Rechtsprechung
   VG Neustadt, 13.02.2015 - 3 L 110/15.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2187
VG Neustadt, 13.02.2015 - 3 L 110/15.NW (https://dejure.org/2015,2187)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13.02.2015 - 3 L 110/15.NW (https://dejure.org/2015,2187)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13. Februar 2015 - 3 L 110/15.NW (https://dejure.org/2015,2187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Autofahrt nach Cannabiskonsum mit einer THC-Konzentration von 1 ng/mL rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Autofahrt nach Cannabiskonsum mit einem THC-Wert von 1 ng/mL

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Autofahrt nach Cannabiskonsum - Lappen futsch!

  • Jurion (Kurzinformation)

    Autofahrt nach Cannabiskonsum mit einer THC-Konzentration von 1 ng/mL rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Autofahren nach Cannabiskonsum - Führerschein weg

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Cannabiskonsumenten, wann wird ihnen von der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrt nach Cannabiskonsum rechtfertigt Entziehung der Fahrerlaubnis - THC-Konzentration von 1 ng/ml lässt auf mangelnde Trennung zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen schließen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Zugrundelegung

    Auszug aus VG Neustadt, 13.02.2015 - 3 L 110/15
    Sollte der Konsum tatsächlich länger zurückgelegen haben, müsste es zuvor zu einer erheblichen Akkumulation von Cannabinoiden gekommen sein, wie sie nur bei einer erhöhten Konsumfrequenz und geeigneter Dosierung zu erwarten ist (zur Nachweisdauer: VGH BW, Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, juris, Rn. 26).

    Die überwiegende obergerichtliche Verwaltungsrechtsprechung geht davon aus, dass eine zur Annahme mangelnder Fahreignung führende Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bereits ab einem im Blutserum festgestellten THC-Wert von 1, 0 ng/ml anzunehmen ist (VGH BW, Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 1. August 2014 - 16 A 2806/13 -, juris, Rn. 31 m.w.N. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 21. März 2013 - 16 A 2006/12 -, NZV 2014, 102; ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2012 - 2 EO 37/11 -, NZV 2013, 413 [414 f.]; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 2 B 341/11 -, NZV 2013, 99 [100]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 S 17/09 -, NZV 2010, 531 [532]; OVG SH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 4 LB 61/08 -, juris Rn. 35; offen gelassen von OVG HH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 [1370]).

    Nach einer neuen Stellungnahme betrachtet es die Grenzwertkommission bei einer THC-Konzentration von 1 ng/mL als möglich, dass eine fahrsicherheitsrelevante Beeinträchtigung besteht (s. VGH BW, Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, juris, Rn. 37).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VG Neustadt, 13.02.2015 - 3 L 110/15
    Eine zur mangelnden Fahreignung führende Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs liegt bereits ab einem im Blutserum des Fahrerlaubnisinhabers festgestellten THC Wert von 1, 0 ng/mL vor (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014, 3 C 3/13, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. Oktober 2014 (- 3 C 3/13 -, juris, Rn. 33ff.) die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, nach der eine zur mangelnden Fahreignung führende Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bereits ab einem im Blutserum festgestellten THC-Wert von 1, 0 ng/mL vorliegt, nicht beanstandet.

  • OVG Hamburg, 16.05.2014 - 4 Bs 26/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum -

    Auszug aus VG Neustadt, 13.02.2015 - 3 L 110/15
    Ein gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn der Konsument die Droge mehrmals, also nicht nur einmalig, zu sich genommen hat (vgl. VGH BW, Beschluss vom 26. November 2003 - 10 S 2048/03 -, DAR 2004, 170; so jetzt auch OVG HH, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 4 Bs 26/14 -, juris, Rn. 11).

    Selbst wenn man den soeben dargelegten Annahmen der Rechtsprechung nicht folgt (so OVG HH, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 4 Bs 26/14 -, juris, Rn. 17), ist im vorliegenden Fall bei der hier von der Kammer nur zu leistenden summarischen Prüfung von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen.

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VG Neustadt, 13.02.2015 - 3 L 110/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem (Kammer-)Beschluss vom 21. Dezember 2004 diese in der Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zwar referiert, dazu jedoch nicht abschließend Stellung genommen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 [351]).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Neustadt, 13.02.2015 - 3 L 110/15
    Er ist darin zu sehen, dass der Fahrerlaubnisinhaber ungeachtet einer im Einzelfall anzunehmenden oder jedenfalls nicht auszuschließenden drogenkonsumbedingten Fahruntüchtigkeit nicht bereit ist, vom Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr abzusehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 [2379 f.]).
  • BGH, 27.01.2004 - VI ZR 342/02

