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VG Leipzig, 07.11.2017 - 4 K 1253/15 |
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Verfahrensgang
- VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15
- VG Leipzig, 07.11.2017 - 4 K 1253/15
- VG Leipzig, 15.01.2018 - 4 O 27/17
- OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18
Beschwerde; Erinnerung; Festsetzung der zu erstattenden Kosten des Vorverfahrens; …
Auf die Beschwerde des Beklagten werden der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 15. Januar 2018 - 4 O 27/17 - und der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 7. November 2017 - 4 K 1253/15 - geändert.5 Nachdem das Verwaltungsgericht im Urteil vom 3. Mai 2017 - 4 K 1253/15 - dem Beklagte die Kosten des Verfahrens auferlegt und mit Beschluss vom 12. Juli 2017 die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig erklärt hat (§ 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO), begegnet die Festsetzung der vom Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten des Vorverfahrens auf dessen Antrag hin durch die Urkundsbeamtin des Verwaltungsgerichts gemäß § 164 VwGO dem Grunde nach keinen Bedenken.