Rechtsprechung
   VG Leipzig, 21.07.1994 - 1 K 1943/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5357
VG Leipzig, 21.07.1994 - 1 K 1943/93 (https://dejure.org/1994,5357)
VG Leipzig, Entscheidung vom 21.07.1994 - 1 K 1943/93 (https://dejure.org/1994,5357)
VG Leipzig, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 1 K 1943/93 (https://dejure.org/1994,5357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; staatlicher Verwalter; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Überschuldungslage; Beweislast; Manipulation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 4 Abs. 3 lit. a, b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus VG Leipzig, 21.07.1994 - 1 K 1943/93
    In der subjektiven Teilhabe an dieser Manipulation besteht das Wesen der Unredlichkeit (vgl.: BVerwG, Beschl. v.02.04.1993 - 7 B 22.93; VG Dresden, Urteil vom 11.11.1992, VIZ 1993, 265 ).

    Dieser Fahrlässigkeitsvorwurf füllt auch das "manipulative Element" aus, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes Merkmal des unredlichen Erwerbes ist (vgl.: BVerwG, Beschl. v.02.04.1993, aaO).

  • BVerwG, 07.12.1993 - 7 B 208.93

    Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Landesbehörden durch die Landratsämter oder

    Auszug aus VG Leipzig, 21.07.1994 - 1 K 1943/93
    Dort geht es um die Bestimmung von objektiven Tatbestandsvoraussetzungen für eine Gruppe von Fällen, die vom Geltungsbereich des Gesetzes umfaßt werden sollen (Fieberg/Reichenbach, VermG , § 4 RdNr. 46, 50; vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1993, ZOV 1994, 59 f.).
  • VG Dresden, 11.11.1992 - IX K 524/92

    Regelbeispiel; Manipulation; Erwerbsvorgang; Unredlichkeit; Unlautere

    Auszug aus VG Leipzig, 21.07.1994 - 1 K 1943/93
    In der subjektiven Teilhabe an dieser Manipulation besteht das Wesen der Unredlichkeit (vgl.: BVerwG, Beschl. v.02.04.1993 - 7 B 22.93; VG Dresden, Urteil vom 11.11.1992, VIZ 1993, 265 ).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus VG Leipzig, 21.07.1994 - 1 K 1943/93
    Vielmehr ist jede Stufe der Fahrlässigkeit erfaßt, wie auch die Legaldefinition des " kennen müssen" in § 122 Abs. 2 BGB zeigt (BVerwG, Urteil vom 27.01.1994, - BVerwG 7 C 4.93 - vgl.: auch Barkam/Wittner, in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, 4 RdNr. 65; Heinrichs in: Palandt, BGB , 51. Auflage, § 122 RdNr. 5).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.02.2001 - 6 K 2168/96

    Ausschluss eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs wegen redlichen

    Dementsprechend hätten sich auch die Beigeladenen von ihrem Inhalt Kenntnis verschaffen können und haben es ggf. in zumindest fahrlässiger Weise unterlassen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 26.05.1999 - 6 K 819/95 - S. 12 des Umdrucks sowie etwa VG Leipzig, Urteil vom 21.07.1994 - 1 K 1943/93 - KPS § 4 VermG 115/94).
  • VG Cottbus, 10.02.1999 - 1 K 702/96

    Rückübertragung eines ehemals Juden gehörenden Grundstücks; Unlautere

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Leipzig, 15.03.1995 - 1 K 1686/93
    Denn anders als in dem Urteil der Kammer vom 21.07.1994 (Az.: 1 K 1943/93, hierzu auch: BVerwG, Beschl. v. 03.02.1995 - 7 B 221.94) zugrundeliegenden Fall, war für die Erwerber vorliegend nicht ohne weitere Zusatzinformationen erkenntlich, daß die Grundpfandrechte nicht mehr in der angegebenen Höhe valutiert waren.
  • VG Leipzig, 15.03.1996 - 1 K 1472/94
    "Zur Frage des Kennenmüssens eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 der Verwalterverordnung vom 11.12.1968, wenn der treuhänderische Verwalter unter anderen Miterben auf Veräußererseite auftritt (Abgrenzung zu BVerwG, Beschl. v. 3.2.1995 - 7 B 221.94 -, VIZ 1995, 352 ; Urteil der Kammer v. 21.7.1994 - VG 1 K 1943/93).«.
  • VG Leipzig, 16.09.1994 - 1 K 1162/93

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks in der ehemaligen Deutschen

    Anders als in dem Fall, der dem Urteil der Kammer vom 21.07.1994 (Az.: 1 K 1943/93) zugrunde lag, wo das veräußerte Grundstück überhaupt nicht belastet war und auch sonst für die Erwerber erkennbare Forderungen nicht existierten, kann in Fällen der vorliegenden Art den Erwerbern kein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht