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   VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1445/07.NW   

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VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1445/07.NW (https://dejure.org/2008,36010)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07.04.2008 - 4 K 1445/07.NW (https://dejure.org/2008,36010)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07. April 2008 - 4 K 1445/07.NW (https://dejure.org/2008,36010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Bauvorbescheids; Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; Einwirkungsbereich eines Vorhabens auf seine Umgebung; Verletzung des sog. Gebietserhaltungsanspruchs; Zulässigkeit einer Grenzbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1445/07
    Ist nämlich - wie hier - die Grundstücksnutzung aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, so führt dies nicht nur zu einer Pflichtigkeit desjenigen, der Immissionen verursacht, sondern auch zu einer Duldungspflicht desjenigen, der sich solchen Immissionen aussetzt (BVerwG, NVwZ 2000, 1050).

    Darüber hinaus trifft den Bauwilligen gegebenenfalls die Obliegenheit, durch ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" seinerseits die gebotene Rücksicht darauf zu nehmen, dass die Wohnnutzung nicht unzumutbaren Lärmbelästigungen von Seiten der angrenzenden gewerblichen Nutzung ausgesetzt wird (vgl. BVerwG, NVwZ 2000, 1050 zum Heranrücken von Wohnbebauung an einen Sportplatz im unbeplanten Innenbereich).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2006 - 7 A 253/05

    Errichtung eines Wohnhauses in einem Sondergebiet "großflächiger Einzelhandel"

    Auszug aus VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1445/07
    Dem Betreiber einer emittierenden Anlage ist es nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zumutbar, durch organisatorische Maßnahmen auf seinem eigenen Grundstück zur Lärmminderung beizutragen, um dem Bauherrn nicht allein deshalb das Baurecht vorzuenthalten (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 7 A 253/05 -).
  • VGH Bayern, 03.08.2001 - 1 B 99.2106

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wohngebäudes im unbeplanten Innenbereich,

    Auszug aus VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1445/07
    Die Obliegenheit des Bauherrn und die den Betreiber der Lärm emittierenden Anlage treffenden Verpflichtungen bestehen grundsätzlich gleichrangig nebeneinander (Jung, BauR 2002, 1343; vgl. auch Bay. VGH, BauR 2002, 435).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1445/07
    Insbesondere kann sich die Klägerin nicht auf eine Verletzung des sog. Gebietserhaltungsanspruchs berufen (näher dazu BVerwG, NJW 1994, 1546).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1445/07
    Drittschützende Wirkung hat das Rücksichtnahmegebot nur, soweit in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines Personenkreises Rücksicht zu nehmen ist, der sich von der Allgemeinheit unterscheidet (BVerwGE 52, 122, 126).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1445/07
    Für einen solchen Verstoß reicht es nicht aus, dass ein Vorhaben sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, der durch die Bebauung der Umgebung gebildet wird (BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1445/07
    Ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor behaupteten gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet oder faktischen Baugebiet besteht unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen grundsätzlich nicht, da es an einem wechselseitigen planungsrechtlichen Zusammenhang gerade fehlt (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, [...]).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1445/07
    Maßgeblich bleibt aber die konkrete, am tatsächlich Vorhandenen ausgerichtete Betrachtung (BVerwG, NVwZ 1994, 1006 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 1993 - 8 B 12509/92.OVG -).
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1445/07
    Nach seinem objektivrechtlichen Gehalt schützt das Gebot der Rücksichtnahme die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen, die von einem Vorhaben ausgehen (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2006 - 4 B 72.06 -).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1445/07
    Der am 23. April 2007 erteilte Bauvorbescheid bezüglich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses für 6 Familien verletzt auch nicht das partiell drittschützende Gebot der Rücksichtnahme, das im Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB enthalten ist (BVerwG BauR 1986, 542).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 1 A 10731/02

    Deckungsgleiche Grenzbebauung bei vorhandener Grenzbebauung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 7 B 2374/02

    Eingeschränkter Gebietserhaltungsanspruch für innerhalb des Bebauungsplans, aber

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.1994 - 1 A 11939/93
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2002 - 8 A 10225/02
  • OVG Saarland, 23.06.1992 - 2 R 50/91

