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   VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 329/14   

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https://dejure.org/2014,42936
VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 329/14 (https://dejure.org/2014,42936)
VG Minden, Entscheidung vom 26.05.2014 - 11 L 329/14 (https://dejure.org/2014,42936)
VG Minden, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 11 L 329/14 (https://dejure.org/2014,42936)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2010 - 8 B 1652/09

    Beantragung der Genehmigung der Annahme, Lagerung und Aufbereitung von

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 329/14
    Der nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO zulässige, insbesondere statthafte - vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 04.02.2010 - 8 B 1652/09.AK -, juris Rn. 23 ff. m.w.N. - Antrag ist nicht begründet.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 04.02.2010, a.a.O. Rn. 28.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.03.2014 - 8 B 1138/13 -, juris Rn. 4, und Beschluss vom 04.02.2010, a.a.O. juris Rn. 31; BayVGH, Beschluss vom 08.12.2011, juris Rn. 19.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 8 B 1339/13

    Einstweiliger Rechschutz gegen die Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 329/14
    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - vgl. Beschluss vom 11. März 2014 - 8 B 1339/13 -, juris - an, der bei der Bestimmung des Streitwerts von Verfahren gegen Zurückstellungen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen zunächst von 1 % der Investitionssumme (hier: 3.549.056,00 EUR) ausgeht, und den sich auf dieser Grundlage ergebenden Betrag aufgrund der Vorläufigkeit des Verfahrens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes halbiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - 10 B 139/14

    Aussetzen der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 329/14
    vgl. erneut OVG NRW, Beschluss vom 26.02.2014 - 10 B 139/14 -, juris Rn. 10.
  • VG Minden, 12.05.2014 - 11 L 180/14

    Genehmigung für Windkraftanlage zurückgestellt: Konkrete Anhaltspunkte nötig!

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 329/14
    Im Unterschied zu den von der beschließenden Kammer bereits entschiedenen Verfahren 11 L 180/14 und 11 L 181/14 befinden sich die beiden Standorte jedoch nicht innerhalb der dort bereits bestehenden Vorrangzone; im bestehenden Flächennutzungsplan ist die Fläche vielmehr als Außenbereich - Fläche für die Landwirtschaft - ausgewiesen.
  • VG Minden, 12.05.2014 - 11 L 181/14

    Rechtmäßigkeit eines Zurückstellungsbescheids betreffend eine zur Genehmigung

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 329/14
    Im Unterschied zu den von der beschließenden Kammer bereits entschiedenen Verfahren 11 L 180/14 und 11 L 181/14 befinden sich die beiden Standorte jedoch nicht innerhalb der dort bereits bestehenden Vorrangzone; im bestehenden Flächennutzungsplan ist die Fläche vielmehr als Außenbereich - Fläche für die Landwirtschaft - ausgewiesen.
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