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VG München, 05.05.2014 - M 8 K 14.1197 |
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- BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07
Verletzung von Bauplanungsrecht durch einen aus tatsächlichen oder rechtlichen …
Auszug aus VG München, 05.05.2014 - M 8 K 14.1197
Ist danach zum Zeitpunkt des Planerlasses eine Erforderlichkeit zu bejahen, treten aber später Umstände auf, die einer Verwirklichung der Planung auf Dauer entgegenstehen, so liegt der Schluss nahe, die Funktionslosigkeit in einem solchen Falle nach denselben Maßstäben zu beurteilen (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 14.6.2007 - 4 BN 21/07 - BRS 71 Nr. 3 und B.v. 22.7.2010 - 4 B 22/10 - DVBl 2010, 1374 - zu einer aufgegebenen Straßenplanung).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, der die Trasse einer Landstraße festsetzt, nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa 10 Jahren nach Inkrafttreten des Plans ausgeschlossen erscheint, d.h. wenn dem Beginn seiner Verwirklichung etwa in diesem Zeitraum rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen (BVerwG U.v. 18.3.2004 Az: 4 CN 4/03, NVwZ 2004, 856 f. und B.v. 14.6.2007 Az: 4 BN 21/07 a.a.O.).
- VG München, 23.06.2014 - M 8 K 13.1855
Hauptsacheerledigung; Kostenverteilung nach Aufhebung des Bescheides
Auszug aus VG München, 05.05.2014 - M 8 K 14.1197
Die hierauf erfolgte Baueinstellungsverfügung sei Gegenstand des Klageverfahrens M 8 K 13.1855.Das Gericht hat am 5. Mai 2014 im streitgegenständlichen Verfahren und im Verfahren M 8 K 13.1855 Beweis durch Einnahme eines Augenscheins erhoben.
- BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03
Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …
Auszug aus VG München, 05.05.2014 - M 8 K 14.1197
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, der die Trasse einer Landstraße festsetzt, nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa 10 Jahren nach Inkrafttreten des Plans ausgeschlossen erscheint, d.h. wenn dem Beginn seiner Verwirklichung etwa in diesem Zeitraum rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen (BVerwG U.v. 18.3.2004 Az: 4 CN 4/03, NVwZ 2004, 856 f. und B.v. 14.6.2007 Az: 4 BN 21/07 a.a.O.).
- BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03
Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des …
Auszug aus VG München, 05.05.2014 - M 8 K 14.1197
Es ist danach darauf abzustellen, ob die Festsetzungen unabhängig davon, ob sie in Teilen des Plangebiets noch durchsetzbar wären, bei einer Gesamtbetrachtung doch die Fähigkeit verloren haben, die städtebauliche Entwicklung in der durch das planerische Konzept vorgegebenen Richtung zu steuern (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.2003 - 4 B 85/03 - BauR 2004, 1128 - zur Festsetzung von Baulinien in einem übergeleiteten Baulinienplan aus den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts). - BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus VG München, 05.05.2014 - M 8 K 14.1197
Die durch die Festsetzung geschaffene Belastung der betroffenen Grundeigentümer kann im Hinblick auf eine zur Rechtssicherheit als Element des Rechtsstaatsprinzips gebotene Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit nicht zeitlich unbegrenzt in der Schwebe bleiben (vgl. hierzu auch BVerfG B.v. 5.3.2013 Az: 1 BvR 2457/08 - juris). - BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus VG München, 05.05.2014 - M 8 K 14.1197
Allerdings wird sie dem Gleichbehandlungsgrundsatz dann nicht mehr gerecht, wenn sie ohne sachlichen Grund, d.h. willkürlich die Beseitigung einer oder nur weniger Anlagen fordert und gegen vergleichbare Vorhaben nicht einschreitet (vgl. BVerwG, B.v. 22.4.1995 Az: 4 B 55/95 - juris; BRS 57 Nr. 248). - BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10
Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus …
Auszug aus VG München, 05.05.2014 - M 8 K 14.1197
Ist danach zum Zeitpunkt des Planerlasses eine Erforderlichkeit zu bejahen, treten aber später Umstände auf, die einer Verwirklichung der Planung auf Dauer entgegenstehen, so liegt der Schluss nahe, die Funktionslosigkeit in einem solchen Falle nach denselben Maßstäben zu beurteilen (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 14.6.2007 - 4 BN 21/07 - BRS 71 Nr. 3 und B.v. 22.7.2010 - 4 B 22/10 - DVBl 2010, 1374 - zu einer aufgegebenen Straßenplanung).
- VG München, 06.06.2016 - M 8 K 15.2674
Funktionslosigkeit einer Baugrenzenfeststetzung für Trassenführung einer …
Es ist darauf abzustellen, ob die Festsetzungen - unabhängig davon, ob sie in Teilen des Plangebietes noch durchsetzbar wären, bei einer Gesamtbetrachtung doch die Fähigkeit verloren haben, die städtebauliche Entwicklung in der durch das planerische Konzept vorgegebenen Richtung zu steuern (…BVerwG, B. v. 9.10.2003 - 4 B 85/03 - juris Rn. 8; VG München, U. v. 5.5.2014 - M 8 K 14.1197 - juris Rn. 30). - VG München, 27.07.2015 - M 8 K 14.3235
Positiver Bauvorbescheid wegen planungsrechtlicher Zulässigkeit
Es ist darauf abzustellen, ob die Festsetzungen - unabhängig davon, ob sie in Teilen des Plangebietes noch durchsetzbar wären, bei einer Gesamtbetrachtung doch die Fähigkeit verloren haben, die städtebauliche Entwicklung in der durch das planerische Konzept vorgegebenen Richtung zu steuern (…BVerwG, B. v. 09.10.2003 - 4 B 85/03 - juris Rn. 8; VG München, U. v. 05.05.2014 - M 8 K 14.1197 - juris Rn. 30).