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   VG München, 22.10.2012 - M 8 K 11.3693   

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https://dejure.org/2012,48604
VG München, 22.10.2012 - M 8 K 11.3693 (https://dejure.org/2012,48604)
VG München, Entscheidung vom 22.10.2012 - M 8 K 11.3693 (https://dejure.org/2012,48604)
VG München, Entscheidung vom 22. Oktober 2012 - M 8 K 11.3693 (https://dejure.org/2012,48604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorbescheid für Errichtung eines Doppelhauses außerhalb des Bauraums; Erforderlichkeit der Bauleitplanung; Heilung von Abwägungsmängeln durch Fristablauf; Befreiung; Grundzüge der Planung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

    Auszug aus VG München, 22.10.2012 - M 8 K 11.3693
    Bauleitpläne sind somit dann erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn sie nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden können (BVerwG, B.v. 16.01.1996 - 4 NB 1/96 - juris, Rn. 3).

    Es liegt im Übrigen in der Natur der Sache, dass bei der Überplanung eines bebauten Gebietes Regelungen notwendig werden können, die bei der Beplanung unbebauter Gebiete so nicht in Betracht kämen oder doch einer besonderen Rechtfertigung bedürften (zur Zulässigkeit der rechtlichen "Festschreibung" vorhandenen Baubestands durch einen Bebauungsplan vgl. BVerwG, B.v. 16.01.1996 - 4 NB 1/96 - juris, Rn. 3).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VG München, 22.10.2012 - M 8 K 11.3693
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren Vorstellungen entspricht, wenn und soweit diese eine nachvollziehbare städtebauliche Konzeption erkennen lässt und damit auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung hin ausgerichtet ist (BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - juris, Rn. 4; VGH BW, B.v. 30.05.1994 - 5 S 2839/93 - juris, Rn. 22).

    Von einer fehlenden Erforderlichkeit kann nur bei Bauleitplänen ausgegangen werden, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (BVerwG, B.v. 11.05.1999 - 4 BN 15/99 - juris, Rn. 5).

  • BVerwG, 11.11.1998 - 4 BN 50.98
    Auszug aus VG München, 22.10.2012 - M 8 K 11.3693
    Durch diese Übergangsvorschrift sind frühere speziellere Übergangsvorschriften inhaltlich in ihrem bisherigen Geltungsbereich mit erfasst (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.1998 - 4 BN 50.98 - BRS 60 Nr. 58; OVG NRW, B.v. 5.6.2001 - 10a D 213/98.NE - juris).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG München, 22.10.2012 - M 8 K 11.3693
    Dagegen kann von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind, nur dann befreit werden, wenn die jeweilige Abweichung für das Planungsgefüge von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5/99 - NVwZ 1999, 1110).
  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VG München, 22.10.2012 - M 8 K 11.3693
    Selbst wenn man im Übrigen annehmen wollte, dass die Regelung einschränkend dahin auszulegen wäre, dass auch nach rügelosem Ablauf der Sieben-Jahres-Frist besonders schwere Mängel im Abwägungergebnis beachtlich bleiben könnten (offengelassen in BVerwG, B.v. 2.1.2001 - 4 BN 13/00 - BauR 2001, 1888), so würde dies vorliegend doch zu keinem anderen Ergebnis in der Sache führen, weil ein solcher gravierender Mangel nicht vorliegt.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 BN 38.05

    Standorte für Windkraftanlagen im Regionalplan zulässig?

    Auszug aus VG München, 22.10.2012 - M 8 K 11.3693
    Die Einzelheiten der konkreten planerischen Lösung sind hingegen nach den Maßstäben des Abwägungsgebots zu überprüfen (BVerwG, B.v. 16.03.2006 - 4 BN 38/05 - ZfBR 2006, 468).
  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie;

    Auszug aus VG München, 22.10.2012 - M 8 K 11.3693
    Dazu ist vorab zu bemerken, dass nach den derzeit geltenden Regelungen zur Planerhaltung (§§ 214 bis 216 BauGB) Fehler im Abwägungsergebnis nicht geheilt werden können und mithin zeitlich unbefristet beachtlich bleiben (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2010 - 4 BN 66.09 - juris, Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2001 - 10a D 213/98

    Bauleitplanung: Unbeachtlichkeit von Abwägungsmängeln nach Ablauf der Rügefrist;

    Auszug aus VG München, 22.10.2012 - M 8 K 11.3693
    Durch diese Übergangsvorschrift sind frühere speziellere Übergangsvorschriften inhaltlich in ihrem bisherigen Geltungsbereich mit erfasst (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.1998 - 4 BN 50.98 - BRS 60 Nr. 58; OVG NRW, B.v. 5.6.2001 - 10a D 213/98.NE - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.1994 - 5 S 2839/93

    Festsetzungen im Bebauungsplan über das Maß der baulichen Nutzung - keine

    Auszug aus VG München, 22.10.2012 - M 8 K 11.3693
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren Vorstellungen entspricht, wenn und soweit diese eine nachvollziehbare städtebauliche Konzeption erkennen lässt und damit auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung hin ausgerichtet ist (BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - juris, Rn. 4; VGH BW, B.v. 30.05.1994 - 5 S 2839/93 - juris, Rn. 22).
  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1337
    Auszug aus VG München, 22.10.2012 - M 8 K 11.3693
    Hierzu gehört alles, was das Ergebnis der Abwägung über die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange und den mit den getroffenen Festsetzungen verfolgten Interessenausgleich trägt (BayVGH, U.v. 9.8.2007 - 25 B 05.1337 - juris).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

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