Rechtsprechung
VG München, 14.06.2012 - M 11 K 11.5045 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beseitigungsanordnung für Balkone und Terrassen; mehrdeutige Festsetzung der zulässigen Grundfläche; Befreiung für Überschreitung der zulässigen Grundflächengröße; Abweichung für Vortreten von Terrassen über eine Baugrenze; Schutz von ortsbildprägenden Hangflächen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 14.06.2012 - M 11 K 11.5045
- VGH Bayern, 22.09.2015 - 1 B 14.1652
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.3519
Festsetzung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden; Wohngebäude; …
Auszug aus VG München, 14.06.2012 - M 11 K 11.5045
Die zulässige Grundflächengröße muss für alle Anlagen, die bei der Ermittlung der Grundfläche mitzurechnen sind, festgesetzt werden; eine Festsetzung nur für die "Hauptanlagen", nicht jedoch auch für die nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO mitzurechnenden "Nebenanlagen", ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 1, § 19 BauNVO gedeckt (BayVGH vom 10.8.2006 NVwZ-RR 2007, 447; vom 13.4.2006 ZfBR 2006, 693).Diese Berechnung würde zwar den Vorgaben des § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO entsprechen; eine Anwendbarkeit dieser Anrechnungsvorschrift setzt jedoch gerade voraus, dass zunächst die zulässige Grundfläche als "Summenmaß" aller baulicher Anlagen, die das Maß der baulichen Nutzung bestimmen, festgesetzt wurde (BayVGH vom 13.4.2006 ZfBR 2006, 693).
- VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 04.1371
Anfechtung von zwei inhaltsgleichen Fassungen eines Bebauungsplans; …
Auszug aus VG München, 14.06.2012 - M 11 K 11.5045
Die zulässige Grundflächengröße muss für alle Anlagen, die bei der Ermittlung der Grundfläche mitzurechnen sind, festgesetzt werden; eine Festsetzung nur für die "Hauptanlagen", nicht jedoch auch für die nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO mitzurechnenden "Nebenanlagen", ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 1, § 19 BauNVO gedeckt (BayVGH vom 10.8.2006 NVwZ-RR 2007, 447; vom 13.4.2006 ZfBR 2006, 693). - VGH Hessen, 24.11.1995 - 4 UE 239/92
Nachträgliche Genehmigung oder Beseitigung der Erweiterung eines Wochenendhauses …
Auszug aus VG München, 14.06.2012 - M 11 K 11.5045
Ein Ermessensdefizit liegt vor, wenn die Bauaufsichtsbehörde bei ihrer Entscheidung von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist (…vgl. Decker in Simon/Busse, BayBO, Art. 76 Rdnr. 264; VGH Kassel v. 24.11.1995 NVwZ-RR 1997, 24). - VGH Bayern, 29.09.2008 - 1 N 08.2270
Hauptsacheerledigung; Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan
Auszug aus VG München, 14.06.2012 - M 11 K 11.5045
Aufgrund eines Normenkontrollverfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (1 N 08.2270) sei zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde die zulässige Grundfläche für die streitgegenständlichen Grundstücke auf genau 185 m² festgelegt worden.