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VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 398/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 55 Abs 1 BeamtVG, § 7 Abs 1 BesVersErgG ST
Ausschluss von Zeiten im Rahmen der Höchstgrenzenberechnung - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 398/16
Das BVerfG hat zu den auf Bundesebene maßgeblichen Bestimmungen zur Festsetzung des (damaligen) Besoldungsdienstalters bereits mit Beschluss vom 04.04.2001 (2 BvL 7/98) ausgeführt:.(BVerfG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310-332, Rn. 46/54 ff.).
- BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 25.15
Geringere Ruhestandsbezüge wegen besonderer persönlicher Nähe zum System der DDR
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 398/16
Dies gilt auch für die Festsetzung des Ruhegehaltes unter Berücksichtigung der Höchstgrenzenregelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.02.2017 - 2 C 25/15 -, BVerwGE 157, 277-292, Rn. 28, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2008 - 1 L 7/08
Zum ruhegehaltrechtlichen Ausschluss von Zeiten gemäß § 12a BeamtVG (hier: …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 398/16
Eine Übertragung aufgrund einer besonderen persönlichen Systemnähe ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn die besondere persönliche Systemnähe bei Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen mitursächlich für die Übertragung der Tätigkeit war (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3.11.2008 - 1 L 7/08 -, Rn. 7, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2001 - 12 A 2446/98
Berücksichtigung von Dienstzeiten bei der Festsetzung eines …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 398/16
Eine "besondere" Systemnähe kann weiterhin nur bejaht werden, wenn mehr als die im öffentlichen Dienst der DDR notwendig geforderte und übliche Loyalität und Kooperation nachgewiesen werden kann (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.02.2001 - 12 A 2446/98 -, Rn. 95 ff., juris).