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   VG Neustadt, 22.07.2004 - 4 K 1227/04.NW   

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VG Neustadt, 22.07.2004 - 4 K 1227/04.NW (https://dejure.org/2004,30333)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.07.2004 - 4 K 1227/04.NW (https://dejure.org/2004,30333)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 4 K 1227/04.NW (https://dejure.org/2004,30333)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

    Auszug aus VG Neustadt, 22.07.2004 - 4 K 1227/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ 2001, 429; BVerwGE 60, 269, 274), der die Kammer folgt, ist gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts stets die Anfechtungsklage gegeben.

    Dies gilt sowohl für einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügte Auflagen oder Auflagenvorbehalte (s. BVerwG, NVwZ 2001, 429), als auch für Bedingungen, Befristungen oder Widerrufsvorbehalte (BVerwGE 60, 269, 274 f.; NVwZ 2001, 919).

    Im letzteren Falle muss der Eintritt des Ereignisses hinreichend gewiss und darf nur der Zeitpunkt des Eintritts ungewiss sein (BVerwGE 60, 269).

    Nach wohl hM ermächtigt § 36 Abs. 1 2. Alternative VwVfG dagegen grundsätzlich nicht zu solchen Nebenbestimmungen, die sicherstellen, dass die Anspruchsvoraussetzungen auch erfüllt bleiben (s. OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1993, 488; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1989, 779; BVerwGE 60, 269, 276; Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar, 8. Auflage 2003, § 36 Rdnr.45).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1991 - 1 A 2744/88

    Selbständige Anfechtbarkeit einer einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus VG Neustadt, 22.07.2004 - 4 K 1227/04
    Da sich diese auflösende Bedingung auf einen prozessual objektiv abgrenzbaren Teil des Verwaltungsaktes bezieht, ist die Anfechtungsklage hiergegen ebenfalls statthaft (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1993, 488).

    Nach wohl hM ermächtigt § 36 Abs. 1 2. Alternative VwVfG dagegen grundsätzlich nicht zu solchen Nebenbestimmungen, die sicherstellen, dass die Anspruchsvoraussetzungen auch erfüllt bleiben (s. OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1993, 488; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1989, 779; BVerwGE 60, 269, 276; Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar, 8. Auflage 2003, § 36 Rdnr.45).

  • VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 205/02

    Auflage; Befristung; Nebenbestimmung; Windkraftanlage

    Auszug aus VG Neustadt, 22.07.2004 - 4 K 1227/04
    Die als "Befristung" bezeichnete Nebenbestimmung Nr. 10 ist daher nach ihrer wahren Bedeutung als eine auflösende Bedingung im Sinne des § 1 LVwVfG i.V.m. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG zu qualifizieren (s. auch Niedersberg/Baumann, ZNER 2002, 101, 105; vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 26. April 2004 - 2 A 205/02 - ).

    Solche baulichen Anlagen sind einerseits Vorhaben, die nach dem Willen des Bauherrn nicht auf unbeschränkte Zeit errichtet werden sollen, andererseits Vorhaben, deren unbeschränkter Genehmigung rechtliche Hindernisse entgegenstehen, wie etwa bei zeitlich begrenzten Baulasten oder entgegenstehenden zukünftigen Bebauungsplänen (VG Lüneburg, Urteil vom 26. April 2004 - 2 A 205/02 - ).

  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

    Auszug aus VG Neustadt, 22.07.2004 - 4 K 1227/04
    Erst mit der endgültigen Aufgabe einer zugelassenen Nutzung geht der Bestandsschutz einer baulichen Anlage verloren, denn für den Bestandsschutz ist kennzeichnend, dass er die bauliche Anlage nur in ihrer jeweiligen Funktion deckt (BVerwG, NVwZ 2001, 557).

