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   VG Minden, 15.09.2009 - 6 K 1549/06   

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https://dejure.org/2009,24170
VG Minden, 15.09.2009 - 6 K 1549/06 (https://dejure.org/2009,24170)
VG Minden, Entscheidung vom 15.09.2009 - 6 K 1549/06 (https://dejure.org/2009,24170)
VG Minden, Entscheidung vom 15. September 2009 - 6 K 1549/06 (https://dejure.org/2009,24170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenrechtlicher Einwand gegen die zu erstattende Gesamtvergütung für die Vertretung in den gerichtlichen Verfahren erster und zweiter Instanz; Abrechnung nach dem zusammengerechneten Wert der einzelnen Gegenstände; Gesonderte Festsetzung des Streitwerts eines jeden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer

    Auszug aus VG Minden, 15.09.2009 - 6 K 1549/06
    Die anwaltliche Tätigkeit ist daher nach den von der Rechtsprechung für derartige Ausnahmefälle gebildeten Grundsätze gebührenrechtlich als eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG anzusehen und gemäß § 22 Abs. 1 RVG nach dem zusammengerechneten Wert der einzelnen Gegenstände abzurechnen - vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2000 - 11 C 1.99 juris, OVG NRW Beschluss v. 12.07.2005 - 15 E 424/05 juris, Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.04.2009 in 20 C 09.733, juris.

    Es ist daher Aufgabe der Rechtsprechung im konkreten Einzelfall das Vorliegen derselben Angelegenheit im anwaltsgebührenrechtlichen Sinne festzustellen - vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.2000 in 11 C 1/99, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 E 424/05

    Anspruch auf Erstattung aller außergerichtlichen Kosten auf der Grundlage der

    Auszug aus VG Minden, 15.09.2009 - 6 K 1549/06
    Die anwaltliche Tätigkeit ist daher nach den von der Rechtsprechung für derartige Ausnahmefälle gebildeten Grundsätze gebührenrechtlich als eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG anzusehen und gemäß § 22 Abs. 1 RVG nach dem zusammengerechneten Wert der einzelnen Gegenstände abzurechnen - vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2000 - 11 C 1.99 juris, OVG NRW Beschluss v. 12.07.2005 - 15 E 424/05 juris, Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.04.2009 in 20 C 09.733, juris.
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08

    Möglichkeit der Bewertung der Streitgegenstände bei getrennten, die Festsetzung

    Auszug aus VG Minden, 15.09.2009 - 6 K 1549/06
    Aus Sicht des erkennenden Gerichts verstößt diese gebührenrechtliche Bewertung aus den nachstehenden Gründen auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG - a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.02.2009 in 9 OA 349/08, juris; unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 19.12.2001 in 1 BvR 814/01.
  • KG, 01.07.2009 - 11 U 59/08

    Rechtsanwaltsvergütung: freihändige Erwerbsverhandlungen und nachfolgendes

    Auszug aus VG Minden, 15.09.2009 - 6 K 1549/06
    Ergänzend wird auf die Ausführungen des KG Berlin zum Vorliegen derselben Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG in B. I der Gründe des Urteils vom 01.07.2009 in 11 U 59/08, juris; verwiesen.
  • BVerfG, 19.12.2001 - 1 BvR 814/01

    Zur Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit in mehreren

    Auszug aus VG Minden, 15.09.2009 - 6 K 1549/06
    Aus Sicht des erkennenden Gerichts verstößt diese gebührenrechtliche Bewertung aus den nachstehenden Gründen auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG - a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.02.2009 in 9 OA 349/08, juris; unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 19.12.2001 in 1 BvR 814/01.
  • VGH Bayern, 14.04.2009 - 20 C 09.733

    Rechtsanwaltsgebühren in parallelen Klageverfahren; dieselbe Angelegenheit

    Auszug aus VG Minden, 15.09.2009 - 6 K 1549/06
    Die anwaltliche Tätigkeit ist daher nach den von der Rechtsprechung für derartige Ausnahmefälle gebildeten Grundsätze gebührenrechtlich als eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG anzusehen und gemäß § 22 Abs. 1 RVG nach dem zusammengerechneten Wert der einzelnen Gegenstände abzurechnen - vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2000 - 11 C 1.99 juris, OVG NRW Beschluss v. 12.07.2005 - 15 E 424/05 juris, Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.04.2009 in 20 C 09.733, juris.
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