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   VG Koblenz, 29.08.2011 - 4 K 1583/10.KO   

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https://dejure.org/2011,16473
VG Koblenz, 29.08.2011 - 4 K 1583/10.KO (https://dejure.org/2011,16473)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29.08.2011 - 4 K 1583/10.KO (https://dejure.org/2011,16473)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29. August 2011 - 4 K 1583/10.KO (https://dejure.org/2011,16473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 EBKrG, § 1 Abs 4 EBKrG, § 14 EBKrG, § 14a EBKrG, § 19 EBKrG
    Kostentragungspflicht für Erhaltungsmaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen mit Wirtschaftswegeüberführungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    EKrG gilt in Rheinland-Pfalz auch für Kreuzungen mit Wirtschaftswegeüberführungen; Zahlung für eine durchgeführte Sicherungsmaßnahme an einer Wirtschaftswegebrücke über einer ehemaligen Eisenbahntrasse

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Koblenz, 22.08.2005 - 8 K 3606/04

    Kostentragung bei eigenmächtigem Abriss einer Eisenbahnbrücke durch einen nicht

    Auszug aus VG Koblenz, 29.08.2011 - 4 K 1583/10
    Das Bundeseisenbahnvermögen ist der richtige Beklagte (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 22.08.2005 - 8 K 3606/04.KO -).

    Denn unter "Gegenständen" im Sinne dieser Vorschrift sind auch Verbindlichkeiten zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 15.03.2001, NVwZ 2001, 807; zum Ganzen vgl. VG Koblenz, Urteil vom 22.08.2005 - 8 K 3606/04.KO -, bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2006 - 1 A 11417/05.OVG -).

    Für den Sonderfall des § 14a Abs. 2 EKrG (Beseitigung der Brücke) wurde dies bereits von dem erkennenden Gericht so entschieden (VG Koblenz, Urteil vom 22.08.2005 - 8 K 3606/04.KO -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - 1 A 11417/05

    Eisenbahnrecht; Beseitigung einer Kreuzungsanlage; Selbsteintrittsrecht eines

    Auszug aus VG Koblenz, 29.08.2011 - 4 K 1583/10
    Denn unter "Gegenständen" im Sinne dieser Vorschrift sind auch Verbindlichkeiten zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 15.03.2001, NVwZ 2001, 807; zum Ganzen vgl. VG Koblenz, Urteil vom 22.08.2005 - 8 K 3606/04.KO -, bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2006 - 1 A 11417/05.OVG -).

    Das Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt und erlangte danach Rechtskraft (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2006 - 1 A 11417/05.OVG).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 29.77

    Ablösung der Betriebslast - Erhaltungslast - Benutzungsdauer

    Auszug aus VG Koblenz, 29.08.2011 - 4 K 1583/10
    Insoweit hatte das Bundesverwaltungsgericht schon im Jahre 1981 entschieden, dass die durch § 14 EKrG geregelte Verteilung der Betriebs- und Unterhaltungslast an Kreuzungsanlagen nicht durch vertragliche Vereinbarungen abbedungen werden kann, solange kein Ablösungsvertrag geschlossen wird (BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - 4 C 29.77 - juris).

    Die bloße Übertragung der Unterhaltungspflicht war nach der bereits zitierten Entscheidung des Bundeverwaltungsgerichts vom 13.03.1981 (a.a.O.) nicht möglich.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000 - 8 C 11743/99
    Auszug aus VG Koblenz, 29.08.2011 - 4 K 1583/10
    Selbst wenn man dem nicht folgte, wäre das Eisenbahnkreuzungsgesetz auf Kreuzungen mit Wirtschaftswegen jedenfalls analog anzuwenden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2000 - 8 C 11743/99.OVG -).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 9 C 3.05

    Straßenüberführung über Bahnstrecke; Straßenbaulastträger; Gemeindestraße;

    Auszug aus VG Koblenz, 29.08.2011 - 4 K 1583/10
    Diese Einstandspflicht ist nur auf Geldersatz und nicht auf Naturalrestitution gerichtet, denn ein in der Vergangenheit liegender Erhaltungszustand kann nicht rückwirkend hergestellt werden (BVerwG, Urteil vom 04.05.2006 - 9 C 3/05 - NVwZ 2006, 1062).
  • BVerwG, 15.03.2001 - 11 C 11.00

    Polizeipflicht; Verhaltensverantwortlichkeit; Verhaltenshaftung;

    Auszug aus VG Koblenz, 29.08.2011 - 4 K 1583/10
    Denn unter "Gegenständen" im Sinne dieser Vorschrift sind auch Verbindlichkeiten zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 15.03.2001, NVwZ 2001, 807; zum Ganzen vgl. VG Koblenz, Urteil vom 22.08.2005 - 8 K 3606/04.KO -, bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2006 - 1 A 11417/05.OVG -).
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 75.84

    Kreuzung - Neue Straßenüberführung - Eisenbahnkreuzung - Wesentliche Änderung

    Auszug aus VG Koblenz, 29.08.2011 - 4 K 1583/10
    Insoweit hatte schon das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. März 1988 - 4 C 75/84 - (juris) entschieden, dass ein Feldweg, der kein Interessentenweg war, sondern der Allgemeinheit seit jeher zur Verfügung stand, als öffentliche Straße im Sinne des § 1 Abs. 4 EKrG anzusehen war.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1997 - 1 A 13249/95

    Eisenbahbetrieb; Erhaltungspflicht; Eisenbahnüberführungsbauwerk;

    Auszug aus VG Koblenz, 29.08.2011 - 4 K 1583/10
    Die Übertragung des Eigentums auf die Klägerin hatte keine Auswirkungen auf die Unterhaltungslast, denn das Gesetz kannte damals nur die beiden, oben genannten Erlöschenstatbestände; die Eigentumsübertragung gehörte nicht dazu (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.02.1997 - 1 A 13249/95.OVG -).
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