    Zeitliche Begrenzung einer Geldrente wegen Tötung eines Menschen

    Auszug aus VG Neustadt, 13.02.2015 - 3 L 110/15
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz fordert beim Vorliegen eines THC-Wertes bis 2 ng/mL das Hinzutreten von Ausfallerscheinungen, um eine Fahrt unter Cannabiseinfluss annehmen zu können (Urteil vom 13. Januar 2004 - 7 A 10206/03 -, VRS 106, 413, und Beschluss vom 17. März 2010 - 10 B 10264/10 -, juris, Leitsatz).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG Neustadt, 13.02.2015 - 3 L 110/15
    Dagegen setzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den THC-Wert, der die Fahrerlaubnisbehörde ohne vorherige Einholung eines Fahreignungsgutachtens berechtigt, von fehlendem Trennungsvermögen des Betroffenen auszugehen, erst bei 2 ng/ml an; bei Werten zwischen 1 und 2 ng/ml sei zunächst nur die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens gerechtfertigt (grundlegend u.a. BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 11 CS 05.1711 -, Blutalkohol 2006, 416 [417 ff.] m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

    Auszug aus VG Neustadt, 13.02.2015 - 3 L 110/15
    I m Hinblick darauf, dass die Kombination von erstmaligem Cannabiskonsum, anschließender Verkehrsteilnahme unter Einwirkung des erstmalig konsumierten Stoffes und schließlich der Feststellung dieses Umstandes bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle eher selten auftreten dürfte, bedarf es einer ausdrücklichen Behauptung mit substantiierten Darlegungen dazu, dass es sich bei der festgestellten Einnahme von Drogen um einen erstmaligen Konsum gehandelt hat (vgl. VGH BW, Urteil vom 21. Februar 2007 - 10 S 2301/06 - OVG RP, Beschluss vom 2. März 2011 - 10 B 11400/10 - BayVGH, Beschluss vom 26. September 2011 - 11 CS 11.1427 - OVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 16 B 536/12 -, alle in juris veröffentlicht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 16 A 2006/12

    Vorliegen einer mangelnden Trennung zwischen dem (gelegentlichen) Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Neustadt, 13.02.2015 - 3 L 110/15
    Die überwiegende obergerichtliche Verwaltungsrechtsprechung geht davon aus, dass eine zur Annahme mangelnder Fahreignung führende Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bereits ab einem im Blutserum festgestellten THC-Wert von 1, 0 ng/ml anzunehmen ist (VGH BW, Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 1. August 2014 - 16 A 2806/13 -, juris, Rn. 31 m.w.N. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 21. März 2013 - 16 A 2006/12 -, NZV 2014, 102; ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2012 - 2 EO 37/11 -, NZV 2013, 413 [414 f.]; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 2 B 341/11 -, NZV 2013, 99 [100]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 S 17/09 -, NZV 2010, 531 [532]; OVG SH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 4 LB 61/08 -, juris Rn. 35; offen gelassen von OVG HH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 [1370]).
  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Auszug aus VG Neustadt, 13.02.2015 - 3 L 110/15
    Die überwiegende obergerichtliche Verwaltungsrechtsprechung geht davon aus, dass eine zur Annahme mangelnder Fahreignung führende Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bereits ab einem im Blutserum festgestellten THC-Wert von 1, 0 ng/ml anzunehmen ist (VGH BW, Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 1. August 2014 - 16 A 2806/13 -, juris, Rn. 31 m.w.N. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 21. März 2013 - 16 A 2006/12 -, NZV 2014, 102; ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2012 - 2 EO 37/11 -, NZV 2013, 413 [414 f.]; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 2 B 341/11 -, NZV 2013, 99 [100]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 S 17/09 -, NZV 2010, 531 [532]; OVG SH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 4 LB 61/08 -, juris Rn. 35; offen gelassen von OVG HH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 [1370]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03

    Fahren unter Drogeneinfluss - Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2014 - 16 A 2806/13

    Zum fehlenden Trennvermögen bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03

    Regelmäßiger Cannabiskonsum - Gelegenheitskonsum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 16 B 536/12

    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis wegen erwiesener Ungeeignetheit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 1 S 17.09

    Fahrerlaubnis; fehlendes Trennungsvermögen bei Cannabiskonsum

  • OVG Bremen, 20.07.2012 - 2 B 341/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahruntüchtigkeit aufgrund des Konsums von

  • OVG Thüringen, 06.09.2012 - 2 EO 37/11

    Fehlendes Trennungsvermögen nach Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 11 CS 11.1427

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Sofortvollzug der Ablieferungsverpflichtung;

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.227

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Begründung des Sofortvollzugs; Drogenkonsum

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2009 - 10 B 10450/09

    Ausländische Fahrerlaubnis und Wohnsitz im Bundesgebiet

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht