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   VG Meiningen, 18.04.2007 - 5 K 547/04 Me   

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VG Meiningen, 18.04.2007 - 5 K 547/04 Me (https://dejure.org/2007,31961)
VG Meiningen, Entscheidung vom 18.04.2007 - 5 K 547/04 Me (https://dejure.org/2007,31961)
VG Meiningen, Entscheidung vom 18. April 2007 - 5 K 547/04 Me (https://dejure.org/2007,31961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    InVorG § 13 Abs 2 Satz 1 Satz 2; InVorG § 5 Abs 2
    Investitionsrecht; Investitionsrecht; Durchführungsfeststellungsbescheid; Präklusion; Rechtsschutzbedürfnis; Widerruf

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Durchführungsfeststellungsbescheid; Präklusion; Rechtsschutzbedürfnis; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94

    Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung

    Auszug aus VG Meiningen, 18.04.2007 - 5 K 547/04
    1996, 34; U. v. 06.04.1995, 7 C 10/94, BVerwGE 98, 147 = VIZ 1995, 412).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95

    Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und

    Auszug aus VG Meiningen, 18.04.2007 - 5 K 547/04
    Auch die Vorschrift des § 11 Abs. 5 InVorG, die im Falle von Eigeninvestitionen als speziellere Vorschrift diejenige des § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG ausschließt (BVerwG, U. v. 02.05.1996, 7 C 16/95, ZOV 1996, 294) und die den Restitutionsausschluss im Vergleich zu investiven Veräußerungen deutlich nach hinten verlagert (vgl. Rädler u. a., a.a.O. § 11 Rdnr. 61) steht dem nicht entgegen.
  • BVerwG, 27.06.1995 - 7 B 259.94

    Anfechtung eines Investitionsvorrangbescheids durch den Anmelder eines

    Auszug aus VG Meiningen, 18.04.2007 - 5 K 547/04
    Alsdann muss sich der Anmelder darüber klar werden, ob er das Vorhaben des Investors hinnehmen und sich mit den Ersatzansprüchen nach § 16 InVorG begnügen will oder ob er sich gegen das Vorhaben zu wehren beabsichtigt, sei es, weil er die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Investitionsvorrangbescheides für nicht erfüllt hält, sei es, weil er dem Vorhaben ein eigenes, nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 Sätze 2 und 3 InVorG vorrangig zu berücksichtigendes Vorhaben entgegensetzen möchte (BVerwG, B. v. 27.06.1995, 7 B 259/94, ZOV 1995, 380 = ThürVBl.
  • BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 1730/91

    Verfassungsrechtliche Übeprüfung der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes -

    Auszug aus VG Meiningen, 18.04.2007 - 5 K 547/04
    Im Hinblick auf die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfG, B. v. 06.01.1997, 1 BvR 1730/91, VIZ 1997, 283) - Zwei- Wochen-Frist des § 5 Abs. 2 InVorG können der Behörde Recherchen über eine mögliche Berechtigung nicht angesonnen werden.
  • VG Leipzig, 21.03.2001 - 3 K 433/00

    Aufhebung eines Investitionsvorrangbescheides; Glaubhaftmachung der

    Auszug aus VG Meiningen, 18.04.2007 - 5 K 547/04
    Der Ausschluss zieht sich somit wie ein "roter Faden" durch das gesamte Verfahren, wirkt sich namentlich im hier vorliegenden Durchführungsfeststellungsverfahren nach § 13 Abs. 2 InVorG aus (so auch VG Leipzig, U. v. 21.02.2001, 3 K 433/00).
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