    Bauwichunterschreitung; Nachbar; Heranrücken der Bebauung; Grenzwand;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1995 - 1 B 13141/94
  • VG Freiburg, 15.06.2016 - 4 K 1480/16

    Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot bei Fensterverschluss in der einzigen

    Grundsätzlich ist es Sache eines jeden Grundstückseigentümers, sein Gebäude so zu gestalten, dass die Belichtung und Belüftung durch Freiflächen auf dem eigenen Grundstück gewährleistet sind und Aufenthaltsräume auch ohne Fenster in der Grenzwand ausreichend belichtet werden können ( VG Neustadt, Urteil vom 07.04.2008 - 4 K 1445/07.NW -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 31.01.1991, a.a.O. ).

    Nicht rücksichtslos ist ein Vorhaben ferner dann, wenn die Fenster - mögen sie auch notwendig und bestandsgeschützt sein - mit für den Nachbarn zumutbarem Aufwand verlegt werden können ( VG Neustadt, Urteil vom 07.04.2008, a.a.O., m.w.N. ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 10 N 17.07

    Nachbarklage; Baugenehmigung für grenzständigen Anbau; Zumauern von Fenstern;

    Eine andere Beurteilung mag dann in Betracht kommen, wenn die an sich zulässige Grenzbebauung im Einzelfall dazu führt, dass hierdurch bestandsgeschützte notwendige Fenster zu Aufenthaltsräumen im Gebäude des Nachbarn verbaut werden und dieser nicht (wirtschaftlich zumutbar) Abhilfe schaffen kann (vgl. etwa die Fallgestaltungen bei OVG NW, Urteil vom 17. Januar 2008, a.a.O.; OVG Hbg, Beschluss vom 10. Januar 2000, a.a.O., Rn. 3; VGH BW, Beschluss vom 14. Juni 1999, a.a.O., Rn. 3; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 7. April 2008 - 4 K 1445/07.NW -, juris Rn. 30 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2013 - 3 M 183/12

    Rücksichtnahmegebot bei illegaler und nicht bestandsgeschützter Bebauung des

    Eine Verwirkung in dem Sinne, dass jemand sich als Störer behandeln lassen müsste, weil er eine fortdauernde illegale Nutzung in seiner Nachbarschaft nicht abgewehrt hat, ist in der Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. BVerwG, U. v. 24.09.1992 - 7 C 6/92 -, BVerwGE 91, 92 = NVwZ 1994, 164; vgl. auch VG Neustadt, U. v. 07.04.2008 - 4 K 1445/07.NW. - juris, m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 04.12.2020 - 12 K 4627/19

    Bei der Bewertung der Zumutbarkeit im Rahmen des bauplanungsrechtlichen

    Dabei ist es grundsätzlich Sache eines jeden Grundstückseigentümers, sein Gebäude so zu gestalten, dass eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung durch Freiflächen auf dem eigenen Grundstück, das heißt ohne Fenster in einer Grenzwand gewährleistet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Juni 1999 - 3 S 1357/99 - juris, Rn. 3; VG Freiburg, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 4 K 1480/16 - juris, Rn. 4; VG Neustadt, Urteil vom 7. April 2008 - 4 K 1445/07.NW - juris, Rn. 30).
  • LG Mönchengladbach, 08.07.2009 - 6 O 471/07

    Ein Anbau unmittelbar an die Grenzwand bei Zubauung von Fenstern zu Schlafräumen

    In gleicher Weise hat auch das VG Neustadt (Weinstr.) durch Urteil vom 7. April 2008 (Aktz.: 4 K 1445/07.NW) entschieden, dass nur dann im Einzelfall eine Grenzbebauung unzulässig sein kann, wenn sie dazu führt, dass hierdurch in einem Nachbargebäude vorhandene bestandsgeschützte und notwendige Fenster zu einem Aufenthaltsraum zugebaut werden, die nicht mit zumutbarem wirtschaftlichen Aufwand verlegt werden können.
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