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   VG Karlsruhe, 15.07.2008 - 11 K 922/08   

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https://dejure.org/2008,3682
VG Karlsruhe, 15.07.2008 - 11 K 922/08 (https://dejure.org/2008,3682)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.07.2008 - 11 K 922/08 (https://dejure.org/2008,3682)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 11 K 922/08 (https://dejure.org/2008,3682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erfüllung der Schulpflicht nur an anerkannter Ersatzschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht an einer Ersatzschule in Baden-Württemberg; Rechtsgrundlage und Verfassungsmäßigkeit des Genehmigungserfordernisses für Ersatzschulen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges Schulrecht: Allgemeine Schulpflicht; Privatschule; Ersatzschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch eines Grundschülers auf Besuch einer nicht genehmigten Ersatzschule

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2002 - 9 S 2441/01

    Schulpflicht-Heimunterricht als Ausnahme

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.07.2008 - 11 K 922/08
    Die den Staat treffende Schutzpflicht löst erst dann eine Handlungspflicht aus, wenn andernfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.2002 - 9 S 2441/01 -, NVwZ-RR 2003, 561 ff. m.w.N. unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 26.07.2005 - 6 B 24/05 -, Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 129 m.w.N.; ständige Rechtsprechung: Urt. v. 08.04.1987 - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40 ; Beschl. v. 23.11.2004 - 1 BvL 6/99 -, DVBl. 2005, 498 m.w.N. u. BVerwG, Urt. v. 13.12.2006, NVwZ 2001, 919 ff.).

    Die Vorschrift stellt die einzige Rechtsgrundlage für die Schulbehörden dar, von der allgemeinen Schulpflicht zu dem Zwecke zu dispensieren, dass Heimunterricht oder sonstiger Unterricht außerhalb einer Schule an die Stelle des Schulunterrichts tritt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.2002, a.a.O.,).

    Ob auch subjektive Gründe denkbar sind, ist in der Rechtsprechung nicht abschließend entschieden (offen gelassen in VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.2002 - 9 S 2441/01 -, a.a.O.,).

    § 76 Abs. 1 S. 2 SchG erlaubt damit keine Ausnahme, wenn die öffentlichen (und die privaten) Schulen, so wie sie ausgestaltet sind und bestehen, lediglich wegen ihrer Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele abgelehnt werden, und zwar auch dann nicht, wenn dies aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen geschieht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.2002 - 9 S 2441/01 -, a.a.O.; ebenso für Nordrhein-Westfalen: OVG NRW, Urt. v. 25.07.1975, NJW 1976, 341; für Bayern: Bayer. VGH, Beschl. v. 16.03.1992, NVwZ 1992, 1224).

    Das gilt auch dann, wenn die eigenen Erziehungsvorstellungen der Eltern religiös oder weltanschaulich motiviert sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.2002 - 9 S 2441/01 -, a.a.O.,).

  • VG Stuttgart, 26.07.2007 - 10 K 146/05

    Befreiung von der Erfüllung der Schulpflicht an einer öffentlichen Schule aus

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.07.2008 - 11 K 922/08
    An einer Ersatzschule kann die Schulpflicht nur erfüllt werden, wenn diese genehmigt ist (§ 4 Abs. 1 u. 2 PSchG; s. VG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2007 - 10 K 146/05 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1975 - V A 1306/73
    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.07.2008 - 11 K 922/08
    § 76 Abs. 1 S. 2 SchG erlaubt damit keine Ausnahme, wenn die öffentlichen (und die privaten) Schulen, so wie sie ausgestaltet sind und bestehen, lediglich wegen ihrer Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele abgelehnt werden, und zwar auch dann nicht, wenn dies aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen geschieht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.2002 - 9 S 2441/01 -, a.a.O.; ebenso für Nordrhein-Westfalen: OVG NRW, Urt. v. 25.07.1975, NJW 1976, 341; für Bayern: Bayer. VGH, Beschl. v. 16.03.1992, NVwZ 1992, 1224).
  • VG Karlsruhe, 12.11.2008 - 11 K 2899/08

    Rechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer ungenehmigten Schule in

    Gleichwohl wurde die Beschulung solcher Schüler ohne Genehmigung fortgesetzt und soll auch weiterhin fortgesetzt werden, obwohl auch Anträge auf Befreiung von der Schulpflicht solcher Schüler vom Staatlichen Schulamt ... im November 2007 abgelehnt worden waren und Rechtsmittel hiergegen keinen Erfolg hatten (vgl. die inzwischen rechtskräftigen Urteile der Kammer vom 15.07.2008 - 11 K 922/08 -, juris, u.a.).
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