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   VG Minden, 22.09.2009 - 1 K 2712/07   

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https://dejure.org/2009,2372
VG Minden, 22.09.2009 - 1 K 2712/07 (https://dejure.org/2009,2372)
VG Minden, Entscheidung vom 22.09.2009 - 1 K 2712/07 (https://dejure.org/2009,2372)
VG Minden, Entscheidung vom 22. September 2009 - 1 K 2712/07 (https://dejure.org/2009,2372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Ergänzung oder Änderung einer bereits erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Stadions durch eine Nachtragsbaugenehmigung; Vorliegen eines Rechtsanspruchs des Nachbarn auf Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage gegen vorschriftsgemäßes Stadion unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Nachbaranspruch - Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwohnerklage gegen Bau eines Fußballstadion erfolglos - Lärm-Grenzwertüberschreitung und unzumutbares Verkehrsaufkommen nicht zu erwarten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 120
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - 7 B 1647/08

    Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden

    Auszug aus VG Minden, 22.09.2009 - 1 K 2712/07
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Klägerin wurde mit Beschluss des OVG NRW vom 27.02.2009 - 7 B 1647/08 - zurückgewiesen.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.02.2009 - 7 B 1647/08 - mit weiteren Hinweisen auf die Rspr. des BVerwG.

    vgl. VG Minden, Beschlüsse vom 09.10.2008 - 1 L 104/08 - und vom 30.09.2005 - 1 L 452/08 - so auch OVG NRW, Beschluss vom 27.02.2009 - 7 B 1647/08 -.

    Insoweit hatte das OVG NRW in seinem Beschluss vom 27.02.2009 - 7 B 1647/08 - Bedenken hinsichtlich eines Nachtspielbetriebs geäußert: "...Hinsichtlich der Dauerschallpegel dürfte der Beigeladenen auch insoweit die - in Nr. 51 der Nebenbestimmungen der angefochtenen Baugenehmigung aufgenommene - Regelung des § 5 Abs. 5 Nr. 1 18. BImSchV, mithin die bei seltenen Ereignissen um 10 dB(A) höheren Immissionsrichtwerte zugute kommen.

    Insoweit kann hierzu auf die Ausführungen des OVG NRW im Beschluss vom 27.02.2009 - 7 B 1647/08 - verwiesen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2005 - 7 B 1823/05

    Baugenehmigung für Paragon-Arena in Paderborn außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus VG Minden, 22.09.2009 - 1 K 2712/07
    Auf die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der Kammer vom 30.09.2005 ordnete das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) die aufschiebende Wirkung der gegen die Baugenehmigung anhängigen Klage an (Beschluss vom 15.11.2005 - 7 B 1823/05 -).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.11.2005 - 7 B 1823/05 -, BRS 69 Nr. 168.

    Beschluss vom 15.11.2005 - 7 B 1823/05 -, Rdnr. 27 nach juris, 1.100 Stellplätze für 4.700 Zuschauer für wahrscheinlich erachtet hat, was bei 1.000 Besuchern 234 Stellplätzen entspricht.

    Aber auch unter der umgekehrten Annahme, dass 60 % der Zuschauer zwei Stunden vorher anfahren, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.11.2005 - 7 B 1823/05 -, Rdnr. 31 nach juris, kann der dadurch verursachte Stellplatzbedarf durch die am Stadion vorhandenen 2.840 Stellplätze abgedeckt werden.

  • VG Minden, 09.10.2008 - 1 L 104/08

    Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden

    Auszug aus VG Minden, 22.09.2009 - 1 K 2712/07
    Gegen die erteilten Baugenehmigungen des Beklagten hat die Klägerin am 20.12.2007 Klage erhoben und am 20.02.2008 zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt (1 L 104/08).

    Mit Beschluss vom 09.10.2008 hat die Kammer den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt (1 L 104/08).

    vgl. VG Minden, Beschlüsse vom 09.10.2008 - 1 L 104/08 - und vom 30.09.2005 - 1 L 452/08 - so auch OVG NRW, Beschluss vom 27.02.2009 - 7 B 1647/08 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2011 - 2 E 772/11

    Bestimmung der Terminsgebühr für den Prozessbevollmächtigten bei zeitgleich

    Die Beschwerde mit dem sinngemäß gestellten Antrag, unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses zugunsten des Klägers im Kostenfestsetzungsverfahren entgegen dem Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten vom 23. März 2011 (Eingang bei Gericht) die Terminsgebühr in den Klageverfahren - 1 K 2712/07 -, - 1 K 2742/07 - und - 1 K 2743/07 - nicht jeweils einzeln anzusetzen, hat keinen Erfolg.

