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   VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16   

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https://dejure.org/2017,26292
VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16 (https://dejure.org/2017,26292)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.04.2017 - 7 K 2002/16 (https://dejure.org/2017,26292)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. April 2017 - 7 K 2002/16 (https://dejure.org/2017,26292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 1 Nr 3 RuStAG, § 9 RuStAG, § 8 Abs 1 Nr 4 RuStAG, § 8 Abs 2 RuStAG
    Herstellung einer familieneinheitlichen Staatsbürgerschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerung; Lebensunterhalt; Inanspruchnahme von Leistungen; Vertreten müssen; Ermessenseinbürgerung; Besondere Härte; familieneinheitliche Staatsbürgerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12

    Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16
    § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG weicht davon ab und verlangt allgemein und ohne Einschränkung, dass der Ausländer sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist (BVerwG, Beschluss vom 06.02.2013 - 5 PKH 13/12 -, juris).

    Ob zwischen einem vom Ausländer zu verantwortenden Verhalten und dessen Unfähigkeit, sich und seine Angehörigen zu ernähren, ein objektiver Zurechnungszusammenhang besteht, ist im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG ohne Belang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.02.2013, a.a.O.).

    Ein besonderer Härtefall im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG muss durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.02.2013, a.a.O. und Urteil vom 20.03.2012 - 5 C 5.11 , juris).

  • VG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 K 4243/04

    Einbürgerung eines Ausländers, der die algerische Islamische Heilsfront - FIS -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16
    Zur Frage, ob das Interesse an der Herstellung einer familieneinheitlichen Staatsangehörigkeit eine besondere Härte im Sinne von § 8 Abs. 2 StAG begründet (verneint, a.A. VG Stuttgart, Urteil vom 18.05.2016 - 11 K 4243/04 -, juris).

    Die weiterhin statuierte Voraussetzung, dass nur unter den Voraussetzungen des § 8 StAG die Einbürgerung erfolgen solle, verlöre ihren Sinn, wenn jede Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem Deutschen zugleich eine besondere Härte im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG bedeutete (a.A. VG Stuttgart, Urteil vom 18.05.2006 - 11 K 4243/04 -, juris zu §§ 8, 9 StAG i.d.F. vom 30.07.2004; Hailbronner, Staatsangehörigengesetz, 5. Aufl. 2010, in § 8, RdNr. 44, mit gegenseitigen Verweisen).

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16
    Ein besonderer Härtefall im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG muss durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.02.2013, a.a.O. und Urteil vom 20.03.2012 - 5 C 5.11 , juris).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 8.09

    Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört die selbstständige Unterhaltsfähigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG zu den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das den Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 1 StAG eingeräumte Ermessen eröffnet ist (stRspr, siehe z.B. Urteile vom 22.06.1999 - 1 C 16.98 -, juris, und vom 27.05.2010 - 5 C 8.09 -, juris, sowie Beschluss vom 08.12.2008 - 5 B 58.08 -, juris).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98

    Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört die selbstständige Unterhaltsfähigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG zu den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das den Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 1 StAG eingeräumte Ermessen eröffnet ist (stRspr, siehe z.B. Urteile vom 22.06.1999 - 1 C 16.98 -, juris, und vom 27.05.2010 - 5 C 8.09 -, juris, sowie Beschluss vom 08.12.2008 - 5 B 58.08 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15

    Anspruch (hier: eines Irakers) auf Einbürgerung trotz Sozialleistungsbezugs

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16
    Nach allgemeinen Grundsätzen obliegt dieser Nachweis dem Einbürgerungsbewerber (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.03.2017 - 4 LB 6/15 -, juris).
  • BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen in einem Verfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört die selbstständige Unterhaltsfähigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG zu den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das den Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 1 StAG eingeräumte Ermessen eröffnet ist (stRspr, siehe z.B. Urteile vom 22.06.1999 - 1 C 16.98 -, juris, und vom 27.05.2010 - 5 C 8.09 -, juris, sowie Beschluss vom 08.12.2008 - 5 B 58.08 -, juris).
  • VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12

    Einbürgerungsverfahren; ausreichende Deutschkenntnisse;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16
    Gleichwohl ist der Bedeutungsgehalt der Vorschrift insoweit identisch, als ihm ein prognostisches Element innewohnt, wonach auch im Falle der Einbürgerung gesichert sein muss, dass der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme der genannten Sozialleistungen jedenfalls auf eine absehbare Zeit bestritten werden kann (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2012 - 11 K 9/12 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 16.08.2005 - 2 A 99.04 -, juris zur wortgleichen Vorgängervorschrift).
  • VG Berlin, 16.08.2005 - 2 A 99.04
    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16
    Gleichwohl ist der Bedeutungsgehalt der Vorschrift insoweit identisch, als ihm ein prognostisches Element innewohnt, wonach auch im Falle der Einbürgerung gesichert sein muss, dass der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme der genannten Sozialleistungen jedenfalls auf eine absehbare Zeit bestritten werden kann (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2012 - 11 K 9/12 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 16.08.2005 - 2 A 99.04 -, juris zur wortgleichen Vorgängervorschrift).
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