Rechtsprechung
VG Neustadt, 06.08.2012 - 1 L 650/12.NW |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 46 Abs 1 FeV, Anl 4 Ziff 9.1 FeV, Vorbem 3 Anl 4 FeV, § 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
Entziehung der Fahrerlaubnis - angeblich unbewusste Einnahme von Amphetamin - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr bei einmaliger Einnahme eines Betäubungsmittels i.S.d. BtMG; Vorliegen eines höheren Gefahrenpotentials bei regelmäßiger berufsbedingter Teilnahme am Straßenverkehr
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2012 - 10 B 11430/11
Vorläufiger Rechtsschutz - Fahrerlaubnisentziehung - Geltendmachung einer …
Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2012 - 1 L 650/12
Eine weitere Begutachtung ist in diesem Falle nicht angezeigt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 10 B 11430/11.OVG - und Beschluss vom 12. April 2012 - 10 A 11296/11.OVG -).Dieser Vortrag ist jedoch weder schlüssig noch widerspruchsfrei erfolgt (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2012, a.a.O.).
Der Vortrag ist insoweit insgesamt unglaubhaft, in sich widersprüchlich und nicht geeignet, die Anforderungen zu erfüllen, die das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 25. Januar 2012 (a.a.O.) im Einzelnen dargestellt hat.
Weiter ist darauf zu verweisen, dass es im Zusammenhang mit dem Konsum von Amphetamin nicht darauf ankommt, ob den Antragsteller ein Vorsatz oder Verschulden trifft (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2012, a.a.O., Beschluss vom 25. Juli 2008 - 10 B 10646/08.OVG - und Beschluss vom 15. Mai 2002 - 7 B 10448/02.OVG -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09
Fahrerlaubnisrecht - Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen …
Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2012 - 1 L 650/12
In diesem Fall erschließt sich aus dem Bescheid, dass der Behörde der Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung bewusst gewesen ist und sie sich zur Prüfung veranlasst gesehen hat, ob tatsächlich ein überwiegendes Vollzugsinteresse gegeben ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09.OVG -). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 10 B 10646/08
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum
Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2012 - 1 L 650/12
Weiter ist darauf zu verweisen, dass es im Zusammenhang mit dem Konsum von Amphetamin nicht darauf ankommt, ob den Antragsteller ein Vorsatz oder Verschulden trifft (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2012, a.a.O., Beschluss vom 25. Juli 2008 - 10 B 10646/08.OVG - und Beschluss vom 15. Mai 2002 - 7 B 10448/02.OVG -). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06
Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden
Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2012 - 1 L 650/12
Denn gerade bei der regelmäßigen Teilnahme am Straßenverkehr stellt der Antragsteller ein höheres Gefahrenpotential dar, als ein so genannter "Gelegenheitsfahrer" (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG -).