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   VG Leipzig, 01.10.1998 - 5 K 875/96   

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https://dejure.org/1998,15124
VG Leipzig, 01.10.1998 - 5 K 875/96 (https://dejure.org/1998,15124)
VG Leipzig, Entscheidung vom 01.10.1998 - 5 K 875/96 (https://dejure.org/1998,15124)
VG Leipzig, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 5 K 875/96 (https://dejure.org/1998,15124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planfeststellung eines Rahmenbetriebsplans zum Abbau von Quarzporphyr in einem Bergwerksfeld; Entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen; Belastung einer Kreisstraße mit dem vorhabenbezogenen Schwerlastverkehr als entgegenstehendes Interesse; Vorrangigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Trier, 29.10.2013 - 5 L 1240/13

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die im Hauptbetriebsplan zugelassenen

    Für den bergbaulichen Transportverkehr sind dies etwa die Vorschriften des Straßenrechts, des Straßenverkehrsrechts oder sonstige Vorschriften, die den Gütertransport auf öffentlichen Straßen betreffen (VG Leipzig, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 5 K 875/96, ZfB 1998, 331, 334 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 A 514/10

    Öffentliches Interesse an Bodenschätzen: Nachbarschutz?

    Das Verwaltungsgericht hat die Klageabweisung nicht nur damit begründet, dass die Auswirkungen der Straßenbenutzung durch den betriebsbezogenen Ziel- und Quellverkehr für die Rechtmäßigkeit einer Betriebsplanzulassung unerheblich seien (so bereits VG Leipzig, Urt. v. 1. Oktober 1998 - 5 K 875/96 -, juris Rn. 18 ff. [rechtskräftig] unter Hinweis auf SächsOVG, Urt. v. 10. Juni 1998, ZfB 1998, 205), sondern es hat - die Klageabweisung selbstständig tragend - zusätzlich ausgeführt, dass angesichts der Lage des klägerischen Hausgrundstücks in etwa 2 km Entfernung jenseits eines Waldstücks kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Betrieb des Steinbuchs und dem Verkehrsaufkommen am Wohnhaus des Klägers bestehe.
  • VG Leipzig, 20.06.2012 - 1 K 1031/10

    Zuständigkeit des Sächsischen Oberbergamtes für die Genehmigung einer

    Hieraus folgt, dass Fragen und Auswirkungen der Straßenbenutzung durch den bergbaubezogenen Verkehr bei der Betriebsplanzulassung grundsätzlich außen vorzubleiben haben und somit auch nicht als öffentlicher Belang i.S.d. § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG der Betriebsplanzulassung entgegengehalten werden können (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 1.10.1998, - 5 K 875/96 -).
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