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   VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10.NW   

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https://dejure.org/2010,24913
VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10.NW (https://dejure.org/2010,24913)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06.12.2010 - 4 L 1123/10.NW (https://dejure.org/2010,24913)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06. Dezember 2010 - 4 L 1123/10.NW (https://dejure.org/2010,24913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 54 Abs 2 BauO RP, § 81 S 1 BauO RP, § 64 VwVG RP, § 66 VwVG RP, § 80 Abs 3 VwGO
    Nutzungsuntersagung eines baurechtswidrigen Gaststättenbetriebes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung der Einstellung wirtschaftlicher und persönlicher Verhältnisse des Betroffenen in eine baurechtliche Ermessensentscheidung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10

    Zur Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10
    Ist nach den Umständen des Falles damit zu rechnen, dass den baurechtswidrigen Zuständen mit einem Vorgehen gegen den unmittelbaren Nutzer dauerhaft begegnet werden kann, kann er vorrangig in Anspruch genommen werden (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - und vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10.OVG - Hess. VGH, BRS 40 Nr. 229; VGH Baden-Württemberg, BRS 40 Nr. 228 VG Neustadt, Beschluss vom 23. Juli 2004 - 4 L 1752/04.NW -).

    Um die Fremdnutzung durch den Antragsteller als Mieter zu unterbinden, ist daher die Heranziehung des Mieters ermessensgerecht (s. stattdessen zur Inanspruchnahme des Eigentümers bei häufig wechselnden Nutzungsverhältnissen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 8 A 10502/09

    Rechtswidrigkeit einer mit einer Beseitigungsverfügung verbundenen

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10
    Der Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldandrohung steht auch nicht der Umstand entgegen, dass mit Beginn der Vollstreckung - die Androhung eines Zwangsmittels stellt bereits eine Vollstreckungsmaßnahme dar - bestehende Vollstreckungshindernisse ausgeräumt sein müssen (näher dazu s. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2010, 214).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 8 B 11827/03

    Beseitigungsverfügung; Beseitigungsanordnung; Duldungsverfügung;

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10
    Ungeachtet dessen war eine Duldungsverfügung hier auch deshalb entbehrlich, weil der Eigentümer, der aktuell die Räumung der gewerblichen Räume auf dem ordentlichen Rechtsweg betreibt, mit der Nutzungsuntersagungsverfügung gegen den Antragsteller einverstanden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08. Dezember 2003 - 8 B 11827/03.OVG -).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10
    diese hat bestandskräftig werden lassen, braucht die Kammer sich nicht mehr mit der Frage auseinander zu setzen, ob es sich bei den vom Antragsgegner ausdrücklich als "Auflagen" bezeichneten Einschränkungen tatsächlich um - isoliert anfechtbare (s. dazu BVerwG, NVwZ 2001, 429) - Nebenbestimmungen i.S.d. § 1 LVwVfG i.V.m. § 36 Abs. 1 2. Alt., Abs. 2 VwVfG oder/und um Inhaltsbestimmungen gehandelt hat, gegen die nur im Wege der Verpflichtungsklage vorgegangen werden kann (s. z.B. Happ in. Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, § 42 Rdnr. 42 f.).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10
    Kann aufgrund der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung nicht festgestellt werden, ob der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig ist, so beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzuges des Verwaltungsakts auf die Durchführung einer Interessenabwägung, die je nach Fallkonstellation zugunsten des Antragstellers oder des Antragsgegners ausgehen kann (BVerfG, NVwZ 2007, 1176, 1177).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10
    Für das Interesse des Betroffenen, einstweilen nicht dem Vollzug der behördlichen Maßnahmen ausgesetzt zu sein, sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs von Belang (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 581).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2010 - 7 B 985/10

    Nutzungsänderung eines Gebäudes im Falle der Errichtung einer Solarenergieanlage

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10
    Da nach § 81 Satz 1 LBauO eine Nutzungsuntersagung aber nur ergehen darf, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können, ist eine solche Anordnung nur erlaubt, wenn nicht offensichtlich eine beantragte Nutzungsgenehmigung erlassen werden muss (OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. September 2010 - 7 B 985/10 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10
    Der Behörde wird zugleich der Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung verdeutlicht und eine besonders sorgfältige Prüfung des Vollzugsinteresses auferlegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2002, 441; OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 2001, 3427).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10
    Der Behörde wird zugleich der Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung verdeutlicht und eine besonders sorgfältige Prüfung des Vollzugsinteresses auferlegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2002, 441; OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 2001, 3427).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10555/07

    Grundstücksbezogenheit des öffentlichen Baurechts

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10
    Denn aus dem Umstand, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2008, 164), ergibt sich, dass eine bauaufsichtliche Verfügung nicht deshalb ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, weil die Bauaufsichtsbehörde persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen in die Ermessensentscheidung nicht eingestellt hat.
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 8 A 11880/95

    Bauliche Anlage; Illegalität; Nutzungsuntersagung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09

    Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse

  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04

    Keine Duldungsverfügung gegenüber Mieter zur Durchsetzung einer

  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2014 - 9 K 2342/13

    Bauordnungsverfügung; Rettungsweg; Standsicherheit

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 1986 - 2 CB 85.A 1564 -, BRS 46 Nr. 198; VGH Hessen, Beschluss vom 15. September 1994 - 4 TH 655/94 -, BRS 56 Nr. 200; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 4 L 1123/10.NW -, juris Rn 23; Wenzel, in: Gädtke u.a., BauO NRW, 12. Auflage 2011, § 61 Rn 45; Hahn, in: Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, Stand: August 2012, § 61 Rn 89 - vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 24. November 1988 - 7 B 2677/88 -, juris Rn 18; Beschluss der erkennenden Kammer vom 13. März 2013 - 9 L 96/13 -, nicht veröffentlicht.
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