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   VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14.KS   

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https://dejure.org/2015,17129
VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14.KS (https://dejure.org/2015,17129)
VG Kassel, Entscheidung vom 24.03.2015 - 1 K 1978/14.KS (https://dejure.org/2015,17129)
VG Kassel, Entscheidung vom 24. März 2015 - 1 K 1978/14.KS (https://dejure.org/2015,17129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 BeamtVG, § 11 BeamtVG, § 114 VwGO
    Rechtsanwaltstätigkeit als berücksichtigungsfähige Zeit nach § 11 BeamtVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltstätigkeit als berücksichtigungsfähige Zeit nach § 11 BeamtVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 4.06

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten; Tätigkeit als Rechtsanwalt; juristischer

    Auszug aus VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4.06 -, Schütz BeamtR ES/C II 1.1.2 Nr. 43; Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - BVerwGE 39, 181 und Beschluss vom 14. Februar 1989 - BVerwG 2 B 99.88 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 3; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 1978 - 2 A 80/76 - DÖD 1979, 32) darauf an, ob dem Beamten bzw. Richter während dieser Zeit die Befugnisse als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung zugestanden haben.

    Dem Rechtsanwalt als einem Organ der Rechtspflege sind Aufgaben zugewiesen, die gemeinwohlorientiert sind und deshalb unter dem Aspekt der versorgungsrechtlichen Anerkennungsfähigkeit der Tätigkeit eines Beamten nahestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4/06 -, juris).

  • BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70

    Zusammenhang zwischen einer Vortätigkeit und der Übernahme in ein

    Auszug aus VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4.06 -, Schütz BeamtR ES/C II 1.1.2 Nr. 43; Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - BVerwGE 39, 181 und Beschluss vom 14. Februar 1989 - BVerwG 2 B 99.88 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 3; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 1978 - 2 A 80/76 - DÖD 1979, 32) darauf an, ob dem Beamten bzw. Richter während dieser Zeit die Befugnisse als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung zugestanden haben.

    Vielmehr kann die Beklagte die Anerkennung noch von weiteren Erwägungen abhängig machen, so muss beispielsweise nicht die gesamte berücksichtigungsfähige Zeit anerkannt werden, wenn sich insoweit eine abweichende Ermessenspraxis herausgebildet haben sollte, was jedoch dem Gericht nicht bekannt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1971 - VI C 23.70 -, BVerwGE 39, 181).

  • VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 679/91

    Berücksichtigung von Kirchendienstzeiten im Rahmen ruhegehaltfähiger Dienstzeiten

    Auszug aus VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14
    Von Seiten der Beklagten wurde hier verkannt, dass im Rahmen des § 11 Abs. 1 BeamtVG im Unterschied zu § 10 Abs. 1 BeamtVG gerade kein qualifizierter Ursachenzusammenhang zwischen der vorherigen Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes und der Berufung ins Beamtenverhältnis gefordert wird (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1994 - 1 UE 679/91 -, Urteil vom 31. August 1983 - I OE 106/80, VG Berlin, Urteil vom 9. März 2004 - 28 A 119.99 -, jeweils zit. nach juris).

    Vielmehr genügt ein innerer Zusammenhang, dergestalt, dass der Beamte durch die frühere Tätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die mit seinen Beamtentätigkeiten in wesentlichen Merkmalen funktionell vergleichbar sind (std. Rpsr., vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1994 - 1 UE 679/91 -, juris).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 38.03

    Besondere Fachkenntnisse; Ermessen; Fachhochschule; Lehr- und Rektorentätigkeit;

    Auszug aus VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14
    Durch die Anrechnung soll dem Beamten annähernd diejenige Versorgung ermöglicht werden, die er erhalten hätte, wenn er sich während der Zeit, in der er die für die Wahrnehmung seines späteren Amtes erforderliche Qualifikation erworben hat, bereits im Beamtenverhältnis befunden hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 38.03 -, ZBR 2005, 164, m. w. N.).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 63.08

    Ruhestandsbeamter; Universitätsprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für den

    Auszug aus VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14
    Das gilt sowohl für die gesetzlichen Bestimmungen als auch für die gegebenenfalls maßgebliche Ermessenspraxis (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 2 C 63.08 -, NVwZ-RR 2010, 120; OVG NRW, Urteil vom 23. Februar 2011 - 3 A 1971/09 -, juris).
  • BVerwG, 17.01.1991 - 2 B 91.90

    Anrechnung von Kirchendienstzeiten auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit -

    Auszug aus VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14
    Hieraus folgend ist bei der Anknüpfung an einen "inneren Zusammenhang" der in Rede stehenden Tätigkeit (hier als Rechtsanwalt) in der konkreten Ermessensausgestaltung der Unterschied der gesetzlichen Regelungen des § 11 Nr. 1 und § 10 Abs. 1 BeamtVG zu beachten; die gesetzgeberisch verschiedenen Vorgaben dieser Vorschriften dürfen ohne Verstoß gegen den Regelungsgehalt des § 11 Nr. 1 a BeamtVG faktisch nicht dadurch beseitigt werden, dass die Tatbestandsmerkmale des § 10 BeamtVG in der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 2 B 91.90 - ZBR 1991, 180).
  • BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 99.88

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4.06 -, Schütz BeamtR ES/C II 1.1.2 Nr. 43; Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - BVerwGE 39, 181 und Beschluss vom 14. Februar 1989 - BVerwG 2 B 99.88 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 3; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 1978 - 2 A 80/76 - DÖD 1979, 32) darauf an, ob dem Beamten bzw. Richter während dieser Zeit die Befugnisse als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung zugestanden haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - 3 A 1971/09

    Im Zusammenhang mit einem Habilitätsvorhaben stehende vordienstliche Tätigkeit

    Auszug aus VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14
    Das gilt sowohl für die gesetzlichen Bestimmungen als auch für die gegebenenfalls maßgebliche Ermessenspraxis (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 2 C 63.08 -, NVwZ-RR 2010, 120; OVG NRW, Urteil vom 23. Februar 2011 - 3 A 1971/09 -, juris).
  • VG Berlin, 09.03.2004 - 28 A 119.99
    Auszug aus VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14
    Von Seiten der Beklagten wurde hier verkannt, dass im Rahmen des § 11 Abs. 1 BeamtVG im Unterschied zu § 10 Abs. 1 BeamtVG gerade kein qualifizierter Ursachenzusammenhang zwischen der vorherigen Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes und der Berufung ins Beamtenverhältnis gefordert wird (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1994 - 1 UE 679/91 -, Urteil vom 31. August 1983 - I OE 106/80, VG Berlin, Urteil vom 9. März 2004 - 28 A 119.99 -, jeweils zit. nach juris).
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