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   VG Neustadt, 24.02.2005 - 4 K 2743/04.NW   

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https://dejure.org/2005,29738
VG Neustadt, 24.02.2005 - 4 K 2743/04.NW (https://dejure.org/2005,29738)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24.02.2005 - 4 K 2743/04.NW (https://dejure.org/2005,29738)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 4 K 2743/04.NW (https://dejure.org/2005,29738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Umnutzung eines zu Gewerbezwecken genutzten Gebäudes in Wohnräume; Anwendungsbereich des § 34 Abs. 3a Baugesetzbuch (BauGB); Einfügen eines Bauvorhabens hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 612
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2005 - 4 K 2743/04
    Über § 34 Abs. 3a BauGB hinaus scheidet auch ein Rückgriff auf das allgemeine Rechtsinstitut des Bestandsschutzes aus (vgl. BVerwG, NVwZ 1998, 842).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2005 - 4 K 2743/04
    Eine solche Annahme ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn das Vorhaben geeignet ist, "bodenrechtlich beachtliche und erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder die vorhandenen Spannungen zu erhöhen", oder anders ausgedrückt, wenn es "die ihm vorgegebene Situation gleichsam in Bewegung bringt und damit eine Unruhe stiftet, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht" (BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2005 - 4 K 2743/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließt zwar die bloß abstrakte oder entfernte Möglichkeit, dass ein Vorhaben Konflikte im Hinblick auf die künftige Nutzung benachbarter Grundstücke auslöst, die Zulässigkeit nach § 34 Abs. 1 BauGB nicht aus (vgl. BVerwGE 67, 23).
  • VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15

    Änderung der Nutzung eines Gebäudes; Bürogebäude statt Wohnnutzung

    Bereits aus diesem Grund ist § 34 Abs. 3a Satz 1 BauGB auf das Vorhaben der Klägerin, dessen Zulässigkeit wegen seiner Art hier im Streit steht, nicht anwendbar (NdsOVG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 LA 109/08 -, juris, Rn. 19; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 14. März 2012 - 10 N 34.10 -, juris, Rn. 18; VG Neustadt/Weinstr., Urteil vom 16. September 2015 - 3 K 245/15.NW -, juris, Rn. 63, und Urteil vom 24. Februar 2005 - 4 K 2743/04.NW -, juris, Rn 17).
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