    Das BVerwG hat in dem genannten Urteil  also entscheidend auf die Verkehrsauffassung abgestellt und ist davon ausgegangen, dass bei einer Nutzungsunterbrechung der Bestandsschutz für eine baurechtlich genehmigte Anlage jedenfalls nach Ablauf von zwei Jahren, möglicherweise aber auch früher, erlischt (s. auch BVerwG, NVwZ 2001, 557: der Gesetzgeber räumt einer Nutzung Bestandsschutz ein, solange sie andauert oder - bei vorübergehender Unterbrechung - solange nach der Verkehrsauffassung mit ihrer Wiederaufnahme zu rechnen ist).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VG Neustadt, 22.07.2004 - 4 K 1227/04
    Da das materielle Recht, auf das es bei der Anfechtungsklage stets ankommt (s. zuletzt BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 -), hier nichts Abweichendes bestimmt - nur nachträgliche Änderungen zugunsten des Bauherrn wären zu berücksichtigen, dagegen bleiben spätere Änderungen zuungunsten des Bauherrn außer Betracht (vgl. BVerwG, NVwZ 1998, 1179, Bay.VGH, NVwZ-RR 2004, 20, 21) - , kommt es zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also des Widerspruchsbescheids vom 26. April 2004, an (s. z.B. BVerwG, NVwZ 2001, 322).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Neustadt, 22.07.2004 - 4 K 1227/04
    Da das materielle Recht, auf das es bei der Anfechtungsklage stets ankommt (s. zuletzt BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 -), hier nichts Abweichendes bestimmt - nur nachträgliche Änderungen zugunsten des Bauherrn wären zu berücksichtigen, dagegen bleiben spätere Änderungen zuungunsten des Bauherrn außer Betracht (vgl. BVerwG, NVwZ 1998, 1179, Bay.VGH, NVwZ-RR 2004, 20, 21) - , kommt es zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also des Widerspruchsbescheids vom 26. April 2004, an (s. z.B. BVerwG, NVwZ 2001, 322).
  • VGH Bayern, 25.11.2002 - 1 B 97.1352

    Baugenehmigung für Bolzplatz, Ergänzungsgenehmigung für Ballfanggitter,

    Auszug aus VG Neustadt, 22.07.2004 - 4 K 1227/04
    Da das materielle Recht, auf das es bei der Anfechtungsklage stets ankommt (s. zuletzt BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 -), hier nichts Abweichendes bestimmt - nur nachträgliche Änderungen zugunsten des Bauherrn wären zu berücksichtigen, dagegen bleiben spätere Änderungen zuungunsten des Bauherrn außer Betracht (vgl. BVerwG, NVwZ 1998, 1179, Bay.VGH, NVwZ-RR 2004, 20, 21) - , kommt es zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also des Widerspruchsbescheids vom 26. April 2004, an (s. z.B. BVerwG, NVwZ 2001, 322).
  • BGH, 18.10.1990 - III ZR 260/88

    Amtspflichtverletzungen durch Amtsträger einer übergeordneten, weisungsbefugten

    Auszug aus VG Neustadt, 22.07.2004 - 4 K 1227/04
    Der VGH Baden-Württemberg hat in einem Beschluss vom 19. Juli 1989 (NVwZ-RR 1991, 171) die Auffassung vertreten, eine Baugenehmigung bleibe auch dann wirksam, wenn die genehmigte Nutzung ohne einen dauernden Verzichtswillen für die Dauer von über zwei Jahren nicht ausgeübt und durch keine auf Dauer bestimmte neue Nutzung ersetzt werde.
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus VG Neustadt, 22.07.2004 - 4 K 1227/04
    Da das materielle Recht, auf das es bei der Anfechtungsklage stets ankommt (s. zuletzt BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 -), hier nichts Abweichendes bestimmt - nur nachträgliche Änderungen zugunsten des Bauherrn wären zu berücksichtigen, dagegen bleiben spätere Änderungen zuungunsten des Bauherrn außer Betracht (vgl. BVerwG, NVwZ 1998, 1179, Bay.VGH, NVwZ-RR 2004, 20, 21) - , kommt es zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also des Widerspruchsbescheids vom 26. April 2004, an (s. z.B. BVerwG, NVwZ 2001, 322).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus VG Neustadt, 22.07.2004 - 4 K 1227/04
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, NVwZ 1984, 366 und BVerwGE 81, 185, 186).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • BVerwG, 21.06.1994 - 4 B 108.94

    Baurecht: Veslust des bestandsschutzes bei Nutzungsänderung einer Jagdhütte in

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