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   VG Leipzig, 10.11.1994 - 1 K 877/93   

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https://dejure.org/1994,8230
VG Leipzig, 10.11.1994 - 1 K 877/93 (https://dejure.org/1994,8230)
VG Leipzig, Entscheidung vom 10.11.1994 - 1 K 877/93 (https://dejure.org/1994,8230)
VG Leipzig, Entscheidung vom 10. November 1994 - 1 K 877/93 (https://dejure.org/1994,8230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweisung einer Eigentumsfeststellungsklage an das zuständige Gericht; Zulässigkeit einer gesonderten Festellungsklage über eine erfolgte oder nicht erfolgte Enteignung durch die Besatzungsmacht; Enteigung durch die Besatzungsmacht als "Verwaltungsakt"; Subsidiarität ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 1 K 400/95
  • VG Leipzig, 10.11.1994 - 1 K 877/93
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus VG Leipzig, 10.11.1994 - 1 K 877/93
    Dann kann ein Rückgabeanspruch aber nur nach Maßgabe des Vermögensgesetzes und nicht auf zivilrechtlichem Wege geltend gemacht werden (BVerwG, Urt, v. 30.06.1994, - 7 C 24.93, NJW 1994, 2713 ; Urt. v. 19.01.1995, - 7 C 42.93).

    Auch in diesem Fall ist die Feststellungsklage nach § 43 VwGO subsidiär (vgl. Meier in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 37 VermG , Rz. 44), Anders verhält es sich nur, wenn in Wahrheit gar keine inhaltliche Konkurrenz zwischen vermögensrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüchen besteht, etwa wenn sich in dem betreffenden Mangel der Eigentumsentziehung ein allgemeines, unabhängiges Risiko des Rechtsverkehrs verwirklicht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1995, aaO., unter Hinweis auf BGHZ 120, 204 [211]; 121, 347 [354]; 122, 204 [207]).

    Oder aber der Zivilrechtsweg ist aus den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.01.1995, aaO., genannten Gründen zulässig.

  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus VG Leipzig, 10.11.1994 - 1 K 877/93
    Auch in diesem Fall ist die Feststellungsklage nach § 43 VwGO subsidiär (vgl. Meier in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 37 VermG , Rz. 44), Anders verhält es sich nur, wenn in Wahrheit gar keine inhaltliche Konkurrenz zwischen vermögensrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüchen besteht, etwa wenn sich in dem betreffenden Mangel der Eigentumsentziehung ein allgemeines, unabhängiges Risiko des Rechtsverkehrs verwirklicht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1995, aaO., unter Hinweis auf BGHZ 120, 204 [211]; 121, 347 [354]; 122, 204 [207]).
  • BGH, 16.04.1993 - V ZR 87/92

    Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräuerung eines DDR-Grundstücks

    Auszug aus VG Leipzig, 10.11.1994 - 1 K 877/93
    Auch in diesem Fall ist die Feststellungsklage nach § 43 VwGO subsidiär (vgl. Meier in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 37 VermG , Rz. 44), Anders verhält es sich nur, wenn in Wahrheit gar keine inhaltliche Konkurrenz zwischen vermögensrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüchen besteht, etwa wenn sich in dem betreffenden Mangel der Eigentumsentziehung ein allgemeines, unabhängiges Risiko des Rechtsverkehrs verwirklicht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1995, aaO., unter Hinweis auf BGHZ 120, 204 [211]; 121, 347 [354]; 122, 204 [207]).
  • BGH, 19.02.1993 - V ZR 269/91

    Nutzungsrechte an beschlagnahmten DDR-Grundstücken

    Auszug aus VG Leipzig, 10.11.1994 - 1 K 877/93
    Auch in diesem Fall ist die Feststellungsklage nach § 43 VwGO subsidiär (vgl. Meier in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 37 VermG , Rz. 44), Anders verhält es sich nur, wenn in Wahrheit gar keine inhaltliche Konkurrenz zwischen vermögensrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüchen besteht, etwa wenn sich in dem betreffenden Mangel der Eigentumsentziehung ein allgemeines, unabhängiges Risiko des Rechtsverkehrs verwirklicht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1995, aaO., unter Hinweis auf BGHZ 120, 204 [211]; 121, 347 [354]; 122, 204 [207]).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93

    Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit

    Auszug aus VG Leipzig, 10.11.1994 - 1 K 877/93
    Dann kann ein Rückgabeanspruch aber nur nach Maßgabe des Vermögensgesetzes und nicht auf zivilrechtlichem Wege geltend gemacht werden (BVerwG, Urt, v. 30.06.1994, - 7 C 24.93, NJW 1994, 2713 ; Urt. v. 19.01.1995, - 7 C 42.93).
  • VG Leipzig, 10.11.1994 - 1 K 400/95
    Auszug aus VG Leipzig, 10.11.1994 - 1 K 877/93
    Hinsichtlich dieses Anspruches ist die Klage mit dem neuen Az: 1 K 400/95 nach Anhörung der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung gemäß § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG durch Beschluß an das zuständige Landgericht zu verweisen, da der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 VwGO nicht gegeben ist.
  • OLG Jena, 26.07.1994 - 5 U 369/93

    Zulässigkeit des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten ; Anspruch auf

    Auszug aus VG Leipzig, 10.11.1994 - 1 K 877/93
    Der Entscheidung des Thüringischen Oberlandesgerichts (Beschl. v. 26, 07.1994, Az: 5 U 369/93, OLG-NL 1994, S. 239 f.) kann sich die Kammer nicht anschließen.
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