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   VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16   

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VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16 (https://dejure.org/2017,38799)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2017 - 4 K 2385/16 (https://dejure.org/2017,38799)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2017 - 4 K 2385/16 (https://dejure.org/2017,38799)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zahlung von Bestattungsgebühren; Veranlassung der Bestattung; Verpflichtung von Geschwistern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestattung; Satzung; Bestattungsgebührenordnung; Benutzungsgebühren; Gebührenschuldner; Antrag; Veranlassung; Bestattungsmeldung; Angehörigeneigenschaft; Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässige Heranziehung eines nahen Angehörigen zu Bestattungsgebühren

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 531
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Saarlouis, 23.05.2016 - 3 K 958/15

    Kommunalrecht: Erhebung von Friedhofsgebühren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16
    Allein aus der Angehörigeneigenschaft der Geschwister und der daraus folgenden öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht lässt sich das für das Benutzungsverhältnis erforderliche "willensgetragene Verhalten" nicht herleiten (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 23.05.2016 - 3 K 958/15 -, Rn. 19, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2013, aaO, Rn. 25).

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass es sich bei Bestattungspflicht und Friedhofszwang um Pflichten handeln könnte, die sich gleichsam von selbst vollziehen, die also gegenüber der Person, die sie treffen, unmittelbar - ohne Antrag oder sonstige Veranlassung - das zu ihrer Erfüllung erforderliche Benutzungsverhältnis begründen (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 23.05.2016, aaO, Rn. 19, juris unter Hinweis auf OVG Saarlandes, Beschluss vom 22.04.1988 -1 W 179/88 - Hess. VGH, Beschluss vom 06.12.2000, aaO, Rn. 6).

    Ebenso wenig vermag der Umstand, dass die Geschwister des Klägers als Erben, unterstellt sie sind es, gemäß § 1968 BGB die Kosten der Beerdigung zu tragen haben, sie zu gebührenpflichtigen Friedhofsbenutzern zu machen (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 23.05.2016, aaO; Hess. VGH, Beschluss vom 06.12.2000 - 5 UE 3224/99 -, Rn. 6, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2013 - 14 A 548/12

    Notwendigkeit der Unterzeichnung eines Leistungsantrags hinsichtlich einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16
    Zur Gebührenzahlung ist nur derjenige verpflichtet, der die Bestattung selbst oder über einen Beauftragten veranlasst hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.01.2017 - 14 E 1080/16 -, vom 18.07.2013 - 14 A 548/12 - und vom 25.06.2009 - 14 A 2636/07 -, Rn. 13, jeweils in juris m.w.N.; vgl. allgemein zu Gebühren BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4/04 -, juris m.w.N. = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100; Jürgen Gaedeke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 11. Aufl., Kap. 3, Rn. 141 ff. m.w.N.).

    Allein aus der Angehörigeneigenschaft der Geschwister und der daraus folgenden öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht lässt sich das für das Benutzungsverhältnis erforderliche "willensgetragene Verhalten" nicht herleiten (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 23.05.2016 - 3 K 958/15 -, Rn. 19, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2013, aaO, Rn. 25).

    Deshalb ist die Regelung des § 2 Abs. 2 Buchstabe b der Bestattungsgebührenordnung nichtig, weil es bei den nicht tätig gewordenen Bestattungspflichtigen an der gebührenrechtlich notwendigen willentlichen Inanspruchnahme der Einrichtung mangelt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2017, aaO, Rn. 3, juris unter Hinweis auf Beschluss vom 18.07.2013, aaO, m.w.N.).

  • VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 3224/99

    Schuldner der Friedhofsgebühr

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16
    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass es sich bei Bestattungspflicht und Friedhofszwang um Pflichten handeln könnte, die sich gleichsam von selbst vollziehen, die also gegenüber der Person, die sie treffen, unmittelbar - ohne Antrag oder sonstige Veranlassung - das zu ihrer Erfüllung erforderliche Benutzungsverhältnis begründen (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 23.05.2016, aaO, Rn. 19, juris unter Hinweis auf OVG Saarlandes, Beschluss vom 22.04.1988 -1 W 179/88 - Hess. VGH, Beschluss vom 06.12.2000, aaO, Rn. 6).

    Ebenso wenig vermag der Umstand, dass die Geschwister des Klägers als Erben, unterstellt sie sind es, gemäß § 1968 BGB die Kosten der Beerdigung zu tragen haben, sie zu gebührenpflichtigen Friedhofsbenutzern zu machen (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 23.05.2016, aaO; Hess. VGH, Beschluss vom 06.12.2000 - 5 UE 3224/99 -, Rn. 6, juris).

