Rechtsprechung
   VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 164/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43557
VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 164/12 (https://dejure.org/2013,43557)
VG Leipzig, Entscheidung vom 17.07.2013 - 1 K 164/12 (https://dejure.org/2013,43557)
VG Leipzig, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 1 K 164/12 (https://dejure.org/2013,43557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,43557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der bei Aufstellung des Plans vorhandenen tatsächlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisstandes bei der Beurteilung eines Luftreinhalteplans; Auswirkungen von nachträglichen Entwicklungen auf die weitere Rechtmäßigkeit einer Umweltzone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 78.11

    Luftreinhalteplan; Luftreinhalte- und Aktionsplan; Luftverunreinigung;

    Auszug aus VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 164/12
    Bei planabhängigen Maßnahmen wie der straßenverkehrsrechtlichen Umsetzung der Verkehrsbeschränkungen bzw. Verkehrsverbote nach § 40 Abs. 1 BImSchG unterliegt allerdings der den angefochtenen Maßnahmen zugrundeliegende Luftreinhalte- und/oder Aktionsplan gerichtlicher Inzidentkontrolle (st.Rspr. z.B. BVerwG, Beschl. v. 11.7.2012 - 3 B 78/11 -, [...] ).

    Inhaltlich beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung derartiger Prognosen daher darauf, ob die Prognose von zutreffenden Werten, Daten und Zahlen ausgeht, auf realistischen Annahmen beruht, methodisch einwandfrei erarbeitet worden ist und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.7.2012, a.a.O, Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2011 - 8 A 275/09 Rn. 28; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.5.2011 - 12 L 143/09 - Rn. 47; [...]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 8 A 2751/09

    Kölner Umweltzone ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 164/12
    Zwar ergibt sich aus § 47 und § 40 BImSchG , die ein zweistufiges Verfahren zur Sicherung der Luftqualität vorsehen, dass für die Beurteilung der Frage, ob die einem Luftreinhalteplan zugrunde liegenden Prognosen rechtlich zu beanstanden sind, grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.7.2012. a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2011 - 8 A 2751/09 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.10.2011 - OVG 1 B 4.10 - jeweils [...]).

    Es liegt auch auf der Hand, dass eine dauerhafte Unterschreitung der Grenzwerte nicht ohne verkehrsbezogene Maßnahmen zu erreichen ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Auszug aus VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 164/12
    Grund dafür sind zum einen die prognostischen Elemente, die der Planung im Hinblick auf die Schadstoffentwicklung und die Wirkung der von ihr festgelegten Maßnahmen zugrunde liegen, und zum anderen das Ermessen, das der Behörde bei der Auswahl und der Ausgestaltung der im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen zusteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.3.2007 - 7 C 9.06 -, [...] ).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 164/12
    Wie weit der aus Art. 14 Abs. 1 GG resultierende Schutz am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb reicht, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht eindeutig formuliert (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 22.5.1979, BVerfGE 51, 193 [BVerfG 22.05.1979 - 1 BvL 9/75] ).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 143/09

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage betroffener Verkehrsteilnehmer gegen die in

    Auszug aus VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 164/12
    Das hätte nicht zur Folge, dass der Plan - sofern er auf einer methodisch plausiblen Prognose beruht - ohne weiteres während seines Geltungszeitraums, und damit für die Vergangenheit, wirkungslos würde (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 12.5.2011 - 12 LC 143/09 -, [...] ).
  • BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90

    Bloße Gewinn- und Umsatzchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten und

    Auszug aus VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 164/12
    Selbst wenn man jedoch zugunsten der Klägerin unterstellt, dass der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte von der Eigentumsgarantie umfasst werde, erstreckt sich dieser Schutz nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls nicht auf bloße Gewinn- und Umsatzchancen und tatsächliche Gegebenheiten wie die bestehenden Geschäftsverbindungen, den erworbenen Kundenstamm oder die Marktstellung (etwa BVerfG, Beschl. v. 4.10.1991, NJW 1992, 1878 [BVerfG 04.10.1991 - 1 BvR 314/90] ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 1 B 4.10

    Oberverwaltungsgericht bestätigt die Einrichtung der Umweltzone in Berlin

    Auszug aus VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 164/12
    Zwar ergibt sich aus § 47 und § 40 BImSchG , die ein zweistufiges Verfahren zur Sicherung der Luftqualität vorsehen, dass für die Beurteilung der Frage, ob die einem Luftreinhalteplan zugrunde liegenden Prognosen rechtlich zu beanstanden sind, grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.7.2012. a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2011 - 8 A 2751/09 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.10.2011 - OVG 1 B 4.10 - jeweils [...]).
  • VGH Bayern, 10.05.2010 - 11 CS 10.368

    Sperrung einer mittelalterlichen Altstadt für Gespannfuhrwerke; Gefahrenlage

    Auszug aus VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 164/12
    Etwas anderes kommt nur dort in Betracht, wo die veränderten Verkehrsregelungen gänzlich außergewöhnlich oder die Folgen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise so erheblich sind, dass sie die Existenz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes unmittelbar bedrohen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.5.2010 - 11 CS 10.368, [...], m. w. N.).
  • VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14

    Klage eines Unternehmens gegen eine Umweltzone; vorbeugender Rechtsschutz;

    Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung, sie werden vom Grundgesetz eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.10.1991 - 1 BvR 314/90 - NJW 1992, 1878, juris Rdnr. 2; vgl. VG Leipzig, Urteil vom 17.07.2013 - 1 K 164/12 - S. 22 des amtlichen Umdrucks, juris Rdnr. 82).

    Die Klägerin ist mit ihrem Beförderungs- und Transportunternehmen und ihren Fahrzeugen aus dem Fuhrpark den Bedingungen und Gegebenheiten der Straßen unterworfen, auf denen sie ihr Gewerbe ausübt; sie muss als Straßennutzerin ebenso wie die Straßenanlieger Verkehrsregelungen oder Verlagerungen des Verkehrs, mit denen die Straßen den sich wandelnden Bedürfnissen des Verkehrs angepasst werden, grundsätzlich hinnehmen (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 17.07.2013 - 1 K 164/12 - S. 22 des amtlichen Umdruck, juris Rdnr. 82; vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.05.2010 - 11 CS 10.368 - juris Rdnr. 16 m.w.N.; vgl. zum Stra- ßenanlieger BVerwG, Urteil vom 08.10.1976 - VII C 24.73 - NJW 1977, 2367, juris Rdnr. 27 ff. m.w.N.: danach teile der Straßenanlieger in gewisser Hinsicht das Schicksal der Straße, das von dem Verkehr auf dieser Straße abhänge, der wiederum einem ständigen Wandel unterworfen sei).

    Etwas anderes kommt nach der vorgenannten Rechtsprechung nur dort in Betracht, wo die veränderten Verkehrsregelungen gänzlich außergewöhnlich oder ihre Folgen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise so erheblich sind, dass sie die Existenz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes unmittelbar bedrohen (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 17.07.2013 - 1 K 164/12 - S. 22 des amtlichen Umdruck, juris Rdnr. 82; vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.05.2010 - 11 CS 10.368 - juris Rdnr. 16 m.w.N.).

    Es ist somit auch nicht ersichtlich, dass die Existenz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs der Klägerin durch das mit der Umweltzone für dieses Fahrzeug verbundene Fahrverbot tatsächlich unmittelbar bedroht sein könnte (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 17.07.2013 - 1 K 164/12 - S. 22 des amtlichen Umdruck, juris Rdnr. 84).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht