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   VG Leipzig, 09.05.1996 - 5 K 129/95   

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VG Leipzig, 09.05.1996 - 5 K 129/95 (https://dejure.org/1996,12369)
VG Leipzig, Entscheidung vom 09.05.1996 - 5 K 129/95 (https://dejure.org/1996,12369)
VG Leipzig, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - 5 K 129/95 (https://dejure.org/1996,12369)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VG Leipzig, 09.05.1996 - 5 K 129/95
    Das Merkmal "im Zusammenhang bebaut" erfordert eine "tatsächlich aufeinanderfolgende, eben zusammenhängende Bebauung" (ständige Rechtspr. seit BVerwG, Urt. v. 6.11.1968 - 4 C 2.66 -, BVerwGE 31, 20 ).

    Ob insoweit eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs vorliegt oder nicht, läßt sich nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben bestimmen; es gibt insoweit auch keine festen Größenangaben (BVerwG, Urt. v. 6.11.1968 - 4 C 2.66 - aaO.).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VG Leipzig, 09.05.1996 - 5 K 129/95
    Nachdem nach den obigen Ausführungen bereits ohne die früher vorhandene - zuletzt wurde 1982 ein 3-stöckiges Wohnhaus beseitigt - Altbebauung auf den streitgegenständlichen Grundstücken von einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.v. § 34 Abs. 1 BauGB auszugehen ist, erübrigt sich ein Eingehen darauf, inwieweit die früher vorhanden gewesene Bebauung bei der Beurteilung des Bebauungszusammenhangs mit zu berücksichtigen wäre, obwohl die Beseitigung dieser Anlagen bereits lange zurückliegt (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 19.9.1986 - 4 C 15.84 DVBl 87, 478 ff.).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus VG Leipzig, 09.05.1996 - 5 K 129/95
    Zur Beurteilung bedarf es vielmehr einer Wertung und Bewertung der gesamten konkreten örtlichen Verhältnisse nach den Maßstäben der Verkehrsauffassung Ausschlaggebend ist, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt und die umgebende Bebauung das betreffende Grundstück in einer Weise prägt, daß aus dieser die Merkmale für eine hinreichende Zulässigkeitsbeurteilung nach § 34 Abs. 1 BauGB entnommen werden können (BVerwG, Urt. v. 1.12.1972 - 4 C 6.71 -, BVerwGE 41, 227 ).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus VG Leipzig, 09.05.1996 - 5 K 129/95
    Ein größeres unbebautes Grundstück unterbricht den Bebauungszusammenhang, wenn es durch die umgebende Bebauung städtebaulich nicht mehr "geprägt" ist (BVerwG, Urt. v. 17.2.1984, DÖV 84, 855).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Auszug aus VG Leipzig, 09.05.1996 - 5 K 129/95
    In entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kann bei Erledigung einer Verpflichtungsklage (die Erledigung liegt hier im Erlaß der Veränderungssperre, wodurch sich aufgrund der dadurch geschaffenen neuen, für die Klägerin nachteiligen Rechtslage, der ursprüngliche Verpflichtungsantrag "erledigt" hat) eine Fortsetzungsfeststellungsklage mit dem Ziel erhoben werden, vom Gericht feststellen zu lassen, daß der zunächst angefochtene Ablehnungsbescheid zum Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig war (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1980, BVerwGE 61, 128 sowie Urt. v. 29.4.1992, DVBl. 1992, 1230 m.w.Rspr.N.).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VG Leipzig, 09.05.1996 - 5 K 129/95
    In entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kann bei Erledigung einer Verpflichtungsklage (die Erledigung liegt hier im Erlaß der Veränderungssperre, wodurch sich aufgrund der dadurch geschaffenen neuen, für die Klägerin nachteiligen Rechtslage, der ursprüngliche Verpflichtungsantrag "erledigt" hat) eine Fortsetzungsfeststellungsklage mit dem Ziel erhoben werden, vom Gericht feststellen zu lassen, daß der zunächst angefochtene Ablehnungsbescheid zum Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig war (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1980, BVerwGE 61, 128 sowie Urt. v. 29.4.1992, DVBl. 1992, 1230 m.w.Rspr.N.).
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