    Zwischen der öffentlich-rechtlichen Pflicht, für die Beerdigung eines Verstorbenen zu sorgen, und der zivilrechtlichen Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten besteht keine Identität (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113; Hess. VGH, Beschluss vom 06.12.2000, aaO, Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2017 - 14 E 1080/16

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Gebührenschuldner als Gesamtschuldner für die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16
    Zur Gebührenzahlung ist nur derjenige verpflichtet, der die Bestattung selbst oder über einen Beauftragten veranlasst hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.01.2017 - 14 E 1080/16 -, vom 18.07.2013 - 14 A 548/12 - und vom 25.06.2009 - 14 A 2636/07 -, Rn. 13, jeweils in juris m.w.N.; vgl. allgemein zu Gebühren BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4/04 -, juris m.w.N. = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100; Jürgen Gaedeke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 11. Aufl., Kap. 3, Rn. 141 ff. m.w.N.).

    Deshalb ist die Regelung des § 2 Abs. 2 Buchstabe b der Bestattungsgebührenordnung nichtig, weil es bei den nicht tätig gewordenen Bestattungspflichtigen an der gebührenrechtlich notwendigen willentlichen Inanspruchnahme der Einrichtung mangelt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2017, aaO, Rn. 3, juris unter Hinweis auf Beschluss vom 18.07.2013, aaO, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07

    Keine Pflicht zur Heranziehung aller Bestattungspflichtigen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16
    Auf die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -) werde verwiesen.

    Die zweite Alternative stellt eine sonderpolizeiliche Regelung einer unmittelbaren Ausführung dar (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, VBlBW 2008, 137 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13

    Keine neue Kalkulation bei freiwilliger Reduzierung von Gebühren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16
    Zum anderen ist im Wege der Ermessensentscheidung festzulegen, in welchem Umfang die ansatzfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung über das Gebührenaufkommen finanziert werden sollen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 07.09.1987 - 2 S 998/86 - und vom 17.04.2013 - 2 S 511/13 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2009 - 14 A 2636/07

    Friedhofsgebühren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16
    Zur Gebührenzahlung ist nur derjenige verpflichtet, der die Bestattung selbst oder über einen Beauftragten veranlasst hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.01.2017 - 14 E 1080/16 -, vom 18.07.2013 - 14 A 548/12 - und vom 25.06.2009 - 14 A 2636/07 -, Rn. 13, jeweils in juris m.w.N.; vgl. allgemein zu Gebühren BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4/04 -, juris m.w.N. = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100; Jürgen Gaedeke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 11. Aufl., Kap. 3, Rn. 141 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1987 - 2 S 998/86

    Ungültigkeit der Gebührensatzung eines Zweckverbandes, der eine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16
    Zum anderen ist im Wege der Ermessensentscheidung festzulegen, in welchem Umfang die ansatzfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung über das Gebührenaufkommen finanziert werden sollen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 07.09.1987 - 2 S 998/86 - und vom 17.04.2013 - 2 S 511/13 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 1 S 681/04

    Bestattungs- und Kostentragungspflicht für volljährige - auch nichteheliche -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16
    Diese Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.10.2004 - 1 S 681/04 -, juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16
    Zwischen der öffentlich-rechtlichen Pflicht, für die Beerdigung eines Verstorbenen zu sorgen, und der zivilrechtlichen Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten besteht keine Identität (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113; Hess. VGH, Beschluss vom 06.12.2000, aaO, Rn. 6).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

  • VG Hamburg, 22.08.2022 - 2 E 2952/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen einen Gebührenbescheid für ein Begräbnis und eine

    Denn dabei handelt es sich (hier) um eine Gebührenordnung einer hierzu befugten kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts, die gültiges Recht ist, unabhängig davon, ob der Betroffene davon Kenntnis hat (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 20.9.2017, 4 K 2385/16, juris Rn. 29).

    Allein die Stellung des weiteren Sohns als Angehöriger begründet seine Eigenschaft als Gebührenschuldner nicht (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 20.9.2017, 4 K 2385/16. juris Rn. 35 m.w.N.), da er die vergleichsweise teure Bestattung des verstorbenen Vaters auf dem ... Friedhof nicht veranlasst hat.

  • VG Hamburg, 06.09.2023 - 2 K 5101/22

    Erfolglose Klage gegen die Auferlegung von Gebühren für eine Bestattung

    Denn dabei hier handelt es sich um eine Gebührenordnung einer hierzu befugten kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts, die gültiges Recht ist, unabhängig davon, ob der Betroffene davon Kenntnis hat (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 20.9.2017, 4 K 2385/16, juris Rn. 29).
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