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   VG Magdeburg, 24.04.2012 - 7 A 69/11   

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VG Magdeburg, 24.04.2012 - 7 A 69/11 (https://dejure.org/2012,6132)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24.04.2012 - 7 A 69/11 (https://dejure.org/2012,6132)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24. April 2012 - 7 A 69/11 (https://dejure.org/2012,6132)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1984 - 3 B 1037/83
    Auszug aus VG Magdeburg, 24.04.2012 - 7 A 69/11
    § 13 Abs. 2 Satz 1 VwKostGSt stellt allein auf die Tatsache der "Erfolglosigkeit" des Widerspruches und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Widerspruchsentscheidung ab (vgl. hierzu auch: OVG Münster, B. v. 03.02.1984, 3 B 1037/83 KStZ 1984, 217).".

    Ob die der Kostenfestsetzung zu Grunde liegenden Widerspruchsbescheide rechtmäßig sind, mithin die Widersprüche der Klägerin zu Recht oder zu Unrecht erfolglos geblieben sind, ist nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 2 Satz 1 VwKostG LSA, der auf die Tatsache der "Erfolglosigkeit" des Widerspruchs und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Widerspruchsentscheidung abstellt, nicht entscheidend (vgl. OVG NRW, B. v. 03.02.1984, a.a.O.).

    Seine Rechtmäßigkeit hängt entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht von der Frage der Rechtmäßigkeit der Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde ab, so dass es nicht auf die Erfolgsaussichten der Hauptsacheklage ankommt (vgl. u. a. Beschluss des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 02.03.1984 a.a.O.; ebenso OVG Münster, B. v. 03.02.1984, a. a. O.; ablehnend Redeker/von Oertzen a.a.O. § 80 Rdnr. 19; offen gelassen in dem Beschluss des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.2.1984 a.a.O.).

    Das von beiden Oberverwaltungsgerichten bereits zitierte OVG Münster hat in seinem Beschluss vom 03.02.1984, 3 B 1037/83, veröffentlich in juris, Folgendes festgestellt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2009 - 3 L 22/08

    Kosten des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.04.2012 - 7 A 69/11
    § 13 Abs. 2 Satz 1 VwKostG LSA (juris: VwKostG ST) stellt allein auf die Tatsache der "Erfolglosigkeit" des Widerspruchs und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Widerspruchsentscheidung ab (OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 15.10.2009, 3 L 22/08).(Rn.30).

    Zur weiteren Begründung verweist der Beklagte auf den Beschluss des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. Oktober 2009, 3 L 22/08, veröffentlicht in Juris, in welchem ausgeführt werde, dass für einen erfolglos gebliebenen Widerspruch Gebühren zu erheben seien.

    Zu diesen Rechtsfragen hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt seinem Beschluss vom 15. Oktober 2009, 3 L 22/08, veröffentlicht in juris, zwei Leitsätze und einen Orientierungssatz vorangestellt:.

    In Anbetracht der dargestellten Vorschriften und des zitierten Beschlusses des 3. Senats des Oberwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.10.2009, 3 L 22/08, veröffentlicht in juris, lässt sich die ursprünglich geäußerte Auffassung, dass ein Widerspruchsgebührenbescheid die Rechtmäßigkeit des Widerspruchsbescheides zur Voraussetzung hat, nicht länger aufrecht erhalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2001 - 1 S 1596/00

    Höhe der Widerspruchsgebühr

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.04.2012 - 7 A 69/11
    Zur Höhe einer Widerspruchsgebühr hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 10. September 2001, Az: 1 S 1596/00, veröffentlicht in juris, festgestellt, dass eine Widerspruchsgebühr nicht schon deshalb rechtswidrig ist, weil sie die Höhe des angegriffenen Kostenbescheides der Ausgangsbehörde übersteigt.
  • OVG Saarland, 06.01.1989 - 1 W 546/88
    Auszug aus VG Magdeburg, 24.04.2012 - 7 A 69/11
    Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 06. Januar 1989, 1 W 546/88, veröffentlich in juris, dieselbe Auffassung vertreten und seiner Entscheidung folgende Leitsätze vorangestellt:.
  • BVerwG, 16.01.1976 - 4 C 53.75

    Zulassung der Revision - Bindungswirkung - Gesetzlicher Zulassungsgrund

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.04.2012 - 7 A 69/11
    Diese Antwort ist - grundsätzlich - unstreitig (Urteil des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1976, IV C 53.75, veröffentlich in juris).
  • VG Meiningen, 05.02.2014 - 5 K 667/11

    Maßstab für die Rechtmäßigkeit der Kostenlastentscheidung gemäß § 73 Abs 3 S 3

    Gleiches gilt schließlich, wenn die Klage gegen die zu Grunde liegende Sachentscheidung gemäß § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung hat oder diese angeordnet oder wiederhergestellt worden ist (vgl. OVG Saarland, B. v. 06.01.1989, 1 B 546/88; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 15.10.2009, 3 L 22/08; OVG Münster, B. v. 03.02.1984, 3 B 1037/83; VG Magdeburg, U. v. 24.04.2012, 7 A 69/11; VG Neustadt/ Wstr., B. v. 02.08.2011, 5 L 693/11,NW - jeweils zitiert nach juris; OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 10.04.1991, 6 B 10419/91, NVwZ-RR 1992, 221).
  • VG Halle, 17.11.2015 - 6 A 187/13

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Widerspruchsgebühren

    (vgl. hierzu OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2009, 3 L 22/08, juris; vgl. hierzu auch VG Magdeburg, Urteil vom 24. April 2012, 7 A 69/11, juris, Urteil vom 20. Januar 2015, 4 A 111/14, juris).
  • VG Meiningen, 07.01.2014 - 2 K 375/12

    Kosten des Widerspruchsverfahrens; Aufhebung Widerspruchsbescheid im

    06.01.1989, 1 W 546/88, juris, Rn. 40; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 03.02.1984, 3 B 1037/83, juris; VG Magdeburg, Urt. v. 24.04.2012, 7 A 69/11, juris, Rn. 30; VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 02.08.2011, 5 L 693/11.NW, juris, Rn. 6-8).
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