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VG Neustadt, 25.05.2011 - 1 K 148/11.NW |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 8 EWGRL 439/91, § 28 Abs 4 FeV
Ungültigkeit eines EU-Führerscheins wegen Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungültigkeit eines EU-Führerscheins in Deutschland wegen Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip setzt sich in einem Führerschein eines anderen EU-Mitgliedstaates fort; Fortsetzen der Ungültigkeit eines EU-Führerscheins in Deutschland wegen Verstoßes gegen das ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 19.02.2009 - C-321/07
Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener …
Auszug aus VG Neustadt, 25.05.2011 - 1 K 148/11
Der Europäische Gerichtshof hat in dem schon vom Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren zitierten Urteil vom 19. Februar 2009 ausgeführt, dass der europarechtliche Anerkennungsgrundsatz der hier anwendbaren 2. Führerscheinrichtlinie 91/439 nicht gilt, wenn sich der Inhaber eines Führerscheins keiner von den Behörden des Ausstellerstaats angeordneten Überprüfung seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unterzogen hat; damit sei nämlich nicht der Beweis erbracht, dass er entsprechend den Anforderungen an die Eignung aus der Richtlinie 91/439 zum Führen von Kraftfahrzeugen und zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Karl Schwarz -, juris, Rn. 95 ff.). - VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis; (keine) Notwendigkeit eines …
Auszug aus VG Neustadt, 25.05.2011 - 1 K 148/11
Im Europäischen Gemeinschaftsrecht besteht kein Rechtssatz, demzufolge Mitgliedstaaten nicht befugt sind, das Nichtbestehen einer aus dem Gemeinschaftsrecht resultierenden Rechtsposition durch eine nationale Rechtsnorm auszusprechen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Mai 2010 - 11 BV 10.67 -, juris). - VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1122
Im Jahr 2006 erteilte tschechische Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Neustadt, 25.05.2011 - 1 K 148/11
Auch sie beinhaltet nicht zwingend eine Überprüfung der Fahreignung gemäß Art. 7 Abs. 1 (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 10527/10.OVG - mit Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2009, NZV 2010, 106). - OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2009 - 10 B 10450/09
Ausländische Fahrerlaubnis und Wohnsitz im Bundesgebiet
Auszug aus VG Neustadt, 25.05.2011 - 1 K 148/11
In dieser vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage schließt sich die Kammer zunächst den Rechtsauffassungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz und des Bayerischen VGH an: Danach räumt Artikel 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 den Mitgliedstaaten die Kompetenz zur Versagung der Anerkennung eines Führerscheins ein, deren Sache es dann ist zu bestimmen, wie diese Kompetenz umgesetzt wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 10 B 10450/09 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 839/08
EU-Führerschein - EU-FE-Rechtsprechung Bundesgerichte - EU-FE-Rechtsprechung nach …
Auszug aus VG Neustadt, 25.05.2011 - 1 K 148/11
Die gegenteilige Argumentation des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 5. Februar 2009 - 16 B 839/08 -, juris), dies sei mit der Richtlinie 91/439 unvereinbar, weil dem ausländischen Führerschein zunächst die Geltung abgesprochen werde, was sich als eine dem vom Europäischen Gerichtshof geforderten Anerkennungsautomatismus entgegenstehende Formalität erweise, überzeugt die Kammer nicht.