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   VG Oldenburg, 17.08.2010 - 1 A 212/10   

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https://dejure.org/2010,31808
VG Oldenburg, 17.08.2010 - 1 A 212/10 (https://dejure.org/2010,31808)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 17.08.2010 - 1 A 212/10 (https://dejure.org/2010,31808)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 17. August 2010 - 1 A 212/10 (https://dejure.org/2010,31808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rundfunkgebühren für ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät"; nicht internetfähiger PC

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs 3 RdFunkGebVtr; § 2 Abs 2 RdFunkGebVtr; § 1 Abs 2 RdFunkGebVtr
    Neuartiges Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkteilnehmer; zum Empfang bereithalten; Darlegungs- und Beweislast

  • Telemedicus

    Rundfunkgebühren für ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät

  • Telemedicus

    Rundfunkgebühren für ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2003 - 2 S 699/02

    Rundfunkgebühr - Händler - Sonderaktion

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.08.2010 - 1 A 212/10
    Dies soll etwa dann der Fall sein, wenn das Empfangsteil aus dem Rundfunkgerät entfernt wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Mai 2003 - Az. 2 S 699/02, zitiert nach Juris).
  • VG München, 28.12.2009 - M 6b K 09.768

    Internetfähiger PC als Rundfunkempfangsgerät; Gebührenpflicht

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.08.2010 - 1 A 212/10
    Insoweit muss bei der Auslegung und Anwendung rundfunkgebührenrechtlicher Vorschriften bei "neuartigen Rundfunkgeräten" dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich die internetfähigen PC's gegenüber den monofunktionalen herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten gerade durch ihre Multifunktionalität auszeichnen und zu vielen anderen Zwecken als zum Empfang von Rundfunksendungen bereit gehalten werden (vgl. hierzu ausführlich VG München, Urteil vom 28. Dezember 2009, Az. M 6 b K 09.768 m.w.N. aus der Rechtsprechung und unter Würdigung der entgegenstehenden Rechtsprechung des BayVGH).
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