    Gemessen an diesen Maßstäben ist die Terminsgebühr entgegen der Auf-fassung des Klägers in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren - 1 K 2712/07 -, - 1 K 2742/07 - und - 1 K 2743/07 - jeweils einzeln angefallen und erweist sich der Kostenansatz des Verwaltungsgerichts insoweit als zutreffend.

    Die Kläger der Verfahren - 1 K 2712/07 -, - 1 K 2742/07 - und - 1 K 2743/07 - wandten sich aufgrund unterschiedlicher Grundeigentums-positionen gegen die der Beigeladenen von der Beklagten erteilte Baugenehmi-gung zur Errichtung eines Fußballstadions.

  • VG Minden, 09.06.2010 - 11 K 2736/09

    Immisonsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für internationale oder nationale

    Im Rahmen der - noch nicht abgeschlossenen - gerichtlichen Auseinandersetzung um die erteilte Baugenehmigung ergänzte er sie in der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht im Verfahren 1 K 2712/07 am 22.09.2009 dahingehend, dass nach 22.00 Uhr auf Lautsprecherdurchsagen im Stadion und Musikeinspielungen im Stadion zu verzichten oder durch geeignete und durch ein Schallgutachter geprüfte Maßnahmen sicherzustellen ist, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen den zulässigen Maximalpegel in der Nachtzeit nicht überschreiten.

    Mit Schreiben vom 24.09.2009 - zwei Tage nach der mündlichen Verhandlung im Verfahren 1 K 2712/07 - beantragte die Beigeladene bei dem Beklagten die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Nutzung des Fußballstadions am Montag, den 26.10.2009, nach 22.00 Uhr.

  • VG Köln, 12.02.2020 - 8 K 3507/18

    Ehemaliges Penaten-Gelände in Bad Honnef darf nicht mit Supermarkt bebaut werden

    vgl. VG Minden, Urteil vom 22. September 2009 - 1 K 2712/07 -, juris Rn. 88 ff. m. w. Nachw.
  • VG Minden, 09.10.2008 - 1 L 104/08

    Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden

    Der nach §§ 80 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO i.V.m. § 212 a Abs. 1 BauGB zulässige Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage - 1 K 2712/07 - gegen die der Beigeladenen vom Antragsgegner erteilte bauaufsichtliche Genehmigung vom 22.11.2007 zur Errichtung eines Stadions auf dem Grundstück Gemarkung T. O. , Flur 2, Flurstück 1815, Q. Straße 89, anzuordnen, hilfsweise, dem Antragsgegner aufzugeben, den Betrieb des Stadions auf dem Grundstück Q. Straße 89 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung vorläufig zu untersagen, hat keinen Erfolg.
  • VG Köln, 25.03.2022 - 8 L 96/22
    vgl. dazu VG Minden, Urteil vom 22. September 2009 - 1 K 2712/07 -, juris, Rn. 88 ff., m. w. N.
  • VG Köln, 29.04.2021 - 8 K 6561/17
    vgl. dazu VG Minden, Urteil vom 22.09.2009 - 1 K 2712/07 -, juris, Rn. 88 ff. m. w. N.
  • VG Minden, 22.09.2009 - 1 K 2742/07

    Anwohnerklage gegen das Paderborner Stadion erfolglos

    Die Klägerin im Verfahren 1 K 2712/07 ist Eigentümerin des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Gemarkung F. , Flur 178, Flurstück 10 (Q. Straße 92).
  • VG Köln, 28.01.2020 - 8 L 2430/19
    vgl. Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 22. September 2009 - 1 K 2712/07 -, juris Rn. 88 ff. m. w. Nachw.
  • VG Minden, 22.09.2009 - 1 K 2743/07

    Anwohnerklage gegen das Paderborner Stadion erfolglos

    Die Klägerin im Verfahren 1 K 2712/07 ist Eigentümerin des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Gemarkung F. , Flur 178, Flurstück 10 (Q. Straße 92).
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