
  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94

    Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2001 - 7 K 2179/99
    Mit der Regelung geht jedenfalls eine objektive Zulassungsvoraussetzung einher (BVerwG, Urt. v.  03.11.1994, aaO.), die den stärksten Eingriff in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG darstellt und nach einhelliger Meinung nur zulässig ist, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder zumindest höchstwahrscheinlicher Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut erfolgt und geeignet und notwendig ist, um dieser schweren Gefahr zu begegnen (BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 -3 C 10.94- = NVwZ 1996, 794 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 11.09.2002 - 1 K 647/00

    Notfallrettung; Vereinbarung der Benutzungsentgelte

    Denn abgesehen davon, dass die Klägerin voraussichtlich gar keinen Bestandsschutz genießt und die Monopolisierung der Notfallrettung verfassungsgemäß ist (vgl. insoweit ausführlich VG Karlsruhe, Urt. v. 14.03.2001 - 7 K 2179/99 - m.w.N.), ist nicht erkennbar, woraus sich die über den gewährten Bestandsschutz hinaus gehende öffentliche Bestands- und Finanzierungszusage ergeben sollte.
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