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   VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99   

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https://dejure.org/2004,35422
VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99 (https://dejure.org/2004,35422)
VG Leipzig, Entscheidung vom 27.04.2004 - 4 K 2210/99 (https://dejure.org/2004,35422)
VG Leipzig, Entscheidung vom 27. April 2004 - 4 K 2210/99 (https://dejure.org/2004,35422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erlass eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung von Windkraftanlagen; Folgen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit des beabsichtigten Vorhabens; Windkraftanlagen als Windfarm; Anforderungen an Ziele der Raumordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99
    Hinsichtlich des bestehenden Fortsetzungsfeststellungsinteresses wegen Wiederholungsgefahr werde auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.12.2001 - Az.: 4 C 3.01 - verwiesen.

    Zwar hat die Kammer trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2001 - 4 C 3/01 - schon Bedenken, ob nicht der Klägerin bereits die immissionsschutzrechtliche Genehmigung aus Gründen des in Kraft getretenen Regionalplanes ...... sachsen und dessen Teilfortschreibung versagt werden müsste und deshalb das Fortsetzungsfeststellungsinteresse abzulehnen ist.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 13.12.2001 - 4 C 3.01) sowie des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16.9.2003 - 1 B 226/99 -) beträgt der Streitwert für ein auf die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windkraftanlage gerichtetes Verfahren 10 % der Herstellungskosten der Anlage.

  • OVG Sachsen, 16.09.2003 - 1 B 226/99

    Landschaftsschutz, Landschaftsbild, Schmalseitenprivileg, Windkraftanlage

    Auszug aus VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 13.12.2001 - 4 C 3.01) sowie des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16.9.2003 - 1 B 226/99 -) beträgt der Streitwert für ein auf die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windkraftanlage gerichtetes Verfahren 10 % der Herstellungskosten der Anlage.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung (Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 3.02 -) hervorgehoben, dass im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit einer (raumbedeutsamen) Windkraftanlage im Außenbereich das in Aufstellung befindliche Ziel zwar nicht das Gewicht besitzt, das § 35 Abs. 3 Sätze 2 u.3 BauGB den bereits wirksam festgesetzten Zielen der Raumordnung verleiht.
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99
    Auch Plansätze, die Regel-Ausnahme-Struktur aufweisen, können die Merkmale eines Ziels der Raumordnung erfüllen, wenn der Plangeber neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch wenigstens Bestimmbarkeit selbst festlegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2003, DVBl. 2004, 251 f.).
  • VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Einzelhandelsgroßprojekts

    Auszug aus VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99
    Nach Auffassung des Gerichts besitzen die im Regionalplan als Ziele der Raumordnung definierten Soll-Festlegungen, hier das Ziel 6.3.7, auch Zielcharakter (ebenso: OVG Lüneburg, Urt. v. 16.6.1984, NJW 1984, 1776; BayVGH, Urt.v.7.6.2000, BayVBl. 2001, 175).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 1 LC 276/02

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage;

    Auszug aus VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99
    Auch § 1 Abs. 3 der 4. BImSchV bietet bei der vorliegenden Fallkonstellation keine Hilfestellung für die Beantwortung der Frage, ob eine Windfarm vorliegt (offen gelassen OVG Lüneburg, Urt. v. 25.9.2003 - 1 LC 276/02 -).
  • VG Leipzig, 23.08.2001 - 4 K 1798/96
    Auszug aus VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99
    Wie sich aus den Feststellungen im Urteil vom 23.8.2001 des Verwaltungsgerichts Leipzig - 4 K 1798/96 - ergibt, bedurfte es noch der Überarbeitung des Kartenmaterials und schließlich der Auslegung.
  • OVG Sachsen, 18.05.2000 - 1 B 29/98

    Planungsrechtlicher Bauvorbescheid für die Errichtung von Windkraftanlagen;

    Auszug aus VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99
    Damit schließt sich die Kammer der Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 18.5.2000 - 1 B 29/98 - an, wonach auf Grund der klaren Formulierung von § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB nur in Kraft getretene Regionalpläne zu berücksichtigen sind.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.06.1982 - 1 A 194/80
    Auszug aus VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99
    Nach Auffassung des Gerichts besitzen die im Regionalplan als Ziele der Raumordnung definierten Soll-Festlegungen, hier das Ziel 6.3.7, auch Zielcharakter (ebenso: OVG Lüneburg, Urt. v. 16.6.1984, NJW 1984, 1776; BayVGH, Urt.v.7.6.2000, BayVBl. 2001, 175).
  • VG Cottbus, 29.09.2006 - 3 L 225/06

    Eilantrag gegen Genehmigung für Windenergieanlagen in Schorbus erfolgreich

    Sonstige Erfordernisse der Raumordnung sind in der Terminologie des § 35 BauGB öffentliche Belange, die im Einzelfall einem privilegierten raumbedeutsamen Vorhaben entgegenstehen können (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 27.04.2004 - 4 K 2210/99 -, Natur und Recht 2004, 821).
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