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   VG München, 14.06.2012 - M 11 K 11.5045   

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https://dejure.org/2012,20679
VG München, 14.06.2012 - M 11 K 11.5045 (https://dejure.org/2012,20679)
VG München, Entscheidung vom 14.06.2012 - M 11 K 11.5045 (https://dejure.org/2012,20679)
VG München, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - M 11 K 11.5045 (https://dejure.org/2012,20679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beseitigungsanordnung für Balkone und Terrassen; mehrdeutige Festsetzung der zulässigen Grundfläche; Befreiung für Überschreitung der zulässigen Grundflächengröße; Abweichung für Vortreten von Terrassen über eine Baugrenze; Schutz von ortsbildprägenden Hangflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.3519

    Festsetzung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden; Wohngebäude;

    Auszug aus VG München, 14.06.2012 - M 11 K 11.5045
    Die zulässige Grundflächengröße muss für alle Anlagen, die bei der Ermittlung der Grundfläche mitzurechnen sind, festgesetzt werden; eine Festsetzung nur für die "Hauptanlagen", nicht jedoch auch für die nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO mitzurechnenden "Nebenanlagen", ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 1, § 19 BauNVO gedeckt (BayVGH vom 10.8.2006 NVwZ-RR 2007, 447; vom 13.4.2006 ZfBR 2006, 693).

    Diese Berechnung würde zwar den Vorgaben des § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO entsprechen; eine Anwendbarkeit dieser Anrechnungsvorschrift setzt jedoch gerade voraus, dass zunächst die zulässige Grundfläche als "Summenmaß" aller baulicher Anlagen, die das Maß der baulichen Nutzung bestimmen, festgesetzt wurde (BayVGH vom 13.4.2006 ZfBR 2006, 693).

  • VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 04.1371

    Anfechtung von zwei inhaltsgleichen Fassungen eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VG München, 14.06.2012 - M 11 K 11.5045
    Die zulässige Grundflächengröße muss für alle Anlagen, die bei der Ermittlung der Grundfläche mitzurechnen sind, festgesetzt werden; eine Festsetzung nur für die "Hauptanlagen", nicht jedoch auch für die nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO mitzurechnenden "Nebenanlagen", ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 1, § 19 BauNVO gedeckt (BayVGH vom 10.8.2006 NVwZ-RR 2007, 447; vom 13.4.2006 ZfBR 2006, 693).
  • VGH Hessen, 24.11.1995 - 4 UE 239/92

    Nachträgliche Genehmigung oder Beseitigung der Erweiterung eines Wochenendhauses

    Auszug aus VG München, 14.06.2012 - M 11 K 11.5045
    Ein Ermessensdefizit liegt vor, wenn die Bauaufsichtsbehörde bei ihrer Entscheidung von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. Decker in Simon/Busse, BayBO, Art. 76 Rdnr. 264; VGH Kassel v. 24.11.1995 NVwZ-RR 1997, 24).
  • VGH Bayern, 29.09.2008 - 1 N 08.2270

    Hauptsacheerledigung; Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan

    Auszug aus VG München, 14.06.2012 - M 11 K 11.5045
    Aufgrund eines Normenkontrollverfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (1 N 08.2270) sei zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde die zulässige Grundfläche für die streitgegenständlichen Grundstücke auf genau 185 m² festgelegt